Nordwest-Zeitung

Ein wenig Gerechtigk­eit für die Jesiden

So schätzen Anklage und Verteidigu­ng das Urteil gegen die Lohner IS-Rückkehrer­in ein

- Von Britta Schultejan­s

München/Lohne – Als der Richter das Urteil verkündet, zehn Jahre Haft, blickt die junge Frau zuerst fast Hilfe suchend zu ihrem Anwalt. Der spricht beruhigend auf sie ein. Dann schaut sie an die Decke des Gerichtssa­als A 101. Sie wirkt sehr bewegt.

Ganz hinten im Saal sitzt derweil die Mutter des Kindes, dem Jennifer W. im Irak beim verdursten zusah. Die gebrochene Frau, die als Nebenkläge­rin und wichtigste Zeugin in dem Verfahren aufgetrete­n war, lässt sich von einer Dolmetsche­rin flüsternd übersetzen, dass das Gericht Jennifer W. unter anderem wegen Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Vereinigun­g im Ausland verurteilt, wegen Verbrechen­s gegen die Menschlich­keit, wegen Sklaverei mit Todesfolge.

Minderschw­erer Fall

„Das ist für uns ein Sieg“, sagt der Verteidige­r der Angeklagte­n, Ali Aydin. „Ich bin glücklich.“Denn die Bundesanwa­ltschaft hatte die junge Frau aus Lohne im Landkreis Vechta ursprüngli­ch unter anderem wegen Mordes und Kriegsverb­rechen angeklagt – und eine lebenslang­e Haftstrafe gefordert. Das Gericht habe im Gegensatz dazu nun aber „einen minderschw­eren Fall“angenommen, betont Aydin. Von den zehn Jahren werde seine nicht vorbestraf­te Mandantin voraussich­tlich nach zwei Dritteln aus der Haft entlassen, drei Jahre und vier Monate davon habe sie mit der Untersuchu­ngshaft schon abgesessen.

Auch die Bundesanwa­ltschaft verbucht das Urteil als Erfolg für sich: Das Gericht sei ihrer Argumentat­ion „in allen wesentlich­en Punkten verfolgt“. Es sei nun klar, dass die Angeklagte ganz persönlich strafrecht­lich für die Taten zur Verantwort­ung zu ziehen sei. Ob sie Rechtsmitt­el einlegen, lassen Verteidigu­ng und Bundesanwa­ltschaft beide zunächst offen.

Der Angeklagte­n seien die

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DPA-BILD: Hoppe

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