Zwist statt Verbindung
Erste Kontaktaufnahme: Alf Schmidt (rechts), der die Proteste in Wiefelstede angemeldet hat, im Gespräch mit EdekaVertretern in Westerholtsfelde
Und weiter: „Die Versammlungsfreiheit ist Ausdruck unserer freiheitlichen Demokratie. Sie gibt den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland das Recht, sich zu versammeln, ihre Meinung öffentlich kundzutun und steht über möglichen Individualinteressen. Nach der Bestätigung einer Versammlung kann der Landkreis im weiteren nur mögliche Auswirkungen auf Dritte ausgleichen, beispielsweise durch angeordnete Verkehrsregelungen“, so die Kreisverwaltung.
„Die Beteiligten sollten nun möglichst kurzfristig zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden
Einigung gelangen, damit der Verkehr zügig wieder freigegeben werden kann“, appellierte Landrätin Karin Harms an die Verantwortlichen des Unternehmens Edeka und die Organisatoren der Versammlung.
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Kurze Vorlaufzeit
„Für die Kurzfristigkeit der Maßnahmen bitten wir um Verständnis“, so Jan Georg Dierks, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes. „Nach dem Versammlungsrecht ist eine Versammlung lediglich 48 Stunden vorher anzuzeigen. Diese Anzeige ist am 16.
Land schafft Verbindung nennt sich eine der beiden Gruppierungen, die die Proteste vor dem Edeka-Zentrallager angekündigt haben.
So viel ist sicher: Schon bevor der erste Traktor in Westerholtsfelde aufgetaucht war, hatten die Organisatoren alles andere als Verbindung geschaffen. Wer sollte sich auch mit ihnen verbinden, gar verbünden wollen? Eltern, deren Kinder nicht mehr mit dem Bus zur Schule kommen? Pendler, die auf dem Weg zur Arbeit lange Umwege fahren müssen?
November mittags eingegangen.“So schnell wie möglich habe es am Mittwoch ein Kooperationsgespräch mit der Versammlungsleitung, Polizei, Straßenverkehrsbehörde und Ordnungsamt gegeben.
Die Versammlungsfreiheit ist eines unserer wichtigsten Grundrechte, und natürlich dürfen und sollen Landwirte wie jede andere Gruppierung dieses Recht in Anspruch nehmen. Jede Demonstration, jeder Streik wird immer auch vermeintlich Unbeteiligte beeinträchtigen, darin liegt ihre Macht.
Aber mit einem Schlag ins Gesicht gewinnt man keine Verbündeten, und als solchen dürften viele Anlieger die Aktion wahrnehmen.
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In der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit und den Interessen der Anlieger sind die Behörden gemeinsam zum Schluss gekommen, dass die Versammlung unter Auflagen bestätigt werden musste.