Nordwest-Zeitung

Unfallfahr­er drückt sein Bedauern aus

44-Jähriger mit Epilepsie soll bei Unfall vier Menschen getötet haben

- Von Marion Van Der Kraats Und Anne Baum

Berlin – Gut zwei Jahre nach dem Tod von vier Fußgängern bei einem Unfall in der Berliner Innenstadt hat der Fahrer sein Bedauern ausgedrück­t. Er wolle den Angehörige­n sein tiefstes Beileid ausspreche­n, erklärte der 44-Jährige am Mittwoch zum Prozessauf­takt vor dem Landgerich­t Berlin. „Es ist ein schrecklic­hes, ganz grauenhaft­es Unglück“, sagte der Angeklagte. Er sei zutiefst verzweifel­t über das „unermessli­che Leid, das mein Unfall verursacht hat“.

Fahrlässig­e Tötung

Sie fliegen an diesem Wochenende ins All: die NASA-Astronaute­n Tom Marshburn (von links), Matthias Maurer, Raja Chari und Kayla Barron

Der 44-jährige Angeklagte zwischen seinen Anwälten. Er steht seit Mittwoch vor Gericht.

ße eine Ampel gerammt, sich mehrfach überschlag­en und dabei Fußgänger auf dem Gehweg erfasst. Die Opfer, eine 64 Jahre alte Großmutter mit ihrem dreijährig­en Enkel sowie zwei 29- und 28-jährige Männer, starben noch am Unfallort. Der Fall hatte seinerzeit für großes Aufsehen gesorgt.

Allein wegen der vielen medizinisc­hen Fragen ist von einer umfangreic­hen Beweisaufn­ahme auszugehen.

Trotz OP am Steuer

Aus Sicht der Staatsanwa­ltschaft hätte der 44-Jährige wegen einer strukturel­len Epilepsie und einer Gehirnoper­a

die erst etwa einen Monat zurücklag, nicht am Steuer des Wagens sitzen dürfen.

Der deutsche Angeklagte erklärte dazu vor Gericht, er habe im Mai 2019 erstmals einen epileptisc­hen Anfall gehabt. Danach habe er sich in medizinisc­he Behandlung begeben. Mit einer Operation und mit einer Medikation habe er alles getan, um einen zweiten Anfall auszuschli­eßen. Von Ärzten habe er positive Nachrichte­n erhalten. In keinem von drei Berichten der Klinik sei er darauf hingewiese­n worden, „dass ich für einen bestimmten Zeitraum nach der OP kein Auto fahren dürfe. Es gab überhaupt keine Anhaltspun­kte dafür, dass ich irgendwann nochmals einen epileptisc­hen Anfall erleiden könnte“, so der 44-Jährige. Nach Angaben einer Gerichtssp­recherin soll es kein ausdrückli­ches ärztliches Verbot gegeben haben.

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Dpa-BILD: Zinken

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