Zu große Neubauten führen massiv zu Ärger
Oldenburger Verwaltung stellt Bebauungspläne auf den Prüfstand
Oldenburg – Verdichtete Bebauung: Für viele Oldenburgerinnen und Oldenburger ist dieser Begriff zu einem Reizthema geworden.
Auf vielen größeren Grundstücken im Stadtgebiet, auf denen früher Einfamilienhäuser standen, entstehen Mehrparteienhäuser. Oft sind es Erbengemeinschaften, die die Grundstücke zum Kauf anbieten und möglichst viel Geld dafür bekommen wollen, weiß Bauunternehmer Adrian Mende, der zeitgleich auf rund 50 Baustellen im Stadtgebiet aktiv ist.
Aus eigener Erfahrung weiß er, dass die Stadtverwaltung mit der Arbeit kaum nachkommt. So müsse er auf die sogenannten Abgeschlossenheitsbescheinigungen
sechs bis acht Monate warten – das führe zu Verzögerungen beim Verkauf der Wohnungen und den damit verbundenen Einträgen ins Grundbuch.
Im Wohnkonzept 2025 hat die Stadt festgeschrieben, dass
innerhalb des Autobahnringes und weiteren ausgewählten Gebieten zum Beispiel entlang der Ausfallstraßen und in den Stadtteilzentren „die Entwicklung von urbanen und verdichteten Standorten durch höhere Baudichten und die
Zulässigkeit von Nutzungsmischung ermöglicht werden. Entsprechend ist zu prüfen, ob vorhandene Bauleitpläne geändert oder neue aufgestellt werden müssten“. Der Stadtrat hatte dieses Konzept im Zusammenhang mit dem Stadtentwicklungskonzept 2025 vor dem Hintergrund der Wohnungsknappheit beschlossen.
Die Richtung kehrt sich nun um: Aufgrund der nach unten korrigierten Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung und der wachsenden Kritik an überdimensionierten Neubauprojekten findet ein Umdenken statt. Nach und nach werden in der Stadt Bebauungspläne überarbeitet beziehungsweise aufgestellt, um die vorhanden Strukturen zu schützen. Stadt Oldenburg, Seite 8
Oldenburg – Die Hinweise an unsere Redaktion zum Thema „verdichtetes Bauen“mehren sich. Überall dort, wo Häuser für längere Zeit leer stehen oder Grundstücke eingezäunt und deren Gitter mit Werbebannern der beteiligten Unternehmen behängt werden, befürchten Nachbarn, dass ein Mehrparteienhaus gebaut wird. Meist nicht zu Unrecht, denn die „verdichtete Bebauung im Bestand“ist erklärtes Ziel der Kommunalpolitik. Leidtragende sind die Nachbarn, die sich zunehmend wehren.
Protest der Nachbarn
Beispiel Yorckstraße 21: Dort soll auf einem Hintergrundstück im Bereich des Wendehammers ein Fünf-Parteien-Haus gebaut werden mit sechs Stellplätzen für Autos. „Viel zu wenig“, sagt stellvertretend für die Nachbarschaft Janna Englisch, die direkt neben dem geplanten Neubau mit ihrer Familie wohnt.
Einst lebte in dem Haus ein älteres Ehepaar, nach dessen Tod wurde es vermietet und schließlich verkauft. Nun steht es leer und wird wohl bald abgerissen. Dazu erklärt Adrian Mende von Mende Generalbau, dass sein Unternehmen „nur die Planung veranlasst hat. Das Gebäude wurde von einem Investor, der die Wohnungen im Bestand behält, erworben. Die Bauausführung hat der Investor selber vergeben.“
„Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des am 22. Februar 2021 gefassten Auf
stellungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 289“, teilt dazu die Stadtverwaltung mit. Die Änderung sei im Zuge eines ähnlich gelagerten Streits an der nicht weit entfernten Scharnhorststraße erfolgt (die NWZ berichtete).
B-Plan geändert
„Die B-Plan-Änderung hat das Ziel, eine qualitätsvolle Nachverdichtung zu ermöglichen und konkrete Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie der Anordnung der Bauvorhaben zu treffen. Dies bedeutet auch ein
sensibles Einfügen zukünftiger Bauvorhaben in die Nachbarschaft. Das im ,Mitteilungsverfahren’ angezeigte Bauvorhaben entspricht nicht den künftigen Festsetzungen“, teilt dazu Stadtsprecher Stephan Onnen mit. Und weiter: „Wir halten dieses Bauprojekt an dieser Stelle für problematisch. Das hat Baudezernent Dr. Sven Uhrhan dem Vorhabenträger bereits deutlich gemacht. Der Vorhabenträger wurde gebeten, das Mitteilungsverfahren zurückzuziehen, um eine allen Beteiligten und Belangen gerecht werdende Planung erarbeiten zu können. Das in der
jetzigen Form geplante Bauvorhaben wirkt unserer Auffassung nach durch die Höhe, Massivität, Kubatur und der Zahl der Geschosse überdimensioniert. Auch die Erschließung für mindestens sechs Fahrzeuge, für die ein Stellplatz vorgesehen ist, ist in der Sackgassenlage aus unserer Sicht nicht vertretbar.“
Investor im Recht
Das Problem ist, dass die Änderung des Bebauungsplans noch nicht rechtskräftig war, der Investor also das Recht auf seiner Seite hat. Als die Bauherren das Grundstück
kauften, zahlten sie einen Betrag, der sich mit einem nachträglich reduzierten Neubau nicht rechnen lässt, so Mende.