Lamberti-Markt: Bändchen im Verkauf
Voraussetzung für Verzehr – 2G-Bänder ab sofort erhältlich – 3G als Tagesband ab Dienstag
Oldenburg – Der LambertiMarkt 2021 beginnt zwar erst am 16. November um 17 Uhr, das erste wichtige „Souvenir“ist allerdings bereits schon ab diesem Freitag, 12. November, erhältlich: Geimpfte und genesene Personen können dann bereits gegen eine Schutzgebühr von einem Euro ein Festivalbändchen für den Zutritt erwerben. Es gilt für die gesamte Marktdauer bis zum 22. Dezember und berechtigt zum Genuss von Glühwein, Punsch, Bratwurst, Lebkuchen und von anderen Getränken und Speisen sowie zur Nutzung von Fahrgeschäften.
So gibt’s die Bänder
Die Festivalbändchen können nur persönlich gegen Vorlage eines Identitätsnachweises und einem Nachweis der Impfung oder der Genesung an Interessierte herausgegeben werden. Eine Abholung für Dritte ist nicht möglich, so die Stadt. Die Oldenburg Tourismus und Marketing (OTM) ermöglicht den Erwerb während der Öffnungszeiten der Oldenburg-Info im Lappan (Lange Straße 3) montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr.
Neben dem Festivalbändchen werden ab Marktbeginn
Der Oldenburger Lamberti-Markt beginnt am Dienstag – ab diesem Freitag gibt es Verzehrbändchen für die ganzen vier Wochen, ab Dienstag dann zusätzlich dann auch tagesaktuelle Bändchen.
am Dienstag auch kostenlose Tages-Bändchen mit täglich wechselnden Farben ausgegeben an Besucherinnen und Besucher mit 3G-Nachweis.
Voraussetzung ist ein Impfoder Genesenennachweis
oder ein tagesaktuelles negatives Testergebnis. Die TagesBändchen können nicht für einen bestimmten Tag im Voraus geholt werden, sondern nur am jeweiligen Tag für diesen Tag.
Hier gibt’s die Bänder
Sowohl diese kostenlosen Bändchen als auch die Festivalbändchen sind ab dem 16. November neben der OTM an den Bewirtungs- und Fahrbe
Damit ist bis zum 22. Dezember täglich alles möglich: die Bändchen für den Verzehr am Stand auf dem Lambertimarkt.
trieben auf dem LambertiMarkt sowie in den Schlosshöfen (im Erdgeschoss direkt bei Fahrstühlen), im Lambertihof und an einem Infostand auf dem Schloßplatz verfügbar. Zusätzlich wird eine sogenannte „Clearingstelle“am Schloßplatz eingerichtet, die unklare Sachverhalte prüft. Die 3G-Nachweispflicht gilt nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Wer auf dem Weihnachtsmarkt nur bummeln und/ oder etwas einkaufen möchte (das gilt auch für das Mitnehmen von Speisen), benötigt – ebenso wie im Einzelhandel – nach aktuellem Stand keinen Nachweis.