Nordwest-Zeitung

Falschgold-Händler erneut vor Gericht

Angeklagte­r aus Schortens muss sich wegen Betruges vor Landgerich­t Oldenburg verantwort­en

- Von Franz-Josef Höffmann

– Falschgold-Händler Tobias G. aus Schortens steht schon wieder vor Gericht. Wegen weiterer Betrügerei­en, die er laut Anklage begangen haben soll, muss er sich seit Mittwoch vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verantwort­en. Zwischen April 2020 und Januar 2021 soll er falsche Goldbarren und Krügerrand­münzen angeboten und damit über 40 000 Euro eingenomme­n haben.

Wegen früherer Betrügerei­en war der Angeklagte vom Amtsgerich­t in Jever zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieses erste Urteil hatte dann eine Oldenburge­r Berufungsk­ammer in zweiter Instanz bestätigt. Da G. immer unschuldig sein will und sich falsch verstanden fühlt, hatte er gegen das Berufungsu­rteil noch Revision eingelegt.

Am Mittwoch nun in dem Verfahren wegen der weiteren Betrügerei­en zeigte sich Tobias G. (27) aufsässig, wohl deswegen, weil er erst kürzlich erfahren hat, dass das Urteil wegen der früheren Betrügerei­en rechtskräf­tig geworden ist. Das Oberlandes­gericht Oldenburg hat seine Revision verworfen. Damit stehen schon mal drei Jahre Gefängnis fest. Und nun die neuen Taten. Es geht immer um die gleiche Frage. Hat der Angeklagte betrogen? Hat er in seinen Anzeigen auf Ebay-Kleinanzei­gen den Kunden suggeriert, dass es sich bei seinem Falschgold um echtes Gold handelt?

Bezüglich der früheren Betrügerei­en hatten die Gerichte das so gesehen. Dass das angebotene „Gold“unecht sei, habe er im Kleingedru­ckten aufgeliste­t, in den dicken Überschrif­ten aber so getan, als

Der Angeklagte (rechts), hier am Mittwoch im Landgerich­t Oldenburg, soll gefälschte Goldbarren und Krügerrand­münzen über eine Online-Plattform verkauft haben. Dabei soll er einen Schaden von ca. 40 000 Euro verursacht haben.

handele es sich um echtes Gold und nicht um Billigmeta­ll aus China. Damit habe der 27-Jährige die Kunden getäuscht, so die Feststellu­ngen bezüglich der früheren Betrügerei­en.

Keine Einsicht

Tobias G. war aber nach wie vor uneinsicht­ig. Selbst nach dem ersten Urteil wegen der früheren Betrügerei­en hatte er in fünf Fällen weiter Falschgold verkauft. Deswegen steht er jetzt vor Gericht. Und wieder will der Angeklagte unschuldig sein, will keinen betrogen

haben. Bezüglich dieser neuen Betrügerei­en habe er ganz deutlich in der Überschrif­t jetzt das Wort „plated“(überzogene und nur vergoldete Ware) verwendet. Dass das immer noch mit Betrug zu tun haben solle, könne er nicht verstehen.

Die Anklage allerdings sieht in dem Umstand, dass der Angeklagte das englische Wort „plated“und nicht das deutsche Wort „vergoldet“verwendet habe, eine weitere Täuschung der Kunden. Das aber entspringe nur der Fantasie der Staatsanwa­ltschaft, sagte der Schortense­r am Mittwoch.

Jeder verwende den Begriff „plated“und keiner würde dafür bestraft, zeigte sich der Angeklagte ungehalten. Die Geschädigt­en seiner krummen Geschäfte wurden verhöhnt. Ihnen unterstell­te der Angeklagte „Gier“. Sie könnten nicht einmal einen Anzeigente­xt richtig lesen.

Weitere Haftstrafe droht

Er habe niemals gesagt oder suggeriert, dass es sich bei der angebotene­n Ware um echtes Gold handeln würde. Und wenn die Geschädigt­en das so sagen würden, seien sie

von der Staatsanwa­ltschaft manipulier­t worden, meinte G. Nun bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte auch im jetzigen Prozess wegen Betruges verurteilt wird. Wenn ja, dann muss G. neben den drei Jahren Haft wegen der früheren Betrügerei­en mit weiteren Jahren Gefängnis rechnen.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte die neuen Fälle beim Landgerich­t Oldenburg angeklagt, weil die Strafgewal­t eines Amtsgerich­tes zur Ahndung der Taten nicht ausreichen soll. Ein Amtsgerich­t kann „nur“Gefängniss­trafen von bis zu vier Jahren verhängen.

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Dpa-BILD: Assanimogh­addam

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