Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Neuer Anlauf zur Intelligenzrente in Gera
Gera. Die früheren Ingenieure des VEB Elektronik Gera kämpfen weiter um ihre Intelligenzrente. Sie setzen Hoffnung in den Prozess eines Betroffenen vor dem Sozialgericht in Altenburg, der am Freitag stattfindet, und womöglich auf andere Fälle ausstrahlt. Es geht um mehrere Hundert Euro zusätzliche Rente pro Monat.
In der DDR hatte die Regierung für die technische Intelligenz eine Sonderrente aufgelegt. Abteilungsleiter schlugen vor, wer aufgenommen wird. Ein Urteil des Bundessozialgerichtes Kassel erweiterte 1998 den Kreis der Begünstigten auf alle DDR-Ingenieure. Genehmigte die Rentenversicherung zunächst großzügig zusätzliche Zahlungen, kamen weitere Kriterien hinzu, die die Vergabe einschränkten. Anwärter brauchen einen Ingenieurabschluss, müssen in einem produzierendem Betrieb als Ingenieure gearbeitet haben, der am 1. Juli 1990 noch ein Volkseigener Betrieb war.
Während die ersten beiden Kriterien erfüllt sind, rankt der Streit um den Termin, an dem aus dem VEB Elektronik die Electronicon GmbH wurde. Kompliziert wird der Fall, weil der Betriebsteil in Gera schon vor dem Stichtag, aber jener aus Prenzlau erst nach dem Stichtag ins Register eingetragen worden ist. „Der VEB Elektronik ist am 3. Juli 1990 vom Amtsgericht Gera im Register der volkseigenen Wirtschaft gelöscht worden“, sagt Karl-Heinz Bornschein, der die Aktivitäten aller Betroffenen koordiniert. Somit habe der VEB Elektronik zum maßgeblichen Stichtag noch bestanden, so die Argumentation.
Jedoch haben die Ingenieure bislang ihr Recht in keinem Verfahren in Thüringen vor Gericht durchsetzen können, weil die Richter nicht ihrer Rechtsauffassung folgten, sondern im Sinne der Deutschen Rentenversicherung Bund entschieden haben.
„Das Thüringer Landessozialgericht urteilte, der VEB Elektronik wurde am 27. Juni 1990 im Handelsregister gelöscht. Das ist eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten der DDR und widerspricht dem Grundlagenvertrag und der UN-Charta“, sagt Bornschein. Er verweist auf ein Urteil des Bayerischen Landessozialgerichtes, wonach der VEB Elektronik Gera bis zum 30. Juni 1990 fortbestanden hat.
Mit neuen Rechercheergebnissen wollen die ElektronikRentner im neuerlichen Verfahren aufwarten, um das Gericht zu überzeugen. Fakt ist: Selbst ein für die Geraer positives Urteil bedeutet nicht das Ende des Kampfes, da der Gang durch die Instanzen möglich ist.
Ehemalige Ingenieure des VEB Elektronik Gera kämpfen um ihre Zusatzrente. Sie hoffen auf einen Prozess vor dem Sozialgericht Altenburg.