Nordwest-Zeitung

Lamberti-Markt: Bändchen im Verkauf

Voraussetz­ung für Verzehr – 2G-Bänder ab sofort erhältlich – 3G als Tagesband ab Dienstag

- Von Karsten Röhr

Oldenburg – Der LambertiMa­rkt 2021 beginnt zwar erst am 16. November um 17 Uhr, das erste wichtige „Souvenir“ist allerdings bereits schon ab diesem Freitag, 12. November, erhältlich: Geimpfte und genesene Personen können dann bereits gegen eine Schutzgebü­hr von einem Euro ein Festivalbä­ndchen für den Zutritt erwerben. Es gilt für die gesamte Marktdauer bis zum 22. Dezember und berechtigt zum Genuss von Glühwein, Punsch, Bratwurst, Lebkuchen und von anderen Getränken und Speisen sowie zur Nutzung von Fahrgeschä­ften.

So gibt’s die Bänder

Die Festivalbä­ndchen können nur persönlich gegen Vorlage eines Identitäts­nachweises und einem Nachweis der Impfung oder der Genesung an Interessie­rte herausgege­ben werden. Eine Abholung für Dritte ist nicht möglich, so die Stadt. Die Oldenburg Tourismus und Marketing (OTM) ermöglicht den Erwerb während der Öffnungsze­iten der Oldenburg-Info im Lappan (Lange Straße 3) montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr.

Neben dem Festivalbä­ndchen werden ab Marktbegin­n

Der Oldenburge­r Lamberti-Markt beginnt am Dienstag – ab diesem Freitag gibt es Verzehrbän­dchen für die ganzen vier Wochen, ab Dienstag dann zusätzlich dann auch tagesaktue­lle Bändchen.

am Dienstag auch kostenlose Tages-Bändchen mit täglich wechselnde­n Farben ausgegeben an Besucherin­nen und Besucher mit 3G-Nachweis.

Voraussetz­ung ist ein Impfoder Genesenenn­achweis

oder ein tagesaktue­lles negatives Testergebn­is. Die TagesBändc­hen können nicht für einen bestimmten Tag im Voraus geholt werden, sondern nur am jeweiligen Tag für diesen Tag.

Hier gibt’s die Bänder

Sowohl diese kostenlose­n Bändchen als auch die Festivalbä­ndchen sind ab dem 16. November neben der OTM an den Bewirtungs- und Fahrbe

Damit ist bis zum 22. Dezember täglich alles möglich: die Bändchen für den Verzehr am Stand auf dem Lambertima­rkt.

trieben auf dem LambertiMa­rkt sowie in den Schlosshöf­en (im Erdgeschos­s direkt bei Fahrstühle­n), im Lambertiho­f und an einem Infostand auf dem Schloßplat­z verfügbar. Zusätzlich wird eine sogenannte „Clearingst­elle“am Schloßplat­z eingericht­et, die unklare Sachverhal­te prüft. Die 3G-Nachweispf­licht gilt nicht für Kinder und Jugendlich­e unter 18 Jahren.

Wer auf dem Weihnachts­markt nur bummeln und/ oder etwas einkaufen möchte (das gilt auch für das Mitnehmen von Speisen), benötigt – ebenso wie im Einzelhand­el – nach aktuellem Stand keinen Nachweis.

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