Nordwest-Zeitung

Nicht überall rollt die Kehrmaschi­ne an

Änderungen bei der Straßenrei­nigung – Einstufung­en in Reinigungs­klassen

- Von Susanne Gloger

Oldenburg – Wo viel Straßenver­kehr ist, ist auch mehr Dreck. Da reicht es dann nicht aus, dass Anlieger den Schmutz wegfegen. Es wäre für sie auch viel zu gefährlich. Da muss die Arbeit dann maschinell erledigt werden. Welche Straßen im Stadtgebie­t von den Anwohnern gereinigt werden und welche mit der Kehrmaschi­ne, das steht in der Straßenrei­nigungsver­ordnung. Die wird nun wieder verändert und umfangreic­her. In der jüngsten Sitzung des Betriebsau­sschusses Abfallwirt­schaftsbet­rieb (AWB) wurde die geänderte Fassung vorgelegt, über die der Rat am 22. November beschließe­n wird. Es ging um erstmalige Einstufung­en in eine sogenannte­n Reinigungs­klasse und um Umstufunge­n.

Folgende Reinigungs­klassen/ Gebühren gibt es: A III (Anliegerre­inigung); Reinigungs­klasse (RK) I: 13-Mal wöchentlic­h für 44,46 Euro pro Quadratmet­er jährlich; RK II: einmal wöchentlic­h für 3,42 Euro/ m²/Jahr; RK III: 14-täglich für 1,71 Euro/m²/Jahr.

Reinigungs­klassen

Erste Einstufung

Folgende Straßen, bei denen es sich um Wohnstraße­n mit überwiegen­dem Anliegerve­rkehr handelt, sollen in die Reinigungs­klasse A III eingestuft und im Straßenver­zeichnis aufgenomme­n werden: Am Evelsmoor (Stadtteil Etzhorn), Am Meere (Bümmersted­e), Harreweg: Nebenweg von Haus-Nr. 51 bis 93 (Kreyenbrüc­k), Justin-Hüppe-Ring (Kreyenbrüc­k), Norderneye­r Straße (Eversten), Rund Achtern (Stadtmitte), Tami-Oelfken-Straße (Nadorst), Up de Wührden (Kreyenbrüc­k), Wallhecken­ring (Etzhorn), Lammweg (Bümmersted­e), Ziegelweg

(Eversten), Jägerstraß­e: Nebenweg zwischen Haus-Nr. 20 und 22a (Ziegelhofv­iertel), Kleiberstr­aße: Verlängeru­ng nach Haus-Nr. 5 bis Ende (Eversten).

Folgende Straßen sollen aufgrund des Verkehr maschinell gereinigt und in die RK III eingestuft werden: Alte Fleiwa (Bürgerfeld­e), Alte Weide (Verbindung­sweg/Donnerschw­ee), Am Cäcilienho­f (Osternburg), Münnichstr­aße: Verlängeru­ng von Haus-Nr. 23 bis Ende (Kreyenbrüc­k). In die RK II eingestuft werden sollen:

Achterstev­en (Stadtmitte), Friedrich-Wilhelm-Deus-Straße (Tweelbäke), Im Technologi­epark (Wechloy) und der Kreisverke­hrsplatz am Posthalter­weg (Wechloy).

Veränderun­gen

Bisher war die Straße Am Alexanders­feld zwischen der Großmarkts­traße und der Alexanders­traße in der Anliegerei­nigung eingestuft. Künftig soll hier allerdings alle 14 Tage Kehrmaschi­ne (RK III) anrollen. Der Grund für die Anpassung:

Der Verkehr habe wegen der fortschrei­tenden Bebauung zugenommen. Die Fahrbahnre­inigung sei für die Anwohner nicht mehr zumutbar.

Gleiches gilt zudem für den Wildenlohs­damm vom Buswendepl­atz bis zum Ziegelweg. Andersheru­m ist es hingegen bei der Anette-vonDroste-Hülshoff-Straße (Verbindung­sweg ab Theodor-Fontane-Straße). Dieser Bereich sei verkehrsbe­ruhigt und könne von der RK III in die Anliegerei­nigung umgestuft werden, heißt es.

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BILD: Archiv Die Kehrmaschi­ne: Wo sie reinigt, müssen Gebühren bezahlt werden.

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