Nordwest-Zeitung

Missbrauch an Tochter vor Gericht

56-jähriger Oldenburge­r angeklagt – Anschuldig­ungen zurückgewi­esen

- Von Franz-Josef Höffmann

Oldenburg – Wegen sexuellen Missbrauch­s eines Kindes in 14 Fällen muss sich seit Freitag ein 56 Jahre alter Vater aus Oldenburg vor dem Oldenburge­r Landgerich­t verantwort­en. Dem Angeklagte­n wird zur Last gelegt, zwischen dem 25. August 2005 und dem 8. Februar 2011 seine leibliche Tochter mindestens 14-mal sexuell missbrauch­t zu haben. Die Tochter war zu Beginn des angeklagte­n Tatzeitrau­mes sechs Jahre alt.

Mehrere Tatorte

Immer wieder soll es laut Anklage zu schweren sexuellen Handlungen an dem Kind und vor dem Kind gekommen sein. Als Tatorte werden das Ehebett des Angeklagte­n, ein Whirlpool in Thailand, ein Hotel in Berlin und ein Wohnwagen an der Nordseeküs­te benannt. Der 56-Jährige wies die Anschuldig­ungen zurück. Sein Anwalt erklärte, die Vorwürfe der Anklage seien widerlich. Sein Mandant habe kein Interesse an Kindern, erst recht nicht an seiner Tochter.

Darüber hinaus erklärte der Angeklagte selbst, weder pädophil zu sein noch sadistisch. Er sei nicht einmal aggressiv, sondern ein sehr gläubiger Mensch. Er sei auch nicht als

Sextourist mit seiner kleinen Tochter nach Thailand gefahren. Er stehe dem Buddhismus sehr nahe, deswegen mache er Urlaub in Thailand, so der Angeklagte. Sex habe für ihn nie eine wichtige Rolle gespielt.

An der Mutter des Mädchens, seiner früheren Ehefrau, ließ der Angeklagte kein gutes Haar. Die Frau sei gewalttäti­g. Deswegen habe er sich früh von ihr scheiden lassen. Als die Mutter gegangen sei, habe sie die gemeinsame Tochter nicht mitnehmen wollen.

Der erste Missbrauch

Die Anklage wiederum berichtete, dass das kleine Mädchen seinerzeit Angst gehabt habe, nachts allein in seinem Zimmer zu sein. Deswegen habe sich die Sechsjähri­ge vor das Bett des Angeklagte­n gelegt, wo es zum ersten Missbrauch gekommen sein soll.

Weil der Angeklagte die Vorwürfe bestreitet, muss seine jetzt volljährig­e Tochter als Zeugin aussagen. Das Gericht hat das Verfahren auf vier Verhandlun­gstage terminiert. Der Tochter des Angeklagte­n steht eine Rechtsanwä­ltin als Nebenkläge­rvertreter­in zu Seite. Nachfragen an den Angeklagte­n durch diese Anwältin ließ der Verteidige­r des Angeklagte­n nicht zu.

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