Mit dem Einzug ist noch nicht alles geschafft
Welche Regularien zu erledigen sind und welche Rahmenbedingungen dafür gelten
Berlin/tmn – Die Kisten sind gestapelt, die Möbel aufgebaut – der Umzug ist geschafft. Doch zurücklehnen kann man sich jetzt noch nicht. Was in den ersten 14 Tagen zu beachten ist:
■ Ummelden
→ Wohnung: Innerhalb von ein bis zwei Wochen muss man sich ummelden, dazu sind die Bürger nach dem Bundesmeldegesetz verpflichtet. Die genauen Fristen sind von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Wird die Frist versäumt, droht ein Bußgeld. Wohnungsgeber müssen innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über den Einoder Auszug ausstellen.
→ Auto: Liegt die neue Wohnung innerhalb des alten Zulassungsbereichs, muss lediglich die Adresse im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) geändert werden. Bei einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde muss das Auto dort umgemeldet werden.
■ Strom Und Gas
Ein Umzug kann ein Grund sein, den Energieversorger zu wechseln. Wer Strom oder Gas aus der Grundversorgung bezieht, kann mit Hinweis auf den bevorstehenden Auszug einer zweiwöchigen Frist schriftlich kündigen, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland. Anders sieht es aus, wenn man einen Laufzeitvertrag mit einem alternativen Strom- oder Gasanbieter abgeschlossen hat. Hier ist entscheidend, was in den AGB steht. Häufig findet man dort eine so genannte Umzugsklausel. Die Mehrzahl der Strom- und Gasanbieter erlaubt es, beim Umzug aus dem Vertrag auszusteigen.
■ Internet und Telefon
Anbieter sind grundsätzlich verpflichtet, die vertraglich geschuldete Leistung auch an dem neuen Wohnsitz zu erbringen, informiert die Bundesnetzagentur. Und zwar ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und ohne Änderung der sonstigen Vertragsinhalte. Der Anbieter kann ein Entgelt für den entmit standenen Aufwand verlangen. Es darf jedoch nicht höher sein als das für die Schaltung eines Neuanschlusses.
■ Hausratversicherung
Grundsätzlich muss auch der Hausratversicherer über den Umzug informiert werden – telefonisch oder schriftlich. Viele Versicherungen bieten in ihren Tarifen über einen kurzen Zeitraum einen Schutz für beide Wohnsitze, ohne zusätzlichen Beitrag. Die Versicherungssumme sollte dem Versicherungswert entsprechen – also nach dem Umzug gegebenenfalls nach unten oder oben korrigiert werden.