Erotikladen zieht Räuber magisch an
Freigang zu Überfall genutzt – Zwei weitere Jahre Haft
Oldenburg – Ein Oldenburger Erotikgeschäft hat es einem Räuber aus Oldenburg offenbar mächtig angetan. Der 28Jährige hat den Shop gleich zweimal überfallen – das zweite Mal nun während der Verbüßung der Strafe für das erste Mal.
Der Angeklagte hatte einen Freigang aus dem Maßregelvollzug ausgenutzt, um das Geschäft erneut zu überfallen. Das Amtsgericht in Oldenburg hat den 28-Jährigen jetzt zu zwei weiteren Jahren Gefängnis verurteilt.
Erstmals hatte der Angeklagte den Shop 2017 überfallen. Damals konnte er Bargeld und verschiedene Erotikartikel erbeuten. 2018 wurde er vom Oldenburger Landgericht zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Damit hatte die Kammer nicht nur den Überfall auf den Erotikshop geahndet, sondern auch zwei Überfälle auf Tankstellen. Im damaligen Prozess war dann klar geworden, dass der Angeklagte drogenabhängig ist und die Finanzierung dieser Drogenabhängigkeit auch Hintergrund für die Raubüberfälle war. Deshalb hatte das Gericht 2018 neben der Verhängung der fünfjährigen Gefängnisstrafe auch die Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Entziehungsanstalt angeordnet.
Viel gebracht hat das aber offenkundig nichts. Denn als der Angeklagte Anfang dieses Jahres seinen ersten Freigang aus der Anstalt hatte, hatte er nichts Besseres zu tun gehabt als den Erotikshop erneut zu überfallen. Doch dieses Mal sollte er weniger Erfolg haben. Der Angeklagte war mit einem Cuttermesser bewaffnet. „Geld her“, soll er dem Inhaber des Geschäftes zugerufen habe. Doch der blieb stur. „Du kriegst kein Geld“, hatte er dem Angeklagten gesagt. Dann löste der Inhaber den Alarm aus. Außerdem soll er zu einer Eisenstange gegriffen haben. Das war dem Angeklagten dann doch zu viel gewesen. Er ergriff die Flucht – ohne Erotikartikel und Bargeld. Draußen lief der Angeklagte der anrückenden Polizei direkt in die Arme. Nun muss der Angeklagte zwei Jahre länger im Gefängnis bleiben.