Bremer bestatten Angehörige auch im Garten
Kein Friedhofszwang für Totenasche in Bremen – Was bei dieser Form der Beisetzung wichtig ist
Bremen – Die Asche eines geliebten Menschen im eigenen Garten oder in einem Park verstreuen – in Bremen ist das erlaubt. Im Jahr 2020 gab es dem Umweltressort zufolge 46 solche Bestattungen, in diesem Jahr haben bislang 35 Menschen auf diese Weise ihre letzte Ruhestätte gefunden. „Der absolut überwiegende Anteil betrifft eine Beisetzung im eigenen Garten oder Kleingarten beziehungsweise im Garten eines engen Familienmitgliedes“, sagte ein Sprecher. „Vereinzelt werden aber auch Beisetzungen in öffentlichen Grünanlagen oder in freier Natur gewünscht.“
Eigentlich müssen in Deutschland Urnen mit der Asche von Toten auf Friedhöfen beigesetzt werden, wobei auch Friedwälder rechtlich als Friedhöfe gelten. Doch Bremen hat 2015 als bislang erstes Bundesland den Friedhofszwang für Totenasche aufgehoben – unter bestimmten Voraussetzungen.
Schriftliche Verfügung
Oft kommen nach Angaben von Bestattern erst die Hinterbliebenen auf die Idee, wie schön es doch wäre, die verstorbene Großmutter an ihrem Lieblingsplatz unter dem Kirschbaum beizusetzen. Und genau dann ist es zu spät. Dem Gesetz nach muss die betreffende Person vor ihrem Tod schriftlich verfügt haben, dass sie auf diese Weise bestatwerden will. Sie muss jemanden bestimmt haben, der diesen Wunsch umsetzt. Und sie muss ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Bremen gehabt haben. Die Asche darf auch nur auf privatem Grund verstreut werden, und alle Grundstückseigentümer müssen ihre Zustimmung geben.
Enttäuschung verhindern
Beerdigungsfirmen wollen Enttäuschungen schon im Voraus verhindern. „Wir informieren in Vorsorgegesprächen über diese Möglichkeit“, sagt Gisela Sender, Geschäftsführerin des Bestattungsinstituts Ge-be-in in Bremen. Doch wenn sich eine Familie für diese Bestattungsart entschieden habe, dann sei dies oft sehr gut vorbereitet.
Senders Erfahrung nach verbinden die Menschen „ganz romantische Vorstelluntet gen“mit ihrer Wahl eines privaten Bestattungsortes. Es gebe aber auch Dinge zu bedenken. Ein Grab in einem Garten sei oft nicht zugänglich. „Auf einen Friedhof kann ich gehen, wenn mir danach ist.“Bestatter wie Friedhofsverwaltungen waren ursprünglich besorgt, dass Familien vor allem aus Kostengründen diese Art der Bestattungsart wählen. „Es ist nicht so häufig, wie in der Branche befürchtet wurde“, sagte Sender nun.
Aus der Verstreuung der Asche, auch das steht im Gesetz, darf kein Geschäft gemacht werden. Als eine öffentliche Einrichtung in Bremen bietet der „Park links der Weser“an, dass auf einem seiner Grundstücke Totenasche verstreut werden darf.