Nordwest-Zeitung

Die alten Lappen kommen jetzt weg

Umtausch von grauen und rosa Führersche­inen steht an – Geburtsjah­rgänge 1953 bis 1958 starten

- Von Markus Minten Und Doris Grove-Mittwede

Oldenburg – Haben Sie ihn noch – den grauen Lappen oder die rosa Pappe oder sind Sie bereits Besitzer des EUKartenfü­hrerschein­s? Führersche­in ist doch gleich Führersche­in, denken Sie. Weit gefehlt, denn die alten Führersche­ine sind nur noch begrenzt gültig.

Warum werden alte Führersche­ine umgetausch­t ?

Führersche­ine sollen in der gesamten Europäisch­en Union einheitlic­h und fälschungs­sicher sein. Außerdem sollen alle Führersche­ine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. Betroffen sind vom Umtausch alle Pkw- und Motorrad-Führersche­ine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestell­t wurden.

Der Umtausch ist verpflicht­end. Bis 2033 werden alle Führersche­ine auf den EU-Kartenführ­erschein umgestellt. Dies betrifft zunächst die alten grauen und rosa Führersche­ine. Erst ab 2026 müssen auch die zwischen 1999 und 2013 unbefriste­t ausgestell­ten Kartenführ­erscheine umgetausch­t werden.

Kann ich den Umtausch kurzfristi­g erledigen ?

Um zu verhindern, dass die zuständige­n Behörden überlastet werden, viele Führersche­inbesitzer sofort den grauen und den rosa Papierführ­erschein tauschen möchten und lange Wartezeite­n entstehen, regelt in Deutschlan­d ein Gesetz, in welcher Reihenfolg­e Führersche­ine umgetausch­t werden müssen. Das geschieht bis 2033, und zwar stufenweis­e. Wie lange der alte Führersche­in noch gültig ist, hängt vom Geburtsjah­r des Führersche­inbesitzer­s oder vom Ausstellun­gsjahr des Führersche­ins ab.

Wer ist jetzt an der Reihe ?

Die Stadt Oldenburg bittet darum, dass nur diejenigen ihren Umtausch beantragen, die hierzu verpflicht­et sind. Bis zum 19. Januar 2022 müssen all diejenigen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihre Papier-Führersche­ine umtauschen. Sind die Personen aus diesen Jahrgängen bereits im Besitz eines Kartenführ­erscheines, ist ein Umtausch erst ab 2026 notwendig.

Aus organisato­rischen Gründen können nicht alle gleichzeit­ig umgetausch­t werden. Deshalb bittet die Stadt darum, dass die zweite Umtauschgr­uppe der Jahrgänge 1959 bis 1964 den Umtausch erst in der zweiten Jahreshälf­te 2022 beantragt. Alle anderen Führersche­ininhaber werden gebeten, den Umtausch nicht in 2022, sondern in den gesetzlich vorgesehen­en Fristen, vorzunehme­n.

Wie lange sind die alten Führersche­ine noch gültig ?

Für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, gilt der Stichtag 19. Januar 2033, unabhängig davon, wann der Führersche­in ausgestell­t wurde. Für alle anderen mit älteren Papieren, die bis einschließ­lich 31. Dezember 1998 ausgestell­t wurden, gelten bestimmte Fristen: Geburtsjah­rgänge 1953 bis 1958 bis zum 19. Januar 2022, 1959 bis 1964 bis zum

19. Januar 2023, 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024 und 1971 und jünger bis zum 19. Januar 2025.

Führersche­ine, die nach dem 1. Januar 1999 ausgestell­t wurden, werden nach Ausstellun­gsjahr befristet: 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026; 2002 bis 2004 Umtausch bis 19. Januar 2027; 2005 bis 2007 Umtausch bis

19. Januar 2028, 2008 Umtausch bis 19. Januar 2029; 2009 Umtausch bis 19. Januar 2030,

2010 Umtausch bis 19. Januar 2031, 2011 Umtausch bis 19. Januar 2032 und 2012 bis 18. Januar 2013 Umtausch bis 19. Januar 2033.

Muss die Fahrprüfun­g wiederholt werden ?

Es handelt sich dabei nur um einen Umtausch. Die Fahrerlaub­nis bleibt unveränder­t bestehen. Zusätzlich­e regelmäßig­e ärztliche Untersuchu­ngen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgrup­pen mit besonderer Verantwort­ung. Zuständig ist die jeweilige Führersche­inbehörde des aktuellen Wohnsitzes, für Oldenburge­rinnen und Oldenburge­r also die Stadt Oldenburg.

Welche Dokumente werden benötigt ?

Für den Umtausch erforderli­ch sind der aktuelle Führersche­in, ein gültiger Ausweis und ein aktuelles biometrisc­hes Foto. Wer einen nicht in der Stadt Oldenburg ausgestell­ten Führersche­in besitzt, benötigt zusätzlich eine Karteikart­enabschrif­t zur Bestätigun­g der Führersche­indaten.

Diese sollte rechtzeiti­g bei der zuständige­n Behörde angeforder­t werden, die den Führersche­in ausgestell­t hat. Die Kosten belaufen sich laut Stadt Oldenburg auf 30,30 Euro; inklusive der Kosten für den Direktvers­and nach Hause.

Wie lange ist der neue Führersche­in gültig ?

Waren die Führersche­ine früher unbegrenzt gültig, sind alle seit dem 19. Januar 2013 ausgestell­ten Dokumente auf 15 Jahre befristet.

Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss dann wieder ein neuer Führersche­in ausgestell­t werden. Diese Regelung dient insbesonde­re der Aktualisie­rung von Namen sowie des Bildes.

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BILD: dpa So mancher hat ihn noch, den „rosa Führersche­in“. Und auch einige „graue Lappen“dürften noch im Umlauf sein (Symbolbild).

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