Kann sich die Probezeit ausweiten?
Es gibt gesetzliche Grenzen
Bewerber/innen müssen ihren Lebenslauf nicht zwingend auf maximal zwei Seiten unterbringen. Gerade mit zunehmender Berufserfahrung darf der „CV“auch mehr Platz einnehmen, schreibt der Karriereberater Bernd Slaghuis in seinem Blog. „Ein guter Lebenslauf darf mit dem Alter wachsen.“Wichtiger als sich an eine starre Regel zu halten, sei, dass sich Personalfachkräfte leicht ein Bild des bisherigen Berufslebens machen können, ohne dass Fragen offen bleiben, so der Experte.
Sport- und Fitnesskaufleute? Diese Fachkräfte arbeiten dort, wo viele andere sich abrackern, um ihren Körper in Form zu bringen – also in Sportanlagen, Schwimmbädern oder auch Fitnessstudios. Sie kümmern sich dort um um diverse Funktionen: Dazu gehören Konzepte und ihre Umsetzung, das konkrete Programm, die Werbung, das Personalmanagement, die ganze Betriebswirtschaft. Man ist auch oft präsent.
Düsseldorf – Wer einen neuen Job anfängt, startet oft mit einer Probezeit. Die muss nicht immer ein halbes Jahr dauern. Aber darf der Arbeitgeber eine kürzere Probezeit im Nachhinein verlängern?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Länge der Probezeit individuell vereinbaren. Wer eine kurze Probezeit hat, freut sich dann vielleicht. Die Probezeit kann aber noch einmal verlängert werden, wenn beide Vertragsparteien das vereinbaren, wie Till Bender vom Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds in einem Online-Beitrag erklärt.
Eine Einschränkung gibt es dabei: Die Probezeit darf höchstens sechs Monate betragen. Eine Verlängerung ist entsprechend nur bis zu dieser Grenze möglich. Außerdem muss der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin der Verlängerung immer zustimmen.
Eine Probezeit, die länger als sechs Monate dauert, ist dem Beitrag zufolge unwirksam: Nach sechs Monaten gilt in jedem Fall die normale KünÜblich ist eine Probezeit von sechs Monatentmn-BILD:
digungsfrist. Wer in einem Betrieb mit mehr als zehn Beschäftigten arbeitet, für den greift nach sechs Monaten zudem das Kündigungsschutzgesetz.
Rechtsschutzsekretär Bender weist zudem darauf hin, dass die Probezeit sich nicht automatisch verlängert, sollte ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während der Probezeit krank werden oder Urlaub nehmen. Auch in solchen Fällen muss eine Verlängerung immer vereinbart werden. Hintergrund: Vereinbaren Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Beginn des Arbeitsverhältnisses eine Probezeit, so gilt in dieser Zeit für beide Seiten in der Regel eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. In Tarifverträgen etwa können aber auch kürzere Kündigungsfristen vereinbart sein.