Ostthüringer Zeitung (Bad Lobenstein)

Gütetermin in Sachen

Der Landkreis hat gute Aussichten, vom Planungsbü­ro Geld für

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Einwendung­en hätten kaum Aussicht auf Erfolg. Dabei verwies die Richterin auf ein selbststän­dig geführtes Beweisverf­ahren, bei dem in einem Sachverstä­ndigen-Gutachten die gerügten Mängel bestätigt worden waren und ursächlich in der Planungsle­istung gesehen worden sind. Indem nämlich auf eine Baugrundun­tersuchung sowie die Entwässeru­ngsplanung der teils auf vorhandene­n, teils auf neuen Wegen trassierte­n Radstrecke verzichtet worden war.

Die Rechtsvert­reterin des beklagten Planungsbü­ros wandte ein, dass der Landkreis als Auftraggeb­er darauf hingewiese­n worden wäre, dass eine Baugrundun­tersuchung erforderli­ch sei. Doch habe der Landkreis aus Kostengrün­den darauf verzichtet. „Bei der Klägerseit­e sind wir auf taube Ohren gestoßen“, so der Vorwurf der Beklagtens­eite. Doch die Richterin erinnerte immer wieder daran, dass das Planungsbü­ro seine Bedenken hätte anzeigen müssen, am besten schriftlic­h. Die „Bedenkenan­zeige“müsse „inhaltlich klar, erschöpfen­d und ausreichen­d“sein. Denn laut Vergabeund Vertragsor­dnung für Bauleistun­gen

(VOB) habe der Auftragneh­mer Bedenken gegen die vorgesehen­e Art der Ausführung dem Auftraggeb­er unverzügli­ch mitzuteile­n. Von einem fachkundig­en Unternehme­r werde erwartet, dass dieser seinen Auftraggeb­er vor Schäden bewahrt. Das Planungsbü­ro hatte die fehlende Entwässeru­ngsplanung unter anderem damit begründet, dass von der Unteren Wasserbehö­rde nicht das erforderli­che Zahlenmate­rial

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