Streit über Baumfällung eskaliert
Nachbarin alarmiert die Polizei und verhindert in Osternburg (vorerst) die Arbeiten
Oldenburg – Der Nachbarschaftsstreit um die Fällung von drei Bäumen in Osternburg ist am Dienstagmorgen eskaliert. Im letzten Augenblick konnte Dagmar Morghen verhindern, dass die Mitarbeiter eines Gartenbauunternehmens im Auftrag ihres Nachbarn drei jeweils etwa 70 Jahre alte Bäume fällen, die auf ihrem Gemeinschaftsgrundstück stehen.
Schattenwurf stört
Der Nachbar ist (wie berichtet) erst vor wenigen Wochen in sein Eigentums-Reihenhaus eingezogen und stört sich nun am Schattenwurf und Laubfall der Bäume. Bei den 18 Miteigentümern auf dem Grundstück wurden Unterschriften gesammelt, berichtet Morghen. Viele sprachen sich zwar für die Fällung aus, einigen war sie egal, andere, darunter auch sie und ihr direkter Nachbar in ihrem Drei-Parteien-Reihenhaus, sind dagegen. In ihrer Not rief Morghen am Dienstag bei der Polizei an, die sich für zivilrechtliche Angelegenheiten allerdings für nicht zuständig erklärte, bestätigte Polizeisprecher Stephan Klatte auf Nachfrage unserer Redaktion. Vor Ort sei auch, so Morghen weiter, ein Rechtsbeistand des Nachbarn aufgetaucht, der betont habe, die Aktion sei rechtens.
Bauliche Veränderung
Morghen ist da grundsätzlich anderer Auffassung. Die Eigentumsverhältnisse sind eindeutig zu klären, hatte (wie berichtet) Tim Torsten Schwithal, Geschäftsführer des Vereins der Haus- und Grundeigentümer, gegenüber unserer Redaktion auf Nachfrage erklärt. Er gehe von einer Wohnungseigentümergemeinschaft aus. Unabhängig
davon könne ein einzelner Miteigentümer eine Fällung nicht ohne Abstimmung mit den anderen Miteigentümern veranlassen und bestimmen. Er habe die Rechtsposition der anderen Miteigentümer am „vertikal geteilten Eigentum“zu beachten. Dies gelte erst recht, weil hier von den Bäumen keine „Gefahr“ausgehe. Setze er sich darüber hinweg,
dann mache er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig. Bauliche Veränderungen könnten nicht beschlossen und nicht verlangt werden, wenn sie zu einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage führten oder einzelne Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig benachteiligten. Schwithal: „Gerichte haben das Fällen eines Baums bereits als bauliche Veränderung gewertet, wenn der Baum die Anlage optisch prägt.“
Fällung vorerst verhindert
Im vorliegenden Fall stehen die Bäume neben einer Garagenanlage nicht weit entfernt vom Drei-Parteien-Reihenhaus des Auftraggebers der letztlich verhinderten Baumfällaktion. Die beiden anderen Parteien dieses Reihenhauses sind laut Morghen gegen die Fällung der Bäume. Mit ihrem persönlichen Einsatz hat Dagmar Morghen die Fällung am Dienstag verhindert und hat sich nun ebenfalls auf die Suche nach einem Rechtsbeistand begeben. Das Gartenbauunternehmen ist vorerst abgezogen, nachdem sie sich bereit erklärt hatte, dessen Kosten zu übernehmen.
Gegenüber unserer Redaktion wollte sich der Mann nicht äußern.