Zweiter Ausbruch in Friesoythe bestätigt
9400 Puten müssen getötet werden – Missverständnis mit Hannover – Bestände beproben
Friesoythe – Nach der Verdachtsmeldung vom Donnerstag kam am Freitag die Bestätigung. Auf dem Gebiet der Stadt Friesoythe gibt es nach dem Ausbruch in Kampe einen zweiten GeflügelpestFall. „In der Stadt Friesoythe wurde ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza mit dem Erreger H5N1 in einem Putenbetrieb nachgewiesen. Den Ausbruch hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) amtlich bestätigt. Der Bestand mit 9400 Puten wurde tierschutzgerecht getötet, wird nun geräumt und der Stall desinfiziert“, so Kreis-Pressesprecher Frank Beumker.
Versehen in Hannover
Die Meldung aus Hannover vom Mittwoch sprach laut Kreisverwaltung „versehentlich“von einem weiteren Ausbruch, der zu dem Zeitpunkt noch nicht bestätigt war. „Das Ministerium hat zwischenzeitlich den Irrtum eingeräumt und sich dafür beim Landkreis Cloppenburg entschuldigt“, so Beumker. Somit sind im Landkreis Cloppenburg bisher zwei Ausbruchsbetriebe mit insgesamt 47 100 Tieren (9400 Puten und 37 700 Enten) betroffen. Um die Fundstelle mit dem positiven Virusnachweis werden seit diesem Samstag, 0 Uhr, als Sperrzone eine Schutzzone und eine Überwachungszone festgelegt.
„Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei Hühnern und Puten können innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent der Tiere erkranken und sterben. Dies führt zu hohen Leiden und Schäden bei den betroffenen Tieren“, teil Beumker ergänzend mit. Kranke Tiere scheiden den Erreger massenhaft mit dem Kot sowie mit Schleim oder Flüssigkeit aus Schnabel und Augen aus. Bei direktem Kontakt stecken sich andere Tiere durch Einatmen oder Aufpicken von virushaltigem Material an. „Auch Eier, die von infizierten Tieren gelegt werden, können virushaltig sein“, erklärt der Kreispressesprecher.
Geflügelbestände innerhalb des Gebietes der Gemeinden Barßel, Bösel, Garrel und Saterland sowie der Stadt Friesoythe dürfen ab dem 15. November frühestens 30 Tage nach einer Entfernung des Geflügels aus dem jeweiligen Bestand oder bei leeren Ställen frühestens 30 Tage nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung wieder belegt werden. Als Reaktion auf die erneuten Geflügelpest-Ausbrüche haben zahlreiche Landkreise in Nordwestniedersachsen angeordnet, freilaufendes Geflügel in Ställe zu bringen. Das betrifft auch Hobbyhalter. Darunter ist neben dem Landkreis Cloppenburg auch der Landkreis Vechta.
Intensives Monitoring
Angesichts der aktuellen Situation setzt die Branche auf ein intensives Monitoring der Tierbestände. In den Gemeinden Bösel und Garrel, wo es im vergangenen Winter besonders viele Ausbrüche in Nutzviehbeständen gab, sollen die Tiere intensiv beobachtet werden, um eine größere Ausbreitung zu vermeiden, sagte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Geflügelwirtschaftsverbandes, Dieter Oltmann, in Oldenburg. Die Bestände sollen dort zweimal pro Woche beprobt werden.