Nordwest-Zeitung

Unterwegs mit Bus und Bahn im 3G-Land

Wohl ab Mitte dieser Woche greifen neue Regeln – Was Fahrgäste wissen müssen

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Von Burkhard Fraune

Berlin

„Beförderun­g nur mit gültigem Fahrauswei­s“– so steht es an Türen von U-Bahnen, Straßenbah­nen und Bussen. Ein Fahrschein allein reicht aber nicht mehr. Lange schon kommt man nicht mehr ohne Maske mit, und nun darf auch eine dritte Sache nicht fehlen: der 3G-Nachweis. Mitfahren darf zum Schutz vor dem Coronaviru­s nur, wer per Impfpass, Bescheinig­ung oder per App belegen kann, dass sie oder er geimpft, genesen oder getestet ist.

Start,ab,Mittwoch? Noch steht nicht fest, ab wann 3G in Bussen und Bahnen gilt. Die Bundesregi­erung geht von Mittwoch aus. Es hängt aber auch davon ab, wann Bundespräs­ident Frank-Walter Steinmeier das geänderte Infektions­schutzgese­tz unterzeich­net. Mit einem Inkrafttre­ten sei nicht vor Mitte der Woche zur rechnen, hieß es aus dem Präsidiala­mt.

AusnahMen,für,Kinder Kinder und Jugendlich­e, die zur Schule gehen, und Kinder unter sechs Jahren brauchen im Nahverkehr keine Test-, Impf- oder Genesungsn­achweise. Bei Schülerinn­en und Schülern wird davon ausgegange­n, dass sie sich den regelmäßig­en Tests in der Schule unterziehe­n.

Tests Die täglichen Wege zur Arbeit, Uni oder zum Einkaufen können für Ungeimpfte eine komplizier­te Angelegenh­eit werden – vor allem wenn man Bus oder Bahn braucht, um zu einer Teststatio­n zu kommen. Bei Fahrtantri­tt darf die Testabnahm­e nicht länger als 24 Stunden zurücklieg­en. Zwei Tests pro Woche müssen die Arbeitgebe­r stellen. Mindestens einen kostenlose­n „Bürgertest“pro Woche gibt es an Teststatio­nen. Wer darüber hinaus Tests bezahlt, ist offen.

Kontrollen Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeige­n. Verantwort­lich für die Kontrollen sind nach dem Gesetz die Unternehme­n – trotz aller Warnungen, ihre Mitarbeite­r seien keine 3G-Polizei.

„Die Verkehrsun­ternehmen gehen daher bereits jetzt auf Polizei und Ordnungsäm­ter vor Ort zu, damit gemeinsam effektive Stichprobe­n durchgefüh­rt werden können“, hieß es beim Verband Deutscher Verkehrsun­ternehmen. „Gleichzeit­ig erhöht dies die nötige Sicherheit für unsere Kontrolleu­re bei der Umsetzung dieser schwierige­n hoheitlich­en Aufgabe.“

Deutsche,Bahn Der Konzern will Anfang dieser Woche bekanntgeb­en, wie er mit den neuen Vorgaben umgeht. Die Bahn hatte sich frühzeitig offen für 3G gezeigt. Zwar lassen sich Fahrgäste in einem ICE einfacher im Blick behalten als in einer U-Bahn. Flächendec­kende Kontrollen sind aber auch bei der Bahn nicht zu erwarten.

Infektions­risiko Mit Maske sei die Gefahr, Covid zu bekommen, in Bussen und Bahnen nicht höher als anderswo, betonen die Verkehrsun­ternehmen in Deutschlan­d seit Beginn der Pandemie und verweisen auf Studien. Der Virologe Christian Drosten dämpfte zuletzt die Erwartunge­n an 3G im Verkehr. Man sei in einer Hochinzide­nz-Zeit und müsse damit rechnen, dass anwesende Geimpfte ein substanzie­lles Risiko hätten, unerkannt infiziert zu sein. Das Ziel, Ungeimpfte vor Ansteckung zu schützen, werde somit verfehlt, so Drosten. ÖkonoMisch­e,Folgen Stiegen in Busse und Bahnen zuletzt etwa drei Viertel so viele Fahrgäste wie vor der Pandemie ein, rechnen die Verkehrsun­ternehmen nun wieder mit einem Rückgang. Sie setzen darauf, dass der milliarden­schwere staatliche Rettungssc­hirm über dem Nahverkehr auch im neuen Jahr aufgespann­t wird.

Taxis Dort gibt es keine Zugangsbes­chränkung für Fahrgäste. 3G greift hier nicht. Die Branche ist erleichter­t, dass die Fahrer nicht Corona-Tests und Impfzertif­ikate überprüfen müssen. „Für die Fahrer gilt aber wie an allen anderen Arbeitsplä­tzen 3G“, sagte Michael Oppermann, Geschäftsf­ührer des Bundesverb­ands Taxi und Mietwagen. Wer ins Taxi steigt, muss allerdings eine Maske tragen.

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Dpa-BILD: Koall Neben Fahrschein und Maske ist künftig auch ein 3G-Nachweis in der U-Bahn (hier in Berlin) erforderli­ch.

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