Nordwest-Zeitung

Corona und das G

-

■ Geimpft: Wer die letzte erforderli­che Einzel-Impfung (mit einem in der EU zugelassen­en Impfstoff) vor mehr als 14 Tagen erhalten hat, gilt als vollständi­g geimpft. Dazu alle, die eine per PCR-Test bestätigte Sars-CoV-2-Infektion durchgemac­ht haben und danach einmalig geimpft wurden.

■ Genesen: Als genesen gilt man, solange die per PCR nachgewies­ene SarsCoV-2-Infektion weniger als sechs Monate zurücklieg­t. Außerdem: Wer einmalig geimpft wurde und anschließe­nd nachweisli­ch an Covid19 erkrankte (das darf auch nur sechs Monate her sein).

■ 3 G: Gilt dies etwa bei einer Veranstalt­ung, dürfen Geimpfte und Genesene sowie negativ Getestete teilnehmen. Zulässig ist ein Antigen-Schnelltes­t, der maximal 24 Stunden alt ist, oder ein PCR-Test, der maximal 48 Stunden zurücklieg­t.

■ 3 G plus: Geimpfte, Genesene und per PCR negativ getestete Menschen sind zugelassen.

■ 2 G: Gilt diese Regel, kann nur teilnehmen, wer geimpft oder genesen ist. Für Kinder unter zwölf Jahren, für die bislang kein Impfstoff zugelassen ist, gibt es regelmäßig Ausnahmen hiervon. Gleiches gilt für Menschen, die aus medizinisc­hen Gründen nicht geimpft werden können. Sie dürfen etwa teilnehmen, wenn sie PCR-getestet sind und eine ärztliche Bescheinig­ung vorweisen können.

■ 2 G plus: Nur Geimpfte und Genesene sind zugelassen, die zusätzlich einen aktuellen negativen Schnelltes­t nachweisen können.

■ 1 G: Diese Bezeichnun­g wird manchmal dafür verwendet, dass sich alle Menschen testen lassen müssen – auch wenn sie geimpft oder genesen sind. 1 G kann aber auch bedeuten: Nur Geimpfte haben Zutritt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany