Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Uber muss Millionen nachzahlen
Provision der Fahrer falsch berechnet
San Francisco. Uber hat zweieinhalb Jahre lang die Provision von seinen New Yorker Fahrern am Fahrpreis falsch berechnet und muss jetzt Millionen nachzahlen. Der Fahrdienstvermittler holte sich seinen Anteil von rund 25 Prozent nicht wie vereinbart nach Abzug aller Steuern, sondern vom Bruttoerlös, räumte das Unternehmen ein. Pro Fahrer werden im Schnitt 900 Dollar fällig, erklärte die für Nordamerika zuständige Managerin Rachel Holt dem „Wall Street Journal“.
Uber nennt zwar keinen Gesamtbetrag. Aber da eine Vereinigung unabhängiger Fahrer davon ausgeht, dass in New York rund 50 000 Menschen für Uber Fahrgäste befördern, könnte die Rechnung 45 Millionen Dollar erreichen. Einen ähnlichen Fehler räumte Uber kürzlich auch in Philadelphia ein und musste mehrere Millionen Dollar nachzahlen. Das Problem wurde dem Unternehmen zufolge beim Erstellen einer detaillierteren Abrechnung für Fahrer entdeckt.
Uber tappt gerade von einer Negativschlagzeile zur nächsten. Bereits im Januar sagte die Firma zu, an Fahrer 20 Millionen Dollar auszuschütten, nachdem die Handelsbehörde FTC Uber vorwarf, die Verdienstaussichten übertrieben zu haben. Nach Vorwürfen einer Softwareentwicklerin prüft das Unternehmen Fälle von Diskriminierung und Sexismus. Mitgründer und Chef Travis Kalanick musste versprechen, erwachsener zu agieren. (dpa) Berlin. Mehr staatliche Förderung und weniger Haftungsbürden: Die große Koalition will die Betriebsrenten in Deutschland mit einem Reformgesetz deutlich ausbauen, vor allem Geringverdiener und kleine Unternehmen sollen profitieren. Union und SPD im Bundestag haben sich jetzt auf letzte Details verständigt, das Gesetz soll in der kommenden Woche beschlossen werden – es wird allerdings erst 2018 in Kraft treten. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) spricht schon von einem „sehr großen Gesetz, das wir dringend brauchen.“ Warum ist die Reform überhaupt notwendig? Die betriebliche Altersvorsorge soll eigentlich als zusätzliche Absicherung für ein ausreichendes Auskommen im Alter sorgen – neben der gesetzlichen Rente, deren Niveau langfristig sinkt, und der Riester-Rente. Das Problem: Weniger als 60 Prozent der Beschäftigten haben eine betriebliche Altersvorsorge, der Anteil sinkt. Vor allem Geringverdiener und Mitarbeiter kleinerer Unternehmen stehen oft ohne Betriebsrente da. Zwar haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung – Teile des Gehalts werden in Beiträge für eine Zusatzrente umgewandelt. Doch oft lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge unterm Strich nur, wenn der Arbeitgeber freiwillig einen Zuschuss zahlt. also bei 144 Euro im Jahr. Ein höherer Anteil der Arbeitgeberzahlungen für die Betriebsrente soll von der Steuer freigestellt werden. Ist die Betriebsrente bei Sozialhilfe futsch? Künftig nicht mehr. Für Arbeitnehmer soll es nämlich einen weiteren Anreiz zur betrieblichen Altersvorsorge geben: Wenn sie im Ruhestand Sozialhilfe beziehen müssen, wird die Betriebsrente ebenso wie die Riester-Rente in Zukunft nicht mehr voll mit der Grundsicherung verrechnet – 200 Euro bleiben anrechnungsfrei. nicht mehr garantieren müssen. Eine solche Garantie hatte wegen des Haftungsrisikos vor allem viele kleine Unternehmen davon abgehalten, Betriebsrenten anzubieten. Gerade in Zeiten von Niedrigzinsen fürchten sie, auf den einmal gegebenen Garantien sitzen zu bleiben und Geld nachschießen zu müssen. Im Gegenzug für die Enthaftung müssen sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im Tarifvertrag auf ein neues Sozialpartnermodell verständigen: Die Unternehmen müssen die betriebliche Altersvorsorge ganzen Belegschaften anbieten.
Für den Wegfall der Garantie müssen die Arbeitgeber 15 Prozent des umgewandelten Gehalts als Zuschuss an die Versorgungseinrichtung zahlen. Im Gegenzug gibt es keine garantierte Mindestrente mehr, sondern nur eine „Zielrente“mit der Verpflichtung, auf jeden Fall die eingezahlten Beiträge auszuzahlen. Durch die größere Flexibilität bei der Anlage der Gelder sollen höhere Renditen möglich sein. Stärker als zunächst geplant soll das Sozialpartnermodell auch für nicht tarifgebundene Betriebe geöffnet werden. Warum gab es noch Streit?
Die CSU hatte sich auf die Seite der Versicherungswirtschaft geschlagen. Diese befürchtet, das künftige Garantieverbot werde auf ihre Kosten gehen. Die Garantierente gehört zu ihren wichtigsten Werbeargumenten – im Sozialpartnermodell gäbe es dagegen keine garantierte Rentenhöhe. Am Ende rückte die CSU aber von ihrem Widerstand ab. Die abschließende Verständigung muss jetzt noch in einen Gesetzestext einfließen – den endgültigen Entwurf will die Koalition deshalb erst Anfang kommender Woche präsentieren. Die Arbeitgeber stehen hinter dem neuen Modell: Für die freiwillige soziale Leistung müssen die Unternehmen in den Bilanzen keine Rücklagen bilden. „Das wird mehr Unternehmen dazu bewegen, ihren Beschäftigten eine betriebliche Altersversorgung anzubieten“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Oliver Zander. Was sagt die
Opposition?
Die Linke warnt, mit dem Sozialpartnermodell würden die Arbeitgeber aus der Verantwortung entlassen, zugleich könnten Gelder hochriskant angelegt werden. Die Grünen kritisieren, die Tarifbindung sei seit Jahren rückläufig – deshalb sei es falsch, sich jetzt vor allem auf Tarifverträge zu stützen.