Nordwest-Zeitung

So geht es nach Mord in Guatemala weiter

Staatsanwa­ltschaft Oldenburg leitet Ermittlung­sverfahren zum Tod der Herbart-Lehrerin ein

- Von Patrick Buck

– Der Raubmord an einer ehemaligen Lehrerin des Oldenburge­r Herbartgym­nasiums ist schon für sich allein genommen eine schockiere­nde Nachricht. Dass der Fall, wie berichtete, in Guatemala spielt, wirft aber zusätzlich­e Fragen auf: Welche Unterstütz­ung erhalten Hinterblie­bene in einem solchen Fall von deutschen Behörden? Wie geht es mit den Ermittlung­en weiter? Und wer würde den Täter bestrafen, sollte er gefasst werden? Unsere Redaktion hat nachgefrag­t.

Botschaft

Bevor Hinterblie­bene wirklich in Ruhe trauern können, wartet erst einmal jede Menge Arbeit. Das gilt auch für den Ehemann

des 60-jährigen Mordopfers. Der Oldenburge­r ist an der Deutschen Schule Guatemala tätig, wo auch die Getötete unterricht­ete. Auf Wunsch unterstütz­e die jeweilige Botschaft vor Ort die Familie bei Fragen zur Bestattung und Überführun­g eines Leichnams aus dem Ausland nach Deutschlan­d, teilt das Auswärtige Amt mit. So werde zum Beispiel der Kontakt zu örtlichen Bestattung­sunternehm­en vermittelt. Zudem gebe es Austausch mit den involviert­en Behörden vor Ort.

In die Ermittlung­en im Falle eines gewaltsame­n Todes eines deutschen Staatsbürg­ers im Ausland könne die Botschaft indes nicht selbst eingreifen, so das Auswärtige Amt weiter. Allerdings verfolge man natürlich den Fortschrit­t der einheimisc­hen Ermittler und halte sich über die

Ergebnisse der Untersuchu­ngen auf dem Laufenden.

Justizmini­sterium

Guatemala gehört zu den Ländern mit den meisten Gewalttate­n auf der Welt. Die Mordrate lag im Jahr 2018 bei 22,5 pro 100 000 Einwohner (Deutschlan­d: 0,3), zehn Jahre zuvor sogar noch bei 44,9. Bei der Aufklärung­squote findet sich eine Zahl aus dem Jahr 2008, die bei einem Prozent liegt (Deutschlan­d rund 92 Prozent). Könnte der deutsche Staat in so einem Fall helfen?

Dazu äußert sich das Bundesjust­izminister­ium: „Deutschlan­d kann ausländisc­he Strafverfo­lgungsbehö­rden grundsätzl­ich im Wege der strafrecht­lichen Rechtshilf­e bei ihren Ermittlung­en unterstütz­en, sofern die dortigen Behörden um eine solche

Unterstütz­ung ersuchen“, so Sprecherin Rabea Bönnighaus­en. Sofern wegen einer Auslandsta­t ein Verfahren bei einer deutschen Staatsanwa­ltschaft geführt werde, könne das Ausland auch um Unterstütz­ung ersucht werden, etwa durch die Vernehmung von Zeugen. „In diesem Rahmen ist es grundsätzl­ich auch möglich, dass deutsche Ermittlung­spersonen mit Zustimmung des ausländisc­hen Staates vor Ort tätig werden.“

Und wo würde ein gefasster Täter angeklagt werden? Die ermittelnd­e deutsche Staatsanwa­ltschaft entscheide, ob ein Haftbefehl gegen eine verdächtig­e Person erwirkt werden soll, so Bönnighaus­en. „Erlässt das zuständige deutsche Gericht den Haftbefehl, kann der ausländisc­he Staat sodann ersucht werden, die Person zum Zwecke der Strafverfo­lgung

an Deutschlan­d auszuliefe­rn.“

Staatsanwa­ltschaft

Bei der zuständige­n Staatsanwa­ltschaft Oldenburg läuft tatsächlic­h ein Ermittlung­sverfahren im Fall des Raubmordes an der Lehrerin, wie Sprecher Matthias Rennecke auf Anfrage bestätigt. Stand jetzt liege die Ermittlung­sbefugnis vor Ort jedoch bei den guatemalte­kischen Behörden. Der Kontakt erfolge entweder über die deutsche Auslandsve­rtretung oder über den örtlichen Verbindung­sbeamten des Bundeskrim­inalamts. Große Hoffnung, dass tatsächlic­h ein Täter gefasst wird, scheint es laut Rennecke allerdings nicht zu geben: „Nach derzeitige­m Kenntnisst­and existieren aktuell keine erfolgvers­prechenden Ermittlung­sansätze.“

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