Nordwest-Zeitung

Ebay-Betrüger bekommt keine Bewährung

Zweieinhal­b Jahre Haft für 32-Jährigen – Schlechte Sozialprog­nose und Vorstrafen geben Ausschlag

- Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg – Wegen Betruges in ganz großem Stil muss ein 32 Jahre alter Mann aus Oldenburg für gut zweieinhal­b Jahre ins Gefängnis. Dieses, zunächst vom Oldenburge­r Amtsgerich­t gefällte Urteil, ist jetzt vor dem Oldenburge­r Landgerich­t rechtskräf­tig geworden.

Ein kleiner Anfang

Gegen das erste Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Sein Ziel war eine Reduzierun­g der Strafe, besser noch eine Bewährungs­strafe. Doch daraus wurde nichts.

Der Angeklagte hat sich im Ebay-Betrug in zehn Fällen schuldig gemacht. Seine Masche: Waren anbieten, Vorkasse kassieren, die Ware dann aber nicht liefern. Wie viele andere Ebay-Betrüger fing der Angeklagte zunächst klein an. Er bot Schuhe an, kassierte 200 bis 400 Euro, lieferte die Schuhe aber nicht aus. Doch dieses Geld reichte dem spielsücht­igen Betrüger nicht.

Viel Geld ergaunert

Deshalb entschied sich der 32-Jährige, Rolex-Uhren anzubieten, die es gar nicht gab. Damit kam er schnell zu sehr viel Geld. Über das InternetPo­rtal „Ebay-Kleinanzei­gen“bot der Angeklagte die erfundenen Rolex-Uhren für eine Kaufsumme von bis zu 19 000 Euro an.

Die Käufer zahlten – ohne sich jedoch zu vergewisse­rn, in welchem Zustand die Uhren waren oder ob es sie überhaupt gibt. Es gab die Uhren natürlich nicht. Der Angeklagte wollte nur das Geld. Insgesamt hat sich der 32-Jährige mit seiner Masche 60 000 Euro ergaunert. Das Konto, auf das das Geld geflossen ist, soll der Bruder des Angeklagte­n zur Verfügung gestellt haben. Der Bruder leitete das Geld dann an den Angeklagte­n weiter. Nachdem der Bruder ermittelt wurde, kam die Justiz auch auf den Angeklagte­n.

Der ist mehrfach vorbestraf­t. Zudem hat er keinen Schulabsch­luss und auch keine Arbeit. Gegen seine Spielsucht hat er nichts unternomme­n. Schon allein deswegen fehlte es in diesem Fall an einer günstigen Sozialprog­nose. Die ist jedoch Vorbedingu­ng für eine Bewährungs­strafe. Dass es mit einer Abänderung des ersten Urteils nichts werden würde, hatte das Gericht schon während der laufenden Verhandlun­g signalisie­rt.

Deswegen zog der Angeklagte seine Berufung gegen das erste Urteil jetzt wieder zurück. Damit hat das erste Urteil nun Bestand.

Newspapers in German

Newspapers from Germany