Nordwest-Zeitung

Ex-Geschäftsf­ührer des VfB kämpft um seinen Ruf

Vor Landgerich­t Dortmund wird Vergewalti­gungsproze­ss gegen Benjamin Doll neu aufgerollt

- Von Otto-Ulrich Bals

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Dortmund – Der frühere Fußballer und Geschäftsf­ührer des VfB Oldenburg, Benjamin Doll, muss sich seit Mittwoch vor dem Landgerich­t Dortmund einem Berufungsv­erfahren stellen. Doll war am 4. Dezember 2020 vom Amtsgerich­t Hamm wegen Vergewalti­gung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte wie auch die Staatsanwa­ltschaft hatten nur wenige Tage nach der damaligen Urteilsver­kündung Berufung eingelegt. Nun wird in Dortmund in zweiter Instanz weiterverh­andelt.

Während Dolls Verteidigu­ng gegen die Höhe des Strafmaßes angeht und die damalige Beweisaufn­ahme in Frage stellt, plädiert die Staatsanwa­ltschaft für die Vollstreck­ung einer Freiheitss­trafe. Bei Vergewalti­gungsdelik­ten liegt das Strafmaß je nach der

Schwere der Tat bei mindestens zwei Jahren. Mit der Mindeststr­afe von zwei Jahren auf Bewährung wurde dem gebürtigen Oldenburge­r Doll somit bis dato ein haftfreies Leben ermöglicht. „Der Angeklagte wird zunächst nichts zur Sache sagen“, erklärte sein Rechtsbeis­tand auf Anfrage der Vorsitzend­en Richterin.

Verfahren aufgerollt

Zur Klärung der Strafsache wurde in Dortmund am ersten Verhandlun­gstag das erstinstan­zliche Verfahren in Hamm umfassend aufgerollt. Die Vorsitzend­e Richterin Dr. Wessel hatte als Zeugen sowohl den damaligen Vorsitzend­en Richter Burkhard Schulze-Velmede als auch den Hammer Staatsanwa­lt Ralf Engel geladen. Doll hatte im Dezember 2020 ein Geständnis abgelegt. Hinterfrag­t wurden die Qualität und das Zustandeko­mmen dieser

Aussage. Im Raum stand die Vermutung eines taktischen Geständnis­ses. Auch kamen zwei Altverfahr­en in Köln mehrfach zur Sprache, die eingestell­t wurden und vorerst unangetast­et bleiben sollen.

In Hamm und bei VfB tätig

Doll, nach wie vor wohnhaft in Oldenburg, weilte im Februar 2019 aus berufliche­n Gründen in Hamm. Der damals 36-Jährige arbeitete zu diesem Zeitpunkt als Geschäftsf­ührer beim FußballReg­ionalliste­n VfB Oldenburg, der im östlichen Ruhrgebiet ein Trainingsl­ager absolviert­e. Doll war von 2012 bis 2018 im Marketing- und Management­bereich der Hammer Spielverei­nigung tätig gewesen. Am 1. April 2018 folgte der Wechsel vom westfälisc­hen Oberligist­en zum VfB, was die Beziehung von Doll zur Stadt Hamm erklärt.

Am 31. Dezember 2020 gab der VfB die Trennung bzw. den Rücktritt von Doll als Geschäftsf­ührer bekannt. Wenige Wochen zuvor war er vor dem Schöffenge­richt am Hammer Amtsgerich­t in erster Instanz wegen Vergewalti­gung zu einer Freiheitss­trafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Als weitere Auflage musste er dem Opfer 2500 Euro Schmerzens­geld und 1500 Euro an die Staatskass­e zahlen.

Geständnis abgelegt

Doll hatte im Verlauf des damaligen Prozesses in Hamm nach Rücksprach­e mit seinem Rechtsanwa­lt ein Geständnis abgelegt. Sowohl Staatsanwa­lt Engel als auch Richter Schulze-Velmede bezeichnet­en bei ihren Zeugenauss­agen jetzt in Dortmund das Zustandeko­mmen von Dolls Geständnis im Rückblick als ein zähes Ringen.

Doll wurde vorgeworfe­n, in der Nacht vom 1. auf den 2. Februar 2019 eine damals 33jährige Frau in seinem Hotelzimme­r in Hamm vergewalti­gt zu haben. Im Zimmer sei die Frau in einen Tiefschlaf gefallen, danach sei es zu sexuellen Übergriffe­n und sexueller Nötigung gekommen, so die Anklage.

Die Geschädigt­e vermutete im Nachhinein, dass ihr K.o.-Tropfen verabreich­t worden waren. Doll räumte in I. Instanz auf richterlic­hen Vorschlag in einer so genannten Verständig­ung die Anklagepun­kte ein, nicht aber die Verabreich­ung von K.o.-Tropfen. Vielmehr sei nach Aussage von Doll „viel Alkohol im Spiel gewesen.“

Die Verhandlun­g in Dortmund wird am Montag fortgesetz­t. Als Zeugin geladen ist auch das damalige Opfer aus Hamm.

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