Ein wenig Gerechtigkeit für die Jesiden
So schätzen Anklage und Verteidigung das Urteil gegen die Lohner IS-Rückkehrerin ein
München/Lohne – Als der Richter das Urteil verkündet, zehn Jahre Haft, blickt die junge Frau zuerst fast Hilfe suchend zu ihrem Anwalt. Der spricht beruhigend auf sie ein. Dann schaut sie an die Decke des Gerichtssaals A 101. Sie wirkt sehr bewegt.
Ganz hinten im Saal sitzt derweil die Mutter des Kindes, dem Jennifer W. im Irak beim verdursten zusah. Die gebrochene Frau, die als Nebenklägerin und wichtigste Zeugin in dem Verfahren aufgetreten war, lässt sich von einer Dolmetscherin flüsternd übersetzen, dass das Gericht Jennifer W. unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland verurteilt, wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, wegen Sklaverei mit Todesfolge.
Minderschwerer Fall
„Das ist für uns ein Sieg“, sagt der Verteidiger der Angeklagten, Ali Aydin. „Ich bin glücklich.“Denn die Bundesanwaltschaft hatte die junge Frau aus Lohne im Landkreis Vechta ursprünglich unter anderem wegen Mordes und Kriegsverbrechen angeklagt – und eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Gericht habe im Gegensatz dazu nun aber „einen minderschweren Fall“angenommen, betont Aydin. Von den zehn Jahren werde seine nicht vorbestrafte Mandantin voraussichtlich nach zwei Dritteln aus der Haft entlassen, drei Jahre und vier Monate davon habe sie mit der Untersuchungshaft schon abgesessen.
Auch die Bundesanwaltschaft verbucht das Urteil als Erfolg für sich: Das Gericht sei ihrer Argumentation „in allen wesentlichen Punkten verfolgt“. Es sei nun klar, dass die Angeklagte ganz persönlich strafrechtlich für die Taten zur Verantwortung zu ziehen sei. Ob sie Rechtsmittel einlegen, lassen Verteidigung und Bundesanwaltschaft beide zunächst offen.
Der Angeklagten seien die