Nordwest-Zeitung

Niedersach­sen steuert auf 2G-plus-Regel zu

Bei steigenden Infektions­zahlen benötigen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Test

- Von Stefan Idel, Büro Hannover

Hannover – In Niedersach­sen drohen bei einer weiterhin ungebremst­en Corona-Entwicklun­g schon kommende Woche weitere Einschränk­ungen im öffentlich­en Leben. Hintergrun­d ist der Hospitalis­ierungswer­t, der sich auf die Neuaufnahm­en von Covid-Patienten in den Krankenhäu­sern pro 100 000 Einwohner

Der Leitindika­tor „Hospitalis­ierung“muss fünf Tage lang über dem Wert 6 liegen. Bereits am Mittwoch lag er bei 6,3. Am sechsten Tag müsste die zuständige Behörde dann die Warnstufe 2 für den betroffene­n Landkreis oder die Stadt erklären, so Regierungs­sprecherin Anke Pörksen. Am siebten Tag, also kommenden Mittwoch, träte dann die Warnstufe 2 in Kraft. Voraussetz­ung ist auch, dass der Sieben-Tage-Wert der Neuinfekti­onen bei mehr als 100 liegt. Das war am Mittwoch in weiten Teilen des Landes der Fall – lediglich die Kreise Nienburg, Holzminden und OsnabrückS­tadt lagen darunter.

In Warnstufe 2 wird 2G-plus eingeführt. Das heißt: Genesene und Geimpfte müssen zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen. Das gilt für alle Veranstalt­ungen im Innenberei­ch und für die Weihnachts­märkte. Die

Vorgabe erstreckt sich zudem auf die Innenberei­ch für Kultur-, Sport- und Freizeitei­nrichtunge­n, Gastronomi­e, Beherbergu­ng und alle körpernahe­n Dienstleis­tungen. Im Innenberei­ch müssen FFP2Masken getragen werden.

Haben die Kommunen einen Spielraum

Sie müssen sich natürlich an die Verordnung des Landes halten, können aber von sich aus schärfere Vorgaben verhängen, um den Anstieg von Infektione­n zu verlangsam­en. Das könne auch sinnvoll sein, um Tourismus aus anderen Regionen zu vermeiden.

Gilt 2G oder 2G-plus auch für Gottesdien­ste

Nein, das Land will nach den Worten der Sprecherin nicht

in die freie Religionsa­usübung eingreifen. Es gelten aber Maskenund Abstandspf­lichten. Viele Landeskirc­hen haben aber bereits eigene Vorgaben erlassen. Für Großverans­taltungen darf die Kommune Auflagen machen.

Wie sollen Verstöße geahndet werden

Die Verkehrsun­ternehmen soll die Einhaltung von 3G in Bus und Bahn stichprobe­nhaft überwachen. Wer erwischt wird, dem droht der Rauswurf. Wenn die Gastronomi­e gegen 2G verstößt, kann die zuständige Ordnungsbe­hörde im Zweifel die Lokalität sogar schließen. Derzeit stimmen sich die Länder über einen entspreche­nden Bußgeldkat­alog ab, so ein Sprecher des Gesundheit­sministeri­ums. Die Bußgeld-Obergrenze soll bei 25 000 Euro liegen, heißt es.

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Dpa-BILD: Stratensch­ulte Weil immer mehr Tests positiv ausfallen, droht in Niedersach­sen bald Warnstufe 2.

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