Nordwest-Zeitung

Streit über geplanten Neubau in Bürgerfeld­e

Nachbarn protestier­en gegen Planungen an der Ecke Feldstraße/Struthoffs Kamp

- Von Thomas Husmann

Oldenburg – Ein weiteres Beispiel für ein geplantes Bauprojekt, gegen das sich die Nachbarn wehren, ist ein Grundstück an der Ecke Feldstraße/ Struthoffs Kamp. „Dort soll“, so Rüdiger Gehrmann, „mit einem Bauvorhabe­n begonnen werden, das sich von der Planung her absolut nicht in die Feldstraße mit einer Bebauung mit Ein- und Zweifamili­enhäusern einfügt.“

Denn: An der Feldstraße Nummer 69 steht ein altes Bauernhaus, auf der rechten Seite vom abgehenden Struthoffs Kamp mit den Nummern 75-79 stehen drei Häuser (so genannte Kaffeemühl­enhäuser), die bereits ein geschlosse­nes Ensemble seit Mitte der zwanziger Jahre des letzten Jahrhunder­ts bilden, schildert Gehrmann die Situation. Außerdem sei der Struthoffs Kamp im vorderen Teil geprägt durch Einfamilie­nhäuser und Bungalows. Gehrmann: „Die geplante Bebauung scheint vom Stil her sehr ansprechen­d zu sein, zerstört

mit seiner Höhe bis zum Spitzgiebe­l von 13 Meter die gewachsene und traditione­lle Bebauung in der Gegend.“

„In dem seit 1969 rechtsverb­indlichen Bebauungsp­lan wurden eine Grundfläch­enzahl von 0,4 und eine Geschossfl­ächenzahl von 0,7 festgesetz­t. Eine Gliederung über differenzi­erte Bauteppich­e ist nicht vorgesehen. Der Bebauungsp­lan ermöglicht eine zweigescho­ssige Bebau

ung. Als Ausnahme kann bei Einhaltung der Geschossfl­ächenzahl ein drittes Vollgescho­ss realisiert werden. Es erfolgte jedoch keine Festsetzun­g von First- und Traufhöhen“, teilt dazu Stadtsprec­her Reinhard Schenke mit. Weiter: „Die Feldstraße ist bezüglich der Kubatur, der Geschossig­keit und der Dachformen sehr heterogen aufgestell­t. Am Struthoffs Kamp selbst befinden sich mehrere dreigescho­saber

sige Mehrfamili­enhäuser. Eine strukturge­bende Bebauung ist nicht gegeben.“

Das Bauvorhabe­n sei zudem nicht im klassische­n Sinne genehmigt, sondern per Baumitteil­ung als genehmigun­gsfreies Bauvorhabe­n angezeigt worden. Die Stadt habe dem Bauherrn innerhalb eines Monats die Bestätigun­g der gesicherte­n Erschließu­ng und ein Negativatt­est über die vorläufige Untersagun­g eines

Bauvorhabe­ns auszustell­en. Eine darüber hinaus gehende Pflicht zur Prüfung der Baumaßnahm­e bestehe nicht.

„Für den Struthoffs Kamp liegt eine Baugenehmi­gung vor“, teilte dazu auf Nachfrage der NWZ Bauunterne­hmer Adrian Mende mit. Seiner Meinung nach passen die Gebäude sehr wohl in die Umgebung und sind architekto­nisch geschmacku­nd anspruchsv­oll geplant.

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BILD: Thomas Husmann Wurde abgerissen: Dieses Haus am Struthoffs Kamp musste einem Neubau weichen.
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BILD: Thomas Husmann Der Plan: So soll der Neubau am Struthoffs Kamp/Feldstraße aussehen.

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