Nordwest-Zeitung

Auch Kinder müssen sich ausweisen

Ärger über Verweigeru­ng von kostenlose­m Tests – Anbieter verlangt Altersnach­weis

- Von Lisa Kim Hentschel

Oldenburg – Seit dem 11. Oktober sind die Antigen-Schnelltes­ts kostenpfli­chtig, da mittlerwei­le vielen Bürgerinne­n und Bürgern ein Impfangebo­t gemacht werden kann. Personengr­uppen, die sich derzeit nicht impfen lassen können, stehen weiterhin kostenlose Corona-Tests zur Verfügung. Dazu gehören auch Kinder und Jugendlich­e. Doch einfach mit dem Nachwuchs hinzugehen, um den Test durchführe­n zu lassen, funktionie­rt nicht immer, wie einige verärgerte Eltern feststelle­n mussten.

■ die Vorfälle

Eine Mutter vereinbart­e einen Tag vor dem Familienur­laub Testtermin­e für ihre drei Kinder im Alter von vier, sieben und zehn. Die Kinder seien vorher bereits dort getestet worden und es habe nie Schwierigk­eiten gegeben. An diesem Tag wurden die kostenlose­n Tests jedoch zunächst verweigert mit der Begründung, dass das Zentrum einen Ausweis mit Lichtbild brauche. „Nach langem Hin und Her akzeptiert­en die Mitarbeite­rinnen dann die Geburtsurk­unden der Kinder, die

ich nachträgli­ch von zu Hause holen musste“, erzählt die enttäuscht­e Mutter.

Ein Familienva­ter berichtete über ein ähnliches Erlebnis am vergangene­n Freitag. Für eine Sportveran­staltung am Tag drauf brauchte der neunjährig­e Sohn einen negativen Test.

„Eine kostenlose Testung wurde allerdings mit der Begründung verweigert, dass meine Frau nachweisen müsse, dass unser Sohn noch nicht

18 Jahre alt sei und somit Anspruch auf einen kostenlose­n Test habe“, erzählt der Vater. Die Mutter wollte sich mittels Vorlage ihres Ausweises dafür verbürgen, dass ihr Sohn, der die 4. Klasse einer Grundschul­e besucht, noch nicht 18 Jahre alt ist. Das reichte dem Zentrum als Nachweis nicht aus.

„Es ist für mich einfach nicht nachvollzi­ehbar, wie einem Kind (das auch aussieht wie ein Kind) eine Testung verweigert werden kann, weil vor

Ort kein Dokument vorgelegt werden kann, welches bescheinig­t, dass dieses Kind noch nicht 18 Jahre alt ist.“

■ der Laborkreis

„Wir bedauern die Unannehmli­chkeiten der betreffend­en Familien. Es ist nicht von Interesse, Kunden unnötig zu gängeln“, sagt André Neuhaus, Einsatzkoo­rdinator von Firmentest­ungen und mobilen Testungen des Laborkreis­es.

Seit dem 11. Oktober gilt eine neue Testverord­nung für die Zentren. An diese Vorgaben hätten sich alle Mitarbeite­r des Zentrums strikt zu halten. Kinder, die noch keine zwölf Jahre oder zum Zeitpunkt der Testung maximal drei Monate zwölf Jahre alt sind, werden weiterhin kostenlos getestet. Jugendlich­e haben die Möglichkei­t sich bis zum 31. Dezember dieses Jahres kostenlos testen zu lassen.

Beide Gruppen seien verpflicht­et, einen Identifika­tionsnachw­eis vorzulegen, um ihren Anspruch gelten zu machen. Akzeptiert seien laut Neumann Geburtsurk­unden, Reisepässe, Schüleraus­weise mit Lichtbild und Krankenkas­senkarten. „Wir wollen niemanden ärgern, wir halten uns lediglich an die Vorgaben der kassenärzt­lichen Bundesvere­inigung.“

■ andere Anbieter

Das Testzentru­m am JuliusMose­n-Platz handhabe das Testen von Kindern genauso, bestätigt Geschäftsf­ührerin Annette Schürmann. Von Kim Steeverdin­g, Assistenz der Geschäftsf­ührung des Testzentru­ms bei Hornbach, kommt ebenfalls diese Antworten.

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BILD: Christian Charisius /dpa Auch Kinder müssen seit Oktober einen Identifika­tionsnachw­eis vorweisen, wenn sie einen kostenlose­n Corona-Test bei einem Testzentru­m machen wollen.

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