Falschgold-Händler erneut vor Gericht
Angeklagter aus Schortens muss sich wegen Betruges vor Landgericht Oldenburg verantworten
– Falschgold-Händler Tobias G. aus Schortens steht schon wieder vor Gericht. Wegen weiterer Betrügereien, die er laut Anklage begangen haben soll, muss er sich seit Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Zwischen April 2020 und Januar 2021 soll er falsche Goldbarren und Krügerrandmünzen angeboten und damit über 40 000 Euro eingenommen haben.
Wegen früherer Betrügereien war der Angeklagte vom Amtsgericht in Jever zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses erste Urteil hatte dann eine Oldenburger Berufungskammer in zweiter Instanz bestätigt. Da G. immer unschuldig sein will und sich falsch verstanden fühlt, hatte er gegen das Berufungsurteil noch Revision eingelegt.
Am Mittwoch nun in dem Verfahren wegen der weiteren Betrügereien zeigte sich Tobias G. (27) aufsässig, wohl deswegen, weil er erst kürzlich erfahren hat, dass das Urteil wegen der früheren Betrügereien rechtskräftig geworden ist. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat seine Revision verworfen. Damit stehen schon mal drei Jahre Gefängnis fest. Und nun die neuen Taten. Es geht immer um die gleiche Frage. Hat der Angeklagte betrogen? Hat er in seinen Anzeigen auf Ebay-Kleinanzeigen den Kunden suggeriert, dass es sich bei seinem Falschgold um echtes Gold handelt?
Bezüglich der früheren Betrügereien hatten die Gerichte das so gesehen. Dass das angebotene „Gold“unecht sei, habe er im Kleingedruckten aufgelistet, in den dicken Überschriften aber so getan, als
Der Angeklagte (rechts), hier am Mittwoch im Landgericht Oldenburg, soll gefälschte Goldbarren und Krügerrandmünzen über eine Online-Plattform verkauft haben. Dabei soll er einen Schaden von ca. 40 000 Euro verursacht haben.
handele es sich um echtes Gold und nicht um Billigmetall aus China. Damit habe der 27-Jährige die Kunden getäuscht, so die Feststellungen bezüglich der früheren Betrügereien.
Keine Einsicht
Tobias G. war aber nach wie vor uneinsichtig. Selbst nach dem ersten Urteil wegen der früheren Betrügereien hatte er in fünf Fällen weiter Falschgold verkauft. Deswegen steht er jetzt vor Gericht. Und wieder will der Angeklagte unschuldig sein, will keinen betrogen
haben. Bezüglich dieser neuen Betrügereien habe er ganz deutlich in der Überschrift jetzt das Wort „plated“(überzogene und nur vergoldete Ware) verwendet. Dass das immer noch mit Betrug zu tun haben solle, könne er nicht verstehen.
Die Anklage allerdings sieht in dem Umstand, dass der Angeklagte das englische Wort „plated“und nicht das deutsche Wort „vergoldet“verwendet habe, eine weitere Täuschung der Kunden. Das aber entspringe nur der Fantasie der Staatsanwaltschaft, sagte der Schortenser am Mittwoch.
Jeder verwende den Begriff „plated“und keiner würde dafür bestraft, zeigte sich der Angeklagte ungehalten. Die Geschädigten seiner krummen Geschäfte wurden verhöhnt. Ihnen unterstellte der Angeklagte „Gier“. Sie könnten nicht einmal einen Anzeigentext richtig lesen.
Weitere Haftstrafe droht
Er habe niemals gesagt oder suggeriert, dass es sich bei der angebotenen Ware um echtes Gold handeln würde. Und wenn die Geschädigten das so sagen würden, seien sie
von der Staatsanwaltschaft manipuliert worden, meinte G. Nun bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte auch im jetzigen Prozess wegen Betruges verurteilt wird. Wenn ja, dann muss G. neben den drei Jahren Haft wegen der früheren Betrügereien mit weiteren Jahren Gefängnis rechnen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die neuen Fälle beim Landgericht Oldenburg angeklagt, weil die Strafgewalt eines Amtsgerichtes zur Ahndung der Taten nicht ausreichen soll. Ein Amtsgericht kann „nur“Gefängnisstrafen von bis zu vier Jahren verhängen.