Intensivbetten so belegt wie Oktober 2020
Große regionale Unterschiede – Oldenburger Münsterland stark betroffen – Wesermarsch kaum
Hannover/Cloppenburg/Brake – Die Corona-Lage in Niedersachsen hat sich erneut verschlechtert.
■ Krankenhäuser
Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz stieg am Freitag nach Angaben des Landesgesundheitsamtes auf 3,3 Neuaufnahmen von Covid-19Kranken in Kliniken pro 100 000 Einwohner während der vergangenen sieben Tage. Am Vortag hatte der Wert bei 3,0 gelegen. Aktuell werden 235 Erwachsene auf Normalstationen behandelt; Ende Oktober 2020 waren es 585.
■ Intensivstationen
Auf den Intensivstationen der Krankenhäuser waren am Freitag 4,6 Prozent der zur Verfügung stehenden Betten mit Covid-19-Patientinnen und -Patienten belegt (Vortrag: 4,3 Prozent). Insgesamt lagen am Freitag 110 Erwachsene auf Intensivstationen. Im Vorjahr waren es zur gleichen Zeit 123, davon 70 beatmet.
■ Neuinfektionen
Die Zahl der Neuinfektionen binnen einer Woche je 100 000 Einwohner stieg nach Angaben des Robert-Koch-Instituts weiter leicht auf 73,4 – nach 70,6 am Donnerstag. Ein weiterer Covid-19-Todesfall kam hinzu, die Gesamtzahl stieg damit auf 6077. Am höchsten war erneut die Inzidenz im Kreis Cloppenburg. Dort wurden zuletzt 253,7 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner und Woche registriert. Auch die Kreise Emsland (125,6) und Vechta (114,8) sind stark betroffen. Die geringste Sieben-Tage-Inzidenz wies am Freitag der Landkreis Wesermarsch mit 20,3 auf – gefolgt von der Stadt Emden (22,1) und dem Kreis Aurich (28,4).
■ Warnstufen
Für die Gesundheitsbehörden in Niedersachsen sind drei Werte wichtig zur Bewertung der Pandemielage. Eine Corona-Warnstufe wird erreicht, wenn der Hospitalisierungswert (Krankenhausaufnahmen) und mindestens eine der beiden anderen Maßzahlen (Neuinfizierte, Intensivbetten) die in der Verordnung definierten Schwellenwerte überschreiten. So muss beim Leitindikator Hospitalisierung der Wert 6 überschritten werden, damit möglicherweise Warnstufe 1 ausgerufen werden kann. Die Warnstufen werden teils vom Land, teils von den Kreisen beziehungsweise kreisfreien Städten ausgerufen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweiligen Werte die Schwellen fünf Tage hintereinander übersteigen.