Niedersachsen steuert auf 2G-plus-Regel zu
Bei steigenden Infektionszahlen benötigen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test
Hannover – In Niedersachsen drohen bei einer weiterhin ungebremsten Corona-Entwicklung schon kommende Woche weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben. Hintergrund ist der Hospitalisierungswert, der sich auf die Neuaufnahmen von Covid-Patienten in den Krankenhäusern pro 100 000 Einwohner
Der Leitindikator „Hospitalisierung“muss fünf Tage lang über dem Wert 6 liegen. Bereits am Mittwoch lag er bei 6,3. Am sechsten Tag müsste die zuständige Behörde dann die Warnstufe 2 für den betroffenen Landkreis oder die Stadt erklären, so Regierungssprecherin Anke Pörksen. Am siebten Tag, also kommenden Mittwoch, träte dann die Warnstufe 2 in Kraft. Voraussetzung ist auch, dass der Sieben-Tage-Wert der Neuinfektionen bei mehr als 100 liegt. Das war am Mittwoch in weiten Teilen des Landes der Fall – lediglich die Kreise Nienburg, Holzminden und OsnabrückStadt lagen darunter.
In Warnstufe 2 wird 2G-plus eingeführt. Das heißt: Genesene und Geimpfte müssen zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Das gilt für alle Veranstaltungen im Innenbereich und für die Weihnachtsmärkte. Die
Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenbereich für Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Gastronomie, Beherbergung und alle körpernahen Dienstleistungen. Im Innenbereich müssen FFP2Masken getragen werden.
Haben die Kommunen einen Spielraum
Sie müssen sich natürlich an die Verordnung des Landes halten, können aber von sich aus schärfere Vorgaben verhängen, um den Anstieg von Infektionen zu verlangsamen. Das könne auch sinnvoll sein, um Tourismus aus anderen Regionen zu vermeiden.
Gilt 2G oder 2G-plus auch für Gottesdienste
Nein, das Land will nach den Worten der Sprecherin nicht
in die freie Religionsausübung eingreifen. Es gelten aber Maskenund Abstandspflichten. Viele Landeskirchen haben aber bereits eigene Vorgaben erlassen. Für Großveranstaltungen darf die Kommune Auflagen machen.
Wie sollen Verstöße geahndet werden
Die Verkehrsunternehmen soll die Einhaltung von 3G in Bus und Bahn stichprobenhaft überwachen. Wer erwischt wird, dem droht der Rauswurf. Wenn die Gastronomie gegen 2G verstößt, kann die zuständige Ordnungsbehörde im Zweifel die Lokalität sogar schließen. Derzeit stimmen sich die Länder über einen entsprechenden Bußgeldkatalog ab, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums. Die Bußgeld-Obergrenze soll bei 25 000 Euro liegen, heißt es.