Nordwest-Zeitung

Opfer will nach langem Leiden mit Tat abschließe­n

Friedeburg­er lag nach Faustschla­g im Koma – Klage gegen Ex-Anwalt – Urteil wohl in drei Wochen

- Von Christoph Tapke-Jost

Oldenburg/Friedeburg – Auf den erhofften Tag der Entscheidu­ng muss das Opfer noch warten: Nicht am Donnerstag, sondern erst in drei Wochen wird der 34-jährige Christoph Rickels wohl erfahren, ob er recht zugesproch­en bekommt. Seit 13 Jahren steht er in Gerichtsve­rhandlunge­n – und weiter wartet der gebürtige Friedeburg­er (Kreis Wittmund) auf Gerechtigk­eit, wie er selbst sagt. Aktuell klagt er gegen seinen früheren Anwalt, weil dieser schwerwieg­ende Fehler begangen haben soll.

Im Saal 1 des Oberlandes­gerichts Oldenburg ist am Donnerstag kein Laut zu hören, als der heute in Jever wohnende Geschädigt­e am Ende des Berufungst­ermins spricht: „Ich habe so viel getan. Ich möchte endlich abschließe­n mit dem Fall. Seit 14 Jahren kämpfe ich, und ich fühle mich, als würde ich im Gefängnis sitzen.“

Er spricht von dem schlimmen

Christoph Rickels aus Friedeburg wartet seit 13 Jahren auf ein angemessen­es Schmerzens­geld.

Partyabend in der Diskothek Dinis in Aurich. Wegen eines Mädchens war der Jeveraner zum Feiern dorthin gefahren. Dort war er vor der Disco von dem eifersücht­igen Freund der jungen Frau mit einem Faustschla­g gegen den Kopf niedergest­reckt worden; ein zweiter Schlag folgte. Rickels knallte aufs Pflaster und

sich schwerste Verletzung­en zu. Für das Opfer folgten nach dem Schlag mehr als drei Monate Koma, Operatione­n und Rehamaßnah­men.

200 000 Euro

Der Täter wurde zu zwei Jahren Bewährung und Schmerzens­geldzahlun­g in

Höhe von 200000 Euro verurteilt. Jedoch hat Rickels davon bislang beinahe nichts bekommen, weil der Täter laut Anklage Insolvenz angemeldet hat. Rund 5000 Euro wurden überwiesen. Er und sein damaliger Anwalt versuchten, mittels der privaten Haftpflich­tversicher­ung des Täters an das Geld zu kommen. Vergebens.

Nun klagt Rickels gegen seinen damaligen Anwalt, da dieser seiner Meinung nach so schwerwieg­ende Fehler gemacht hat, infolge derer das Opfer kein Geld von der Versicheru­ng bekam. Konkret geht es um eine Direktfest­stellungsk­lage gegenüber der Haftpflich­tversicher­ung des Täters, die versäumt wurde einzureich­en, sagt der Jeveraner. Die Versicheru­ng hatte nicht gezahlt, weil sie einen Vorsatz beim Faustschla­g erkannt haben will. Damit würde diese nicht haften. Einen solchen Vorsatz verneint Rickels. Der Täter hätte nicht ahzog nen können, dass die Verletzung derart schlimm werden würde. Er wirft seinem früheren Anwalt Pflichtver­letzung vor. Der Senat spricht nun von einem Streitwert über rund 230 000 Euro.

Dank für viel Engagement

Mit seiner Klage vor dem Auricher Landgerich­t hatte er keinen Erfolg. Die Richter konnten keine Pflichtver­letzung des Anwalts aus Wittmund feststelle­n. Deshalb ging es an das OLG Oldenburg.

Der gesundheit­lich gezeichnet­e Rickels hält heute unter anderem Vorträge in Schulen, hat die Initiative „First Togetherne­ss“gegründet, ein Buch über sein Schicksal geschriebe­n. Das würdigte Richterin Susanne Kläne an den Kläger gewandt noch einmal und sagte: „Sie können stolz auf sich sein.“

Die Entscheidu­ng über die Klage ist angesetzt für Donnerstag, 2. Dezember, 8.55 Uhr.

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Archiv-BILD: Sebastian Fuchs

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