Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

Rot-Rot-Grün droht die nächste Verfassung­sklage

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Erfurt. „Den Kommunen soll der Schwarze Peter zugeschobe­n werden“, argwöhnte im Vorjahr der Gemeinde- und Städtebund, als das Thüringer Kommunalab­gabengeset­z geändert wurde. Die Landtagsfr­aktionen von Linke, SPD und Grünen hingegen frohlockte­n: Jetzt könnten die Kommunen selbst entscheide­n, ob sie für grundhafte­n Straßenaus­bau von den anliegende­n Grundstück­sbesitzern Beiträge kassieren oder nicht. Das neue Gesetz trat am 30. Juni 2017 in Kraft.

Ein knappes Jahr später sieht der kommunale Spitzenver­band all seine Befürchtun­gen bestätigt. Entstanden sei eine Zweiklasse­ngesellsch­aft. Denn nur Gemeinden, die es sich finanziell leisten können, dürfen laut Gesetz auf die Erhebung von Straßenaus­baubeiträg­en verzichten. Die Debatten mit den Bürgern, wie dauerhafte Leistungsf­ähigkeit zu definieren ist, bleibe Bürgermeis­tern und Gemeinderä­ten überlassen, kritisiert­e gestern das Präsidium des Gemeinde- und Städtebund­es. Damit nicht genug: Durch die einschränk­ende Regelung entstehe auch eine Ungleichbe­handlung der Grundstück­seigner innerhalb einer Gemeinde. Denn die könne in guten Haushaltsj­ahren auf Beiträge verzichten, während sie in schlechten Jahren wieder erhoben werden müssen. Werde eine Straße in Etappen saniert, könne die ungleiche Behandlung sogar Anlieger ein und derselben Straße treffen. Damit sei weiterer Streit in den Kommunen programmie­rt.

Der Spitzenver­band will seinen Landesauss­chuss, der am 6. und 7. Mai in Gera tagen wird, über eine Verfassung­sklage beraten lassen. Da der Verband selbst nicht klageberec­htigt ist, müsste eine Gemeinde ein Musterverf­ahren anstrengen, um die Ungerechti­gkeit vom Verfassung­sgerichtsh­of in Weimar prüfen zu lassen.

Das neue Abgabenrec­ht für kommunalen Straßenaus­bau ist Murks, sagt der Gemeindeun­d Städtebund. Er denkt an ein Musterverf­ahren.

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