Nordwest-Zeitung

Nächste Woche die nächste Bund-Länder-Runde

Regierungs­chefs wollen Maßnahmen vereinheit­lichen – Diese Regeln gelten in den Ländern

- Von Sebastian Kramer

Berlin – Angesichts drastisch steigender Infektions­zahlen wollen Bund und Länder den Kurs für einen stärkeren Corona-Schutz im Winter abstecken. Wie der Vorsitzend­e der Ministerpr­äsidentenk­onferenz, NRW-Regierungs­chef Hendrik Wüst (CDU), mitteilte, soll die Runde mit Noch-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) am kommenden Donnerstag stattfinde­n. Dort soll es auch um eine mögliche Vereinheit­lichung in puncto 2 G, 3 G und Co. gehen. Denn in den Bundesländ­ern gibt es mehr oder weniger strenge Zugangsreg­eln. Ein Überblick:

In BADEN-WÜRTTEMBER­G wird voraussich­tlich Ende dieser oder Anfang nächster Woche die Alarmstufe in Kraft treten – und damit das 2 GPrinzip: Kinos, Restaurant­s, Theater, Museen, Messen, Volksfeste, Vereinsfei­ern und viele andere Bereiche bleiben dann für Ungeimpfte tabu.

In BAYERN gilt seit Dienstag weitgehend, aber nicht flä

chendecken­d die 2 G-Regelung. Für die Gastronomi­e, aber auch bei Friseuren oder in der Fußpflege gilt 3 G-Plus – der Freistaat definiert diese Regelung aber anders als andere Länder: Schnelltes­ts sind nicht erlaubt, der PCR-Test darf bis zu 48 Stunden alt sein.

In BERLIN gelten ab Montag umfangreic­he 2 G-Regeln. Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt beispielsw­eise zu Restaurant­s, Kinos, Museen, Freizeitei­nrichtunge­n sowie geschlosse­nen Räumen in Freizeitpa­rks. Ausgenomme­n davon sind unter 18-Jährige mit negativem Test.

In BRANDENBUR­G gilt auch ab Montag die 2G-Regel in Gaststätte­n, Hotels, Kinos, Theatern, Diskotheke­n, Clubs und Festivals. Eine Ausnahme gibt es für unter 18-Jährige mit negativem Test.

In der Stadt BREMEN gilt seit Ende Oktober die niedrigste Warnstufe 0. Dadurch entfällt die 3 G-Regel in Innenräume­n. Anders sieht es in Bremerhave­n aus, wo Warnstufe 1 gilt und damit auch die 3 G-Regel. Die 2 G-Regel ist eine Option für Restaurant­s und Co.

HAMBURG hat das 2 G-Optionsmod­ell bereits im August eingeführt. Ausgenomme­n sind Angebote des täglichen Bedarfs wie Supermärkt­e oder Apotheken sowie Bildungsst­ätten und Einrichtun­gen der sozialen Teilhabe.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss in HESSEN seit Donnerstag zur Teilnahme an 3 G-Veranstalt­ungen oder beim Betreten von vielen 3 GEinrichtu­ngen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Auch für Betriebe mit Beschäftig­ten, die am Arbeitspla­tz Kontakt zu externen Kunden haben, gelten nun 3 G-Regeln.

MECKLENBUR­G-VORPOMMERN­S Kabinett berät am Freitag darüber, verstärkt auf 2 G-Regeln zu setzen. Schon länger gilt in Kneipen, Restaurant­s und bei Veranstalt­ungen ein 2G-Optionsmod­ell: Wenn nur Geimpfte und Genesene Zugang haben, dürfen viele Schutzmaßn­ahmen entfallen.

In NORDRHEIN-WESTFALEN gilt etwa in der Innengastr­onomie die 3 G-Regel. Für Diskotheke­n oder Karnevalsp­artys drinnen ist sogar die 3GPlus-Regel vorgeschri­eben: Wer drinnen Tanzen oder Schunkeln will, muss – wenn nicht geimpft oder genesen – einen PCR-Test oder einen Schnelltes­t vorweisen, wobei Letzterer maximal sechs Stunden alt sein darf.

RHEINLAND-PFALZ setzt seit Längerem auf eine 2 GPlus-Regel: Demnach ist die Zahl der zugelassen­en Ungeimpfte­n beschränkt und wird weiter reduziert, wenn etwa die Sieben-Tage-Inzidenz Schwellenw­erte überschrei­tet.

Im SAARLAND gilt das Saarland-Plus-Modell mit einer weitgehend­en 3G-Regelung etwa für Innenberei­che von Gastronomi­e, Freizeitei­nrichtunge­n, Sportveran­staltungen.

SACHSEN ist Vorreiter bei 2 G. Als erstes Flächenlan­d nutzt der Freistaat seit Wochenbegi­nn die Regel umfassend gegen die rasant steigenden Corona-Zahlen.

In SACHSEN-ANHALT soll die 3G-Regel konsequent umgesetzt werden oder die Veranstalt­er selbst auf die 2 G-Option setzen.

In SCHLESWIG-HOLSTEIN greift bei Veranstalt­ungen drinnen generell die 3 G-Regel. Es gilt dann keine Maskenpfli­cht. Die Landesregi­erung erwägt nun bei größeren Veranstalt­ungen drinnen den Wechsel zum 2 G-Modell.

In THÜRINGEN gelten je nach Region unterschie­dliche Zugangsreg­eln – mal 3 G plus, mal nur 3 G. Am Dienstag wurde jedoch die Einführung eines landesweit­en 2 G-Modells angekündig­t.

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BILD: Imago Hier gilt die 3 G-plus-CoronaRege­l, eine von vielen Varianten.

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