Streit über geplanten Neubau in Bürgerfelde
Nachbarn protestieren gegen Planungen an der Ecke Feldstraße/Struthoffs Kamp
Oldenburg – Ein weiteres Beispiel für ein geplantes Bauprojekt, gegen das sich die Nachbarn wehren, ist ein Grundstück an der Ecke Feldstraße/ Struthoffs Kamp. „Dort soll“, so Rüdiger Gehrmann, „mit einem Bauvorhaben begonnen werden, das sich von der Planung her absolut nicht in die Feldstraße mit einer Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern einfügt.“
Denn: An der Feldstraße Nummer 69 steht ein altes Bauernhaus, auf der rechten Seite vom abgehenden Struthoffs Kamp mit den Nummern 75-79 stehen drei Häuser (so genannte Kaffeemühlenhäuser), die bereits ein geschlossenes Ensemble seit Mitte der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunderts bilden, schildert Gehrmann die Situation. Außerdem sei der Struthoffs Kamp im vorderen Teil geprägt durch Einfamilienhäuser und Bungalows. Gehrmann: „Die geplante Bebauung scheint vom Stil her sehr ansprechend zu sein, zerstört
mit seiner Höhe bis zum Spitzgiebel von 13 Meter die gewachsene und traditionelle Bebauung in der Gegend.“
„In dem seit 1969 rechtsverbindlichen Bebauungsplan wurden eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschossflächenzahl von 0,7 festgesetzt. Eine Gliederung über differenzierte Bauteppiche ist nicht vorgesehen. Der Bebauungsplan ermöglicht eine zweigeschossige Bebau
ung. Als Ausnahme kann bei Einhaltung der Geschossflächenzahl ein drittes Vollgeschoss realisiert werden. Es erfolgte jedoch keine Festsetzung von First- und Traufhöhen“, teilt dazu Stadtsprecher Reinhard Schenke mit. Weiter: „Die Feldstraße ist bezüglich der Kubatur, der Geschossigkeit und der Dachformen sehr heterogen aufgestellt. Am Struthoffs Kamp selbst befinden sich mehrere dreigeschosaber
sige Mehrfamilienhäuser. Eine strukturgebende Bebauung ist nicht gegeben.“
Das Bauvorhaben sei zudem nicht im klassischen Sinne genehmigt, sondern per Baumitteilung als genehmigungsfreies Bauvorhaben angezeigt worden. Die Stadt habe dem Bauherrn innerhalb eines Monats die Bestätigung der gesicherten Erschließung und ein Negativattest über die vorläufige Untersagung eines
Bauvorhabens auszustellen. Eine darüber hinaus gehende Pflicht zur Prüfung der Baumaßnahme bestehe nicht.
„Für den Struthoffs Kamp liegt eine Baugenehmigung vor“, teilte dazu auf Nachfrage der NWZ Bauunternehmer Adrian Mende mit. Seiner Meinung nach passen die Gebäude sehr wohl in die Umgebung und sind architektonisch geschmackund anspruchsvoll geplant.