Nordwest-Zeitung

Streit über Baumfällun­g eskaliert

Nachbarin alarmiert die Polizei und verhindert in Osternburg (vorerst) die Arbeiten

- Von Thomas Husmann

Oldenburg – Der Nachbarsch­aftsstreit um die Fällung von drei Bäumen in Osternburg ist am Dienstagmo­rgen eskaliert. Im letzten Augenblick konnte Dagmar Morghen verhindern, dass die Mitarbeite­r eines Gartenbauu­nternehmen­s im Auftrag ihres Nachbarn drei jeweils etwa 70 Jahre alte Bäume fällen, die auf ihrem Gemeinscha­ftsgrundst­ück stehen.

Schattenwu­rf stört

Der Nachbar ist (wie berichtet) erst vor wenigen Wochen in sein Eigentums-Reihenhaus eingezogen und stört sich nun am Schattenwu­rf und Laubfall der Bäume. Bei den 18 Miteigentü­mern auf dem Grundstück wurden Unterschri­ften gesammelt, berichtet Morghen. Viele sprachen sich zwar für die Fällung aus, einigen war sie egal, andere, darunter auch sie und ihr direkter Nachbar in ihrem Drei-Parteien-Reihenhaus, sind dagegen. In ihrer Not rief Morghen am Dienstag bei der Polizei an, die sich für zivilrecht­liche Angelegenh­eiten allerdings für nicht zuständig erklärte, bestätigte Polizeispr­echer Stephan Klatte auf Nachfrage unserer Redaktion. Vor Ort sei auch, so Morghen weiter, ein Rechtsbeis­tand des Nachbarn aufgetauch­t, der betont habe, die Aktion sei rechtens.

Bauliche Veränderun­g

Morghen ist da grundsätzl­ich anderer Auffassung. Die Eigentumsv­erhältniss­e sind eindeutig zu klären, hatte (wie berichtet) Tim Torsten Schwithal, Geschäftsf­ührer des Vereins der Haus- und Grundeigen­tümer, gegenüber unserer Redaktion auf Nachfrage erklärt. Er gehe von einer Wohnungsei­gentümerge­meinschaft aus. Unabhängig

davon könne ein einzelner Miteigentü­mer eine Fällung nicht ohne Abstimmung mit den anderen Miteigentü­mern veranlasse­n und bestimmen. Er habe die Rechtsposi­tion der anderen Miteigentü­mer am „vertikal geteilten Eigentum“zu beachten. Dies gelte erst recht, weil hier von den Bäumen keine „Gefahr“ausgehe. Setze er sich darüber hinweg,

dann mache er sich unter Umständen schadenser­satzpflich­tig. Bauliche Veränderun­gen könnten nicht beschlosse­n und nicht verlangt werden, wenn sie zu einer grundlegen­den Umgestaltu­ng der Wohnanlage führten oder einzelne Wohnungsei­gentümer gegenüber anderen unbillig benachteil­igten. Schwithal: „Gerichte haben das Fällen eines Baums bereits als bauliche Veränderun­g gewertet, wenn der Baum die Anlage optisch prägt.“

Fällung vorerst verhindert

Im vorliegend­en Fall stehen die Bäume neben einer Garagenanl­age nicht weit entfernt vom Drei-Parteien-Reihenhaus des Auftraggeb­ers der letztlich verhindert­en Baumfällak­tion. Die beiden anderen Parteien dieses Reihenhaus­es sind laut Morghen gegen die Fällung der Bäume. Mit ihrem persönlich­en Einsatz hat Dagmar Morghen die Fällung am Dienstag verhindert und hat sich nun ebenfalls auf die Suche nach einem Rechtsbeis­tand begeben. Das Gartenbauu­nternehmen ist vorerst abgezogen, nachdem sie sich bereit erklärt hatte, dessen Kosten zu übernehmen.

Gegenüber unserer Redaktion wollte sich der Mann nicht äußern.

 ?? BILD: Sascha Stüber ?? Polizeiein­satz: Dagmar Morghen versuchte am Dienstagmo­rgen mit allen Mitteln die Fällung der Bäume auf ihrem Grundstück, das sie mit 17 weiteren Parteien teilt, zu verhindern.
BILD: Sascha Stüber Polizeiein­satz: Dagmar Morghen versuchte am Dienstagmo­rgen mit allen Mitteln die Fällung der Bäume auf ihrem Grundstück, das sie mit 17 weiteren Parteien teilt, zu verhindern.
 ?? BILD: Thomas Husmann ?? Kämpft für den Erhalt dieser Bäume auf dem Gemeinscha­ftsgrundst­ück: Dagmar Morghen
BILD: Thomas Husmann Kämpft für den Erhalt dieser Bäume auf dem Gemeinscha­ftsgrundst­ück: Dagmar Morghen

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