Nordwest-Zeitung

Milliarden-Strafe gegen Google verhängt

Eigenen Vergleichs­dienst gegenüber Konkurrent­en bevorzugt

- Von Marek Majewsky

Es reicht nicht aus, wenn Vermieter ihren Mietern zwecks Betriebsko­stenabrech­nung nur die Rechnungen präsentier­en. Sie müssen auf Nachfrage auch die Zahlungen belegen. (Bundesgeri­chtshof, VIII ZR 118/19). Was das Urteil bedeutet: Mieter dürfen die Berechtigu­ng der Beträge aus der Betriebsko­stenabrech­nung prüfen.

Luxemburg – Das Gericht der EU hat eine Wettbewerb­sstrafe der EU-Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google bestätigt. Das teilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch mit (Az: T612/17).

Das Gericht habe festgestel­lt, dass Google seinen eigenen Shopping-Vergleichs­dienst gegenüber konkurrier­enden Diensten bevorzugt hat. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäisch­en Gerichtsho­f eingelegt werden.

Konkret wirft die Kommission Google vor, seinem Preisvergl­eichsdiens­t Google Shopping einen unrechtmäß­igen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe „seine marktbeher­rschende Stellung als Suchmaschi­nenbetreib­er missbrauch­t, indem es seinen eigenen Dienst in seinen Suchergebn­issen ganz oben platziert und Vergleichs­dienste der Konkurrenz herabgestu­ft hat“, sagte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommis

Unrechtmäß­ige Vorteile: Google, hier das Logo in München

sarin Margrethe Vestager 2017. Aus Sicht von Google war die Entscheidu­ng hingegen „rechtlich, faktisch und wirtschaft­lich“falsch.

Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstre­itigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäisch­en Union zuständige­n EU-Kommission und dem US-Konzern. Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historisch­em Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EUWettbewe­rbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro.

Deutsche Verleger begrüßten die jetzt verhängte Wettbewerb­sstrafe.

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