Auch Kinder müssen sich ausweisen
Ärger über Verweigerung von kostenlosem Tests – Anbieter verlangt Altersnachweis
Oldenburg – Seit dem 11. Oktober sind die Antigen-Schnelltests kostenpflichtig, da mittlerweile vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann. Personengruppen, die sich derzeit nicht impfen lassen können, stehen weiterhin kostenlose Corona-Tests zur Verfügung. Dazu gehören auch Kinder und Jugendliche. Doch einfach mit dem Nachwuchs hinzugehen, um den Test durchführen zu lassen, funktioniert nicht immer, wie einige verärgerte Eltern feststellen mussten.
■ die Vorfälle
Eine Mutter vereinbarte einen Tag vor dem Familienurlaub Testtermine für ihre drei Kinder im Alter von vier, sieben und zehn. Die Kinder seien vorher bereits dort getestet worden und es habe nie Schwierigkeiten gegeben. An diesem Tag wurden die kostenlosen Tests jedoch zunächst verweigert mit der Begründung, dass das Zentrum einen Ausweis mit Lichtbild brauche. „Nach langem Hin und Her akzeptierten die Mitarbeiterinnen dann die Geburtsurkunden der Kinder, die
ich nachträglich von zu Hause holen musste“, erzählt die enttäuschte Mutter.
Ein Familienvater berichtete über ein ähnliches Erlebnis am vergangenen Freitag. Für eine Sportveranstaltung am Tag drauf brauchte der neunjährige Sohn einen negativen Test.
„Eine kostenlose Testung wurde allerdings mit der Begründung verweigert, dass meine Frau nachweisen müsse, dass unser Sohn noch nicht
18 Jahre alt sei und somit Anspruch auf einen kostenlosen Test habe“, erzählt der Vater. Die Mutter wollte sich mittels Vorlage ihres Ausweises dafür verbürgen, dass ihr Sohn, der die 4. Klasse einer Grundschule besucht, noch nicht 18 Jahre alt ist. Das reichte dem Zentrum als Nachweis nicht aus.
„Es ist für mich einfach nicht nachvollziehbar, wie einem Kind (das auch aussieht wie ein Kind) eine Testung verweigert werden kann, weil vor
Ort kein Dokument vorgelegt werden kann, welches bescheinigt, dass dieses Kind noch nicht 18 Jahre alt ist.“
■ der Laborkreis
„Wir bedauern die Unannehmlichkeiten der betreffenden Familien. Es ist nicht von Interesse, Kunden unnötig zu gängeln“, sagt André Neuhaus, Einsatzkoordinator von Firmentestungen und mobilen Testungen des Laborkreises.
Seit dem 11. Oktober gilt eine neue Testverordnung für die Zentren. An diese Vorgaben hätten sich alle Mitarbeiter des Zentrums strikt zu halten. Kinder, die noch keine zwölf Jahre oder zum Zeitpunkt der Testung maximal drei Monate zwölf Jahre alt sind, werden weiterhin kostenlos getestet. Jugendliche haben die Möglichkeit sich bis zum 31. Dezember dieses Jahres kostenlos testen zu lassen.
Beide Gruppen seien verpflichtet, einen Identifikationsnachweis vorzulegen, um ihren Anspruch gelten zu machen. Akzeptiert seien laut Neumann Geburtsurkunden, Reisepässe, Schülerausweise mit Lichtbild und Krankenkassenkarten. „Wir wollen niemanden ärgern, wir halten uns lediglich an die Vorgaben der kassenärztlichen Bundesvereinigung.“
■ andere Anbieter
Das Testzentrum am JuliusMosen-Platz handhabe das Testen von Kindern genauso, bestätigt Geschäftsführerin Annette Schürmann. Von Kim Steeverding, Assistenz der Geschäftsführung des Testzentrums bei Hornbach, kommt ebenfalls diese Antworten.