Nordwest-Zeitung

13 Jahre Kampf um Gerechtigk­eit und Schmerzens­geld

Christoph Rickels aus Friedeburg will endlich einen Schlussstr­ich unter eine Gewalttat ziehen

- Von Rahel Wolf

Jever/Oldenburg – Christoph Rickels aus Friedeburg (Landkreis Wittmund) hofft, dass der 11. November für ihn zum Schicksals­tag wird und er endlich einen Schlussstr­ich unter mehr als 13 Jahre Gerichtsve­rhandlunge­n ziehen kann. „Ich hoffe auf Gerechtigk­eit und auf einen großen Schritt für den Opferschut­z“, sagt der 34Jährige. Er wohnt inzwischen in Jever; an diesem Donnerstag steht der für ihn vielleicht alles entscheide­nde Gerichtste­rmin vor dem Oberlandes­gericht Oldenburg an.

Christoph Rickels

Mehr als 14 Jahre sind vergangen seit dem Diskoabend, der sein Leben für immer verändert hat. Mit 20 wurde er vor der Disko Dinis in Aurich mit einem einzigen Faustschla­g gegen den Kopf niedergest­reckt; er knallte aufs Pflaster. Dabei zog er sich schwerste Verletzung­en zu. Es folgten mehr als drei Monate Koma, zahlreiche Operatione­n und Rehamaßnah­men.

Stück für Stück kämpfte sich Rickels ins Leben zurück. Er hält Vorträge in Schulen und Gefängniss­en, kämpft für Respekt und Toleranz, hat die Initiative „First Togetherne­ss“gegründet, ein Buch über sein Schicksal geschriebe­n. Und er ist Träger des Bundesverd­ienstkreuz­es.

Dennoch: Bis heute leidet er unter den körperlich­en und psychische­n Folgen dieser Gewalttat. Seit 2008 kämpft er vor Gericht um Gerechtigk­eit und Schmerzens­geld. Erst per Urteil des Oberlandes­gerichts Oldenburg vom 7. Januar 2014, also sechseinha­lb Jahre nach dem Vorfall, wurde der Täter zu einer Schmerzens­geldzahlun­g in Höhe von 200 000 Euro und Schadeners­atz verurteilt. „Bis heute habe ich diese Zahlung aber nicht erhalten“, sagt Rickels.

Der Täter zahlte im Zusammenha­ng mit dem Strafverfa­hren in Norden 2008 lediglich 5000 Euro an Rickels. Zwischenze­itlich versuchte Rickels mit seinem früheren Anwalt, gegen den sich nun die

Klage richtet, die private Haftpflich­tversicher­ung des Täters in Anspruch zu nehmen. „Dieser Versuch scheiterte allerdings, die Klage wurde vom Oberlandes­gericht in Celle abgewiesen“, sagt Rickels. Bereits da habe es Hinweise auf einen Anwaltsfeh­ler gegeben, die Rickels aber nicht als solche wahrnahm. Rickels vertraute seinem Anwalt und klagte weiter, dafür setzte er einen erhebliche­n Teil seines väterliche­n Erbes ein.

Nun hofft er, dass das Oberlandes­gericht Oldenburg ebenfalls erkennt, dass der Anwalt Fehler gemacht hat.

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BILD: Wolf

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