Milliarden-Strafe gegen Google verhängt
Eigenen Vergleichsdienst gegenüber Konkurrenten bevorzugt
Es reicht nicht aus, wenn Vermieter ihren Mietern zwecks Betriebskostenabrechnung nur die Rechnungen präsentieren. Sie müssen auf Nachfrage auch die Zahlungen belegen. (Bundesgerichtshof, VIII ZR 118/19). Was das Urteil bedeutet: Mieter dürfen die Berechtigung der Beträge aus der Betriebskostenabrechnung prüfen.
Luxemburg – Das Gericht der EU hat eine Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission in Höhe von 2,42 Milliarden Euro zulasten von Google bestätigt. Das teilten die Richter in Luxemburg am Mittwoch mit (Az: T612/17).
Das Gericht habe festgestellt, dass Google seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Diensten bevorzugt hat. Gegen das Urteil kann noch Einspruch beim Europäischen Gerichtshof eingelegt werden.
Konkret wirft die Kommission Google vor, seinem Preisvergleichsdienst Google Shopping einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft zu haben. Der Konzern habe „seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Dienst in seinen Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat“, sagte die für Wettbewerb zuständige EU-Kommis
Unrechtmäßige Vorteile: Google, hier das Logo in München
sarin Margrethe Vestager 2017. Aus Sicht von Google war die Entscheidung hingegen „rechtlich, faktisch und wirtschaftlich“falsch.
Es ist das erste Urteil in einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der für Wettbewerb in der Europäischen Union zuständigen EU-Kommission und dem US-Konzern. Seit 2017 hat die Brüsseler Behörde gegen Google mehrere Strafen in teils historischem Ausmaß verhängt. Bislang summieren sich die drei EUWettbewerbsstrafen für Google auf mehr als acht Milliarden Euro.
Deutsche Verleger begrüßten die jetzt verhängte Wettbewerbsstrafe.