Nordwest-Zeitung

Fall Josefine: 14-Jähriger nun in U-Haft

Mädchen wurde in Aschersleb­en getötet – Verfahren ist nicht öffentlich

- Von Wilhelm Pischke

Dänemarks Königin Margrethe hat Angela Merkel ein Kompliment ausgesproc­hen. Die 81Jährige traf sich während ihres Staatsbesu­chs in dieser Woche mit der geschäftsf­ührenden Kanzlerin. Am Freitagmor­gen beantworte­te die Königin nun Fragen von Journalist­innen und Journalist­en in Berlin. Auf die Frage, was sie von Merkel halte, antwortete Margrethe, sie habe sie über die Jahre mehrfach getroffen. „Sie ist eine extrem fähige Frau“, sagte Margrethe. Merkel sei intelligen­t und habe ein Herz: „Und ich bewundere sie auch für den Hintergrun­d, den sie hat.“Gibt es genug Frauen in der Politik? „Da ich nicht in der Politik bin und mich aus der Politik raushalten muss, habe ich keine Meinung dazu“, sagte Margrethe auf Englisch und lachte.

Aschersleb­en – Nach dem Tod der 14-jährigen Josefine und der Festnahme eines 14-jährigen Jungen will die Staatsanwa­ltschaft zunächst keine weiteren Angaben zu dem Fall machen. Das Jugendstra­fverfahren sei nicht öffentlich, erklärte der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft am Freitag. Zu diesem Verfahren gehörten auch die Ermittlung­en und nicht nur ein möglicher Prozess. Die hohen gesetzlich­en Anforderun­gen des Jugendgeri­chtsgesetz­es setzten hier enge Grenzen, betonte der Sprecher.

Die 14-jährige Josefine aus Aschersleb­en in Sachsen-Anhalt war seit Donnerstag voriger Woche vermisst worden. An diesem Tag hatte sie sich mit ihrem Ex-Freund treffen

In Aschersleb­en gedachten Menschen mit Blumen und Kerzen in der Innenstadt der getöteten Josefine.

wollen, um persönlich­e Gegenständ­e abzugeben. Später war sie nicht mehr zu erreichen. Ihre Eltern meldeten sie als vermisst.

Am Mittwoch wurde schließlic­h die Leiche des Mädchens in einem Garagenkom­plex

in Aschersleb­en aufgefunde­n. „Die Auffindesi­tuation lässt nach einer ersten Einschätzu­ng auf ein Tötungsver­brechen schließen“, hieß es kurz darauf von der Polizei. Wenig später erließ das Amtsgerich­t Magdeburg Haftbefehl gegen einen 14-Jährigen wegen des dringenden Tatverdach­ts des Totschlags.

Der Junge stammt nach Angaben der Polizei aus dem „persönlich­en Umfeld“des Mädchens. Dass es sich um den Ex-Freund des Mädchens handelt, wollte die Polizei nicht bestätigen. Der 14-Jährige befindet sich laut Staatsanwa­ltschaft nun in einer Jugendstra­fanstalt. Die Länge der U-Haft kann auch bei Minderjähr­igen bis zu sechs Monate andauern – in Ausnahmefä­llen sogar länger.

Jugendlich­e zwischen 14 und 18 Jahren gelten als bedingt schuldfähi­g. Sollte es zur Anklage im Rahmen eines Jugendstra­fverfahren­s gegen den 14-Jährigen kommen, müsste daher im Einzelfall über dessen Schuldfähi­gkeit entschiede­n werden.

 ?? Dpa-BILD: Gabbert ??
Dpa-BILD: Gabbert

Newspapers in German

Newspapers from Germany