So geht es nach Mord in Guatemala weiter
Staatsanwaltschaft Oldenburg leitet Ermittlungsverfahren zum Tod der Herbart-Lehrerin ein
– Der Raubmord an einer ehemaligen Lehrerin des Oldenburger Herbartgymnasiums ist schon für sich allein genommen eine schockierende Nachricht. Dass der Fall, wie berichtete, in Guatemala spielt, wirft aber zusätzliche Fragen auf: Welche Unterstützung erhalten Hinterbliebene in einem solchen Fall von deutschen Behörden? Wie geht es mit den Ermittlungen weiter? Und wer würde den Täter bestrafen, sollte er gefasst werden? Unsere Redaktion hat nachgefragt.
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Botschaft
Bevor Hinterbliebene wirklich in Ruhe trauern können, wartet erst einmal jede Menge Arbeit. Das gilt auch für den Ehemann
des 60-jährigen Mordopfers. Der Oldenburger ist an der Deutschen Schule Guatemala tätig, wo auch die Getötete unterrichtete. Auf Wunsch unterstütze die jeweilige Botschaft vor Ort die Familie bei Fragen zur Bestattung und Überführung eines Leichnams aus dem Ausland nach Deutschland, teilt das Auswärtige Amt mit. So werde zum Beispiel der Kontakt zu örtlichen Bestattungsunternehmen vermittelt. Zudem gebe es Austausch mit den involvierten Behörden vor Ort.
In die Ermittlungen im Falle eines gewaltsamen Todes eines deutschen Staatsbürgers im Ausland könne die Botschaft indes nicht selbst eingreifen, so das Auswärtige Amt weiter. Allerdings verfolge man natürlich den Fortschritt der einheimischen Ermittler und halte sich über die
Ergebnisse der Untersuchungen auf dem Laufenden.
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Justizministerium
Guatemala gehört zu den Ländern mit den meisten Gewalttaten auf der Welt. Die Mordrate lag im Jahr 2018 bei 22,5 pro 100 000 Einwohner (Deutschland: 0,3), zehn Jahre zuvor sogar noch bei 44,9. Bei der Aufklärungsquote findet sich eine Zahl aus dem Jahr 2008, die bei einem Prozent liegt (Deutschland rund 92 Prozent). Könnte der deutsche Staat in so einem Fall helfen?
Dazu äußert sich das Bundesjustizministerium: „Deutschland kann ausländische Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich im Wege der strafrechtlichen Rechtshilfe bei ihren Ermittlungen unterstützen, sofern die dortigen Behörden um eine solche
Unterstützung ersuchen“, so Sprecherin Rabea Bönnighausen. Sofern wegen einer Auslandstat ein Verfahren bei einer deutschen Staatsanwaltschaft geführt werde, könne das Ausland auch um Unterstützung ersucht werden, etwa durch die Vernehmung von Zeugen. „In diesem Rahmen ist es grundsätzlich auch möglich, dass deutsche Ermittlungspersonen mit Zustimmung des ausländischen Staates vor Ort tätig werden.“
Und wo würde ein gefasster Täter angeklagt werden? Die ermittelnde deutsche Staatsanwaltschaft entscheide, ob ein Haftbefehl gegen eine verdächtige Person erwirkt werden soll, so Bönnighausen. „Erlässt das zuständige deutsche Gericht den Haftbefehl, kann der ausländische Staat sodann ersucht werden, die Person zum Zwecke der Strafverfolgung
an Deutschland auszuliefern.“
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Staatsanwaltschaft
Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Oldenburg läuft tatsächlich ein Ermittlungsverfahren im Fall des Raubmordes an der Lehrerin, wie Sprecher Matthias Rennecke auf Anfrage bestätigt. Stand jetzt liege die Ermittlungsbefugnis vor Ort jedoch bei den guatemaltekischen Behörden. Der Kontakt erfolge entweder über die deutsche Auslandsvertretung oder über den örtlichen Verbindungsbeamten des Bundeskriminalamts. Große Hoffnung, dass tatsächlich ein Täter gefasst wird, scheint es laut Rennecke allerdings nicht zu geben: „Nach derzeitigem Kenntnisstand existieren aktuell keine erfolgversprechenden Ermittlungsansätze.“