Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)
Rot-Rot-Grün droht die nächste Verfassungsklage
Erfurt. „Den Kommunen soll der Schwarze Peter zugeschoben werden“, argwöhnte im Vorjahr der Gemeinde- und Städtebund, als das Thüringer Kommunalabgabengesetz geändert wurde. Die Landtagsfraktionen von Linke, SPD und Grünen hingegen frohlockten: Jetzt könnten die Kommunen selbst entscheiden, ob sie für grundhaften Straßenausbau von den anliegenden Grundstücksbesitzern Beiträge kassieren oder nicht. Das neue Gesetz trat am 30. Juni 2017 in Kraft.
Ein knappes Jahr später sieht der kommunale Spitzenverband all seine Befürchtungen bestätigt. Entstanden sei eine Zweiklassengesellschaft. Denn nur Gemeinden, die es sich finanziell leisten können, dürfen laut Gesetz auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten. Die Debatten mit den Bürgern, wie dauerhafte Leistungsfähigkeit zu definieren ist, bleibe Bürgermeistern und Gemeinderäten überlassen, kritisierte gestern das Präsidium des Gemeinde- und Städtebundes. Damit nicht genug: Durch die einschränkende Regelung entstehe auch eine Ungleichbehandlung der Grundstückseigner innerhalb einer Gemeinde. Denn die könne in guten Haushaltsjahren auf Beiträge verzichten, während sie in schlechten Jahren wieder erhoben werden müssen. Werde eine Straße in Etappen saniert, könne die ungleiche Behandlung sogar Anlieger ein und derselben Straße treffen. Damit sei weiterer Streit in den Kommunen programmiert.
Der Spitzenverband will seinen Landesausschuss, der am 6. und 7. Mai in Gera tagen wird, über eine Verfassungsklage beraten lassen. Da der Verband selbst nicht klageberechtigt ist, müsste eine Gemeinde ein Musterverfahren anstrengen, um die Ungerechtigkeit vom Verfassungsgerichtshof in Weimar prüfen zu lassen.
Das neue Abgabenrecht für kommunalen Straßenausbau ist Murks, sagt der Gemeindeund Städtebund. Er denkt an ein Musterverfahren.