Zeugin belastet früheren VfB-Chef
Berufungsverfahren gegen Doll vor Landgericht Dortmund fortgesetzt
Oldenburg – Im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Dortmund ist der frühere Fußballer und Geschäftsführer des VfB Oldenburg, Benjamin Doll (39), am zweiten Verhandlungstag durch eine Zeugin belastet worden. Der gebürtige Oldenburger war Ende 2020 vom Amtsgericht Hamm wegen Vergewaltigung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Mit Hilfe des Strafverteidigers Gerhard Strate (71) aus Hamburg will Doll nun in zweiter Instanz seine Unschuld beweisen.
Lücken in Schilderung
Das Gericht hatte dazu am zweiten Verhandlungstag die Vernehmung von fünf Zeugen anberaumt. Mit Spannung wurde dabei der Auftritt des vermeintlichen Opfers erwartet. Die 34-Jährige aus Hamm war als Zeugin geladen. Die knapp 60-minütige Befragung durch die Vorsitzende Richterin Wessel, Dolls Anwalt und
Staatsanwalt Strunk ergab letztlich ein sehr verworrenes Bild in Bezug auf die Glaubwürdigkeit der Zeugin. Befragt zu den Vorgängen in der Tatnacht vom 1. auf den 2. Februar 2019 wiesen ihre Schilderungen immer wieder große Erinnerungslücken auf.
Zunächst unter Tränen schilderte die 34-Jährige die psychischen Belastungen als unmittelbare Folge der Tat, die sich in der Nacht in einem Hotel in Hamm abgespielt haben soll. Und erst als die Vorsitzende Richterin mehrfach aus den Vernehmungsprotokollen der Polizei aus dem Februar 2019 zitierte, konnte sich die Frau wieder erinnern und zur Sache beitragen. So konnte sie sich an „einen Typen mit Glatze und einem Tattoo auf dem rechten oder linken Oberarm“erinnern, mit dem sie die Nacht im Hotelzimmer verbrachte. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin, ob sie in dem Beschuldigten Benjamin Doll den Mann aus dem Hotelzimmer erkenne, antwortete sie: „Ja, ich erkenne ihn.“
Doll und die Frau sollen sich in der besagten Tatnacht am 1. Februar gegen 1 Uhr morgens im Hotel eingefunden und gegen 8.45 wieder verabschiedet haben. Was in dieser Zeit konkret passierte, dazu konnte sie keine Angaben machen. Sie habe nur noch „Blitze gesehen“und wäre am Morgen im Hotelbett aufgewacht. Viel Alkohol, Beruhigungsmittel und womöglich K.o.-Tropfen sollen im Spiel gewesen sein. Letztere Substanzen wurden nach der besagten Tatnacht in dem Hammer Hotel nicht nachgewiesen. Auch eine Hausdurchsuchung beim Angeklagten durch die Polizei hatte 2019 keinerlei Hinweise auf das Vorhandensein betäubender Stoffe ergeben.
Dolls Anwalt bezweifelte die große Wissenslücke des Opfers. „Wir reden hier über acht Stunden in einem Hotelzimmer. Das kann mir keiner sagen, dass sich da niemand an etwas erinnert. So starke K.o.-Tropfen gibt es gar nicht“, hegt Strafverteidiger Strate
„größte Zweifel“an der Glaubwürdigkeit der geladenen Zeugin. Für den Hamburger Anwalt stellt sich nach den Eindrücken des zweiten Verhandlungstages die Frage, „ob wir es hier vielleicht auch mit einer vorgetäuschten Vergewaltigung zu tun haben“.
Fortsetzung am Montag
Der Beschuldigte Benjamin Doll äußerte sich wie schon am ersten Tag des Berufungsverfahrens nicht zur Sache. Auf die Prozessbeobachter machte er einen ruhigen, gefassten und sehr konzentrierten Eindruck. Das galt auch bei den Ausführungen einer als Zeugin geladenen Rettungssanitäterin, die am Tag nach der vermeintlichen Vergewaltigung die 34-Jährige als „neben sich stehend, zittrig und teilweise weggetreten“beschrieb. Ein anderer Zeuge wiederum hatte der Frau Scheinheiligkeit und Theatralik bescheinigt.
Am kommenden Montag wird vor dem Dortmunder Landgericht weiterverhandelt.