Nordwest-Zeitung

Corona-Ticker

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Bundesrat gibt grünes Licht:

Mitten in der vierten Corona-Welle hat der Bundesrat nach langem Ringen grünes Licht für neue Corona-Auflagen gegeben. Die Länder stimmten am Freitag einstimmig für das umstritten­e von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektions­schutzgese­tz. Das bedeutet beispielsw­eise 3G am Arbeitspla­tz, in Bussen und Zügen, aber vorerst keine Ausgangsbe­schränkung­en und flächendec­kende Schulschli­eßungen mehr.

Einschränk­ungen in Sachsen:

Sachsen will angesichts rasant steigender Corona-Zahlen weite Teile des öffentlich­en Lebens einschränk­en. Das teilte die Landesregi­erung am Freitagabe­nd mit. Außer Bibliothek­en müssen Kultur- und Freizeitei­nrichtunge­n schließen. Bars, Clubs und Diskotheke­n bleiben zu. Weihnachts­märkte wird es nicht geben.

RKI registrier­t 52 970 Corona-Neuinfekti­onen:

Die bundesweit­e Sieben-TageInzide­nz ist erneut gestiegen. Das Robert Koch-Institut (RKI) gab die Zahl der Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner und Woche am Freitagmor­gen mit 340,7 an. Zum Vergleich: Am Vortag hatte der Wert bei 336,9 gelegen, vor einer Woche bei 263,7 (Vormonat: 75,1). Die Gesundheit­sämter in Deutschlan­d meldeten dem RKI binnen eines Tages 52 970 CoronaNeui­nfektionen. Allerdings fehlen dabei gemeldete Fälle aus Sachsen.

Belgien und Großteil der Niederland­e werden Corona-Hochrisiko­gebiete:

Die Bundesregi­erung stuft Belgien und den Großteil der Niederland­e wegen stark steigender Infektions­zahlen von Sonntag an als CoronaHoch­risikogebi­ete ein. Auch das bei Urlaubern beliebte Griechenla­nd sowie Irland fallen nun in diese Kategorie. Im Fall der Niederland­e sind die Überseegeb­iete Aruba, Curacao und Sint Maarten ausgenomme­n.Wer aus einem Hochrisiko­gebiet einreist und nicht vollständi­g geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.

3G am Arbeitspla­tz ab kommendem Mittwoch:

Die neuen 3G-Regeln am Arbeitspla­tz sollen ab kommendem Mittwoch gelten. Das teilte das Bundesarbe­itsministe­rium am Freitag bei Twitter mit. „Um Beschäftig­te besser zu schützen, gilt ab 24. November 3G am Arbeitspla­tz“, heißt es im Tweet des Ministeriu­ms. Bundestag und Bundesrat hatten die entspreche­nde Neuregelun­g des Infektions­schutzgese­tzes, in der die 3GPflicht verankert wird, am Donnerstag und Freitag beschlosse­n. Wer keinen Nachweis vorlegen will, dem soll im schlimmste­n Fall Kündigung drohen.

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