Muskelhypothek kann Kreditbedarf reduzieren
Worauf Bauherren achten sollten, wenn sie selbst Hand anlegen wollen
Bereitstellungszinsen dürfen den Zinssatz des Immobiliendarlehens übersteigen. Selbst ein erheblicher Unterschied sei rechtlich nicht zu beanstanden, entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem nun veröffentlichten Urteil. Bereitstellungszinsen und Darlehenszins seien nicht miteinander vergleichbar, weil diesen Leistungen unterschiedliche Gegenleistungen gegenüberstehen. Eine entsprechende Klausel verstoße daher nicht gegen das Verbot sittenwidriger Rechtsgeschäfte. (Az.: 17 U 545/20)
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Bonn/München/USt – Banken rechnen die Eigenleistung beim Hausbau auf die Finanzierung an. Doch der Umfang will solide geplant sein.
Die Bank bewertet bei Eigenleistungen den Gegenwert der Lohnkosten eines Handwerkers wie Eigenkapital. Materialkosten sind dabei nicht eingeschlossen. Wichtige Voraussetzung: Bauherren müssen ihre zeitlichen und handwerklichen Möglichkeiten realistisch einschätzen. „Neubauvorhaben und größere Sanierungsprojekte, bei denen über 20 Prozent der Baukosten durch Eigenleistungen bestritten werden sollen, unterziehen wir einer genauen Prüfung“, sagt Michael Wiercioch von der BHW Bausparkasse. Dies gelte auch, wenn Leistungen im Wert von mehr als 30 000 Euro erbracht werden sollen. BHW beispielsweise verpflichte Eigenleister in diesen Fällen, sich von einem Architekten oder Bauingenieur fachlich betreuen zu lassen.
Zeitfaktor unterschätzt
Zwar können handwerklich versierte Bauherren tatsächlich vieles in Eigenregie durchführen. Dabei werde aber oft der Zeitfaktor vergessen, warnt Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft für
Selbst anpacken birgt auch Risiken.
Baufinanzierende. Denn wenn der Heimwerker aufgrund beruflicher oder familiärer Verpflichtungen seine Eigenleistung nicht pünktlich erbringen könne, habe dies unter Umständen Einfluss auf andere Gewerke und die gesamte termingerechte Leistungserstellung. „Der Bauherr kann dann sogar schadensersatzpflichtig werden“, erklärt Haas.
Vertraglich vereinbaren
Für Eigenleistungen trägt der Bauherr die Verantwortung – und ebenso für Folgeschäden, die sich daraus ergeben. Wenn Bauleistungen im Wechsel zwischen Baufirma und Bauherr erbracht wurden, ist bei Auftreten eines Baumangels oft schwer oder gar nicht festzustellen, was die Ursache dafür ist, so Haas. Dann könne der Bauherr auf den Kosten für die Beseitigung sitzen bleiben, also Gewährleistungsansprüche verlieren. „Der Umfang der Eigenleistung und die Gewährleistungsproblematik sollten daher so eindeutig wie möglich im Bauvertrag vereinbart werden“, rät Florian Haas. Das bestätigt auch Michael Wiercioch: „Eigenleister brauchen einen soliden Fahrplan und eine klare Abgrenzung, welche Leistungen das Bauunternehmen übernimmt.“Außerdem sollten sie ihre Fähigkeiten realistisch beurteilen und ehrlich sein, ob ihre Kenntnisse für bestimmte Arbeiten ausreichen.
@ Mehr Infos: www.finanzierungsschutz.de