Fall Josefine: 14-Jähriger nun in U-Haft
Mädchen wurde in Aschersleben getötet – Verfahren ist nicht öffentlich
Dänemarks Königin Margrethe hat Angela Merkel ein Kompliment ausgesprochen. Die 81Jährige traf sich während ihres Staatsbesuchs in dieser Woche mit der geschäftsführenden Kanzlerin. Am Freitagmorgen beantwortete die Königin nun Fragen von Journalistinnen und Journalisten in Berlin. Auf die Frage, was sie von Merkel halte, antwortete Margrethe, sie habe sie über die Jahre mehrfach getroffen. „Sie ist eine extrem fähige Frau“, sagte Margrethe. Merkel sei intelligent und habe ein Herz: „Und ich bewundere sie auch für den Hintergrund, den sie hat.“Gibt es genug Frauen in der Politik? „Da ich nicht in der Politik bin und mich aus der Politik raushalten muss, habe ich keine Meinung dazu“, sagte Margrethe auf Englisch und lachte.
Aschersleben – Nach dem Tod der 14-jährigen Josefine und der Festnahme eines 14-jährigen Jungen will die Staatsanwaltschaft zunächst keine weiteren Angaben zu dem Fall machen. Das Jugendstrafverfahren sei nicht öffentlich, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Zu diesem Verfahren gehörten auch die Ermittlungen und nicht nur ein möglicher Prozess. Die hohen gesetzlichen Anforderungen des Jugendgerichtsgesetzes setzten hier enge Grenzen, betonte der Sprecher.
Die 14-jährige Josefine aus Aschersleben in Sachsen-Anhalt war seit Donnerstag voriger Woche vermisst worden. An diesem Tag hatte sie sich mit ihrem Ex-Freund treffen
In Aschersleben gedachten Menschen mit Blumen und Kerzen in der Innenstadt der getöteten Josefine.
wollen, um persönliche Gegenstände abzugeben. Später war sie nicht mehr zu erreichen. Ihre Eltern meldeten sie als vermisst.
Am Mittwoch wurde schließlich die Leiche des Mädchens in einem Garagenkomplex
in Aschersleben aufgefunden. „Die Auffindesituation lässt nach einer ersten Einschätzung auf ein Tötungsverbrechen schließen“, hieß es kurz darauf von der Polizei. Wenig später erließ das Amtsgericht Magdeburg Haftbefehl gegen einen 14-Jährigen wegen des dringenden Tatverdachts des Totschlags.
Der Junge stammt nach Angaben der Polizei aus dem „persönlichen Umfeld“des Mädchens. Dass es sich um den Ex-Freund des Mädchens handelt, wollte die Polizei nicht bestätigen. Der 14-Jährige befindet sich laut Staatsanwaltschaft nun in einer Jugendstrafanstalt. Die Länge der U-Haft kann auch bei Minderjährigen bis zu sechs Monate andauern – in Ausnahmefällen sogar länger.
Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gelten als bedingt schuldfähig. Sollte es zur Anklage im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens gegen den 14-Jährigen kommen, müsste daher im Einzelfall über dessen Schuldfähigkeit entschieden werden.