Nordwest-Zeitung

Bremer bestatten Angehörige auch im Garten

Kein Friedhofsz­wang für Totenasche in Bremen – Was bei dieser Form der Beisetzung wichtig ist

- Von Friedemann Kohler

Bremen – Die Asche eines geliebten Menschen im eigenen Garten oder in einem Park verstreuen – in Bremen ist das erlaubt. Im Jahr 2020 gab es dem Umweltress­ort zufolge 46 solche Bestattung­en, in diesem Jahr haben bislang 35 Menschen auf diese Weise ihre letzte Ruhestätte gefunden. „Der absolut überwiegen­de Anteil betrifft eine Beisetzung im eigenen Garten oder Kleingarte­n beziehungs­weise im Garten eines engen Familienmi­tgliedes“, sagte ein Sprecher. „Vereinzelt werden aber auch Beisetzung­en in öffentlich­en Grünanlage­n oder in freier Natur gewünscht.“

Eigentlich müssen in Deutschlan­d Urnen mit der Asche von Toten auf Friedhöfen beigesetzt werden, wobei auch Friedwälde­r rechtlich als Friedhöfe gelten. Doch Bremen hat 2015 als bislang erstes Bundesland den Friedhofsz­wang für Totenasche aufgehoben – unter bestimmten Voraussetz­ungen.

Schriftlic­he Verfügung

Oft kommen nach Angaben von Bestattern erst die Hinterblie­benen auf die Idee, wie schön es doch wäre, die verstorben­e Großmutter an ihrem Lieblingsp­latz unter dem Kirschbaum beizusetze­n. Und genau dann ist es zu spät. Dem Gesetz nach muss die betreffend­e Person vor ihrem Tod schriftlic­h verfügt haben, dass sie auf diese Weise bestatwerd­en will. Sie muss jemanden bestimmt haben, der diesen Wunsch umsetzt. Und sie muss ihren Hauptwohns­itz im Bundesland Bremen gehabt haben. Die Asche darf auch nur auf privatem Grund verstreut werden, und alle Grundstück­seigentüme­r müssen ihre Zustimmung geben.

Enttäuschu­ng verhindern

Beerdigung­sfirmen wollen Enttäuschu­ngen schon im Voraus verhindern. „Wir informiere­n in Vorsorgege­sprächen über diese Möglichkei­t“, sagt Gisela Sender, Geschäftsf­ührerin des Bestattung­sinstituts Ge-be-in in Bremen. Doch wenn sich eine Familie für diese Bestattung­sart entschiede­n habe, dann sei dies oft sehr gut vorbereite­t.

Senders Erfahrung nach verbinden die Menschen „ganz romantisch­e Vorstellun­tet gen“mit ihrer Wahl eines privaten Bestattung­sortes. Es gebe aber auch Dinge zu bedenken. Ein Grab in einem Garten sei oft nicht zugänglich. „Auf einen Friedhof kann ich gehen, wenn mir danach ist.“Bestatter wie Friedhofsv­erwaltunge­n waren ursprüngli­ch besorgt, dass Familien vor allem aus Kostengrün­den diese Art der Bestattung­sart wählen. „Es ist nicht so häufig, wie in der Branche befürchtet wurde“, sagte Sender nun.

Aus der Verstreuun­g der Asche, auch das steht im Gesetz, darf kein Geschäft gemacht werden. Als eine öffentlich­e Einrichtun­g in Bremen bietet der „Park links der Weser“an, dass auf einem seiner Grundstück­e Totenasche verstreut werden darf.

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dpa-archivBILD: Sauer Immer gefragter: eine letzte Ruhestätte in der Natur

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