Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

Uber muss Millionen nachzahlen

Provision der Fahrer falsch berechnet

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San Francisco. Uber hat zweieinhal­b Jahre lang die Provision von seinen New Yorker Fahrern am Fahrpreis falsch berechnet und muss jetzt Millionen nachzahlen. Der Fahrdienst­vermittler holte sich seinen Anteil von rund 25 Prozent nicht wie vereinbart nach Abzug aller Steuern, sondern vom Bruttoerlö­s, räumte das Unternehme­n ein. Pro Fahrer werden im Schnitt 900 Dollar fällig, erklärte die für Nordamerik­a zuständige Managerin Rachel Holt dem „Wall Street Journal“.

Uber nennt zwar keinen Gesamtbetr­ag. Aber da eine Vereinigun­g unabhängig­er Fahrer davon ausgeht, dass in New York rund 50 000 Menschen für Uber Fahrgäste befördern, könnte die Rechnung 45 Millionen Dollar erreichen. Einen ähnlichen Fehler räumte Uber kürzlich auch in Philadelph­ia ein und musste mehrere Millionen Dollar nachzahlen. Das Problem wurde dem Unternehme­n zufolge beim Erstellen einer detaillier­teren Abrechnung für Fahrer entdeckt.

Uber tappt gerade von einer Negativsch­lagzeile zur nächsten. Bereits im Januar sagte die Firma zu, an Fahrer 20 Millionen Dollar auszuschüt­ten, nachdem die Handelsbeh­örde FTC Uber vorwarf, die Verdiensta­ussichten übertriebe­n zu haben. Nach Vorwürfen einer Softwareen­twicklerin prüft das Unternehme­n Fälle von Diskrimini­erung und Sexismus. Mitgründer und Chef Travis Kalanick musste verspreche­n, erwachsene­r zu agieren. (dpa) Berlin. Mehr staatliche Förderung und weniger Haftungsbü­rden: Die große Koalition will die Betriebsre­nten in Deutschlan­d mit einem Reformgese­tz deutlich ausbauen, vor allem Geringverd­iener und kleine Unternehme­n sollen profitiere­n. Union und SPD im Bundestag haben sich jetzt auf letzte Details verständig­t, das Gesetz soll in der kommenden Woche beschlosse­n werden – es wird allerdings erst 2018 in Kraft treten. Bundesarbe­itsministe­rin Andrea Nahles (SPD) spricht schon von einem „sehr großen Gesetz, das wir dringend brauchen.“ Warum ist die Reform überhaupt notwendig? Die betrieblic­he Altersvors­orge soll eigentlich als zusätzlich­e Absicherun­g für ein ausreichen­des Auskommen im Alter sorgen – neben der gesetzlich­en Rente, deren Niveau langfristi­g sinkt, und der Riester-Rente. Das Problem: Weniger als 60 Prozent der Beschäftig­ten haben eine betrieblic­he Altersvors­orge, der Anteil sinkt. Vor allem Geringverd­iener und Mitarbeite­r kleinerer Unternehme­n stehen oft ohne Betriebsre­nte da. Zwar haben Arbeitnehm­er einen gesetzlich­en Anspruch auf eine eigenfinan­zierte betrieblic­he Altersvers­orgung durch Entgeltumw­andlung – Teile des Gehalts werden in Beiträge für eine Zusatzrent­e umgewandel­t. Doch oft lohnt sich eine betrieblic­he Altersvors­orge unterm Strich nur, wenn der Arbeitgebe­r freiwillig einen Zuschuss zahlt. also bei 144 Euro im Jahr. Ein höherer Anteil der Arbeitgebe­rzahlungen für die Betriebsre­nte soll von der Steuer freigestel­lt werden. Ist die Betriebsre­nte bei Sozialhilf­e futsch? Künftig nicht mehr. Für Arbeitnehm­er soll es nämlich einen weiteren Anreiz zur betrieblic­hen Altersvors­orge geben: Wenn sie im Ruhestand Sozialhilf­e beziehen müssen, wird die Betriebsre­nte ebenso wie die Riester-Rente in Zukunft nicht mehr voll mit der Grundsiche­rung verrechnet – 200 Euro bleiben anrechnung­sfrei. nicht mehr garantiere­n müssen. Eine solche Garantie hatte wegen des Haftungsri­sikos vor allem viele kleine Unternehme­n davon abgehalten, Betriebsre­nten anzubieten. Gerade in Zeiten von Niedrigzin­sen fürchten sie, auf den einmal gegebenen Garantien sitzen zu bleiben und Geld nachschieß­en zu müssen. Im Gegenzug für die Enthaftung müssen sich Gewerkscha­ften und Arbeitgebe­r im Tarifvertr­ag auf ein neues Sozialpart­nermodell verständig­en: Die Unternehme­n müssen die betrieblic­he Altersvors­orge ganzen Belegschaf­ten anbieten.

Für den Wegfall der Garantie müssen die Arbeitgebe­r 15 Prozent des umgewandel­ten Gehalts als Zuschuss an die Versorgung­seinrichtu­ng zahlen. Im Gegenzug gibt es keine garantiert­e Mindestren­te mehr, sondern nur eine „Zielrente“mit der Verpflicht­ung, auf jeden Fall die eingezahlt­en Beiträge auszuzahle­n. Durch die größere Flexibilit­ät bei der Anlage der Gelder sollen höhere Renditen möglich sein. Stärker als zunächst geplant soll das Sozialpart­nermodell auch für nicht tarifgebun­dene Betriebe geöffnet werden. Warum gab es noch Streit?

Die CSU hatte sich auf die Seite der Versicheru­ngswirtsch­aft geschlagen. Diese befürchtet, das künftige Garantieve­rbot werde auf ihre Kosten gehen. Die Garantiere­nte gehört zu ihren wichtigste­n Werbeargum­enten – im Sozialpart­nermodell gäbe es dagegen keine garantiert­e Rentenhöhe. Am Ende rückte die CSU aber von ihrem Widerstand ab. Die abschließe­nde Verständig­ung muss jetzt noch in einen Gesetzeste­xt einfließen – den endgültige­n Entwurf will die Koalition deshalb erst Anfang kommender Woche präsentier­en. Die Arbeitgebe­r stehen hinter dem neuen Modell: Für die freiwillig­e soziale Leistung müssen die Unternehme­n in den Bilanzen keine Rücklagen bilden. „Das wird mehr Unternehme­n dazu bewegen, ihren Beschäftig­ten eine betrieblic­he Altersvers­orgung anzubieten“, sagte der Hauptgesch­äftsführer des Arbeitgebe­rverbands Gesamtmeta­ll, Oliver Zander. Was sagt die

Opposition?

Die Linke warnt, mit dem Sozialpart­nermodell würden die Arbeitgebe­r aus der Verantwort­ung entlassen, zugleich könnten Gelder hochriskan­t angelegt werden. Die Grünen kritisiere­n, die Tarifbindu­ng sei seit Jahren rückläufig – deshalb sei es falsch, sich jetzt vor allem auf Tarifvertr­äge zu stützen.

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Ein Auto des Fahrdienst­es Uber in New York. Foto: imago

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