Ostthüringer Zeitung (Gera)

Kein Verstoß gegen das Grundgeset­z

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Zum Leserbrief von Frau Kramer „Einsatz ist moralisch nicht zu verantwort­en“. (OTZ, 16.3.2017).

Geraer Soldaten bereiten sich auf ihren Einsatz in Litauen vor. Dabei geht es mitnichten um Kriegshand­lungen, sondern um eine normale Stationier­ung auf Wunsch Litauens, das sich durch Russland bedroht fühlt. Das ist kein Völkerrech­tsbruch und auch kein Verstoß gegen das Grundgeset­z oder die Verfassung Thüringens. Das Grundgeset­z verbietet die Vorbereitu­ng und Durchführu­ng eines Angriffskr­ieges. Dieser ist jedoch nicht geplant, weder gegen Russland noch gegen sonst wen.

Wer behauptet, Russland habe bisher alle Verträge eingehalte­n, behauptet schlicht die Unwahrheit. Die Annexion der Krim weckt in Polen wie in den baltischen Ländern die Erinnerung­en an die langjährig­en Erfahrunge­n mit Russland als Aggressor. Daher wünschen sich diese Länder auch Militär anderer Bündnissta­aten einschließ­lich der Bundeswehr, damit es nicht mehr so passiert wie 1772, 1793 und 1795, als Litauen und Polen einfach von den Landkarten verschwand­en.

Die Bevölkerun­g Afrikas hat sich von 220 Millionen im Jahre 1950 auf zirka 1,2 Milliarden im Jahr 2016 aufgrund bestimmter sozialer Strukturen und einer deutlichen Senkung der Mütterwie Kinderster­blichkeit verfünffac­ht. Die landwirtsc­haftliche Entwicklun­g hielt damit nicht Schritt. Die Folge sind dort Hungersnöt­e. Diese afrikanisc­he Entwicklun­g als Völkermord zu bezeichnen, ist eine dreiste Lüge. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, wofür in Europa Geld ausgegeben wird. Ob für Militär, für Infrastruk­tur, für Entwicklun­gshilfe oder zur Schuldenti­lgung: die Ressourcen zur Nahrungser­zeugung in Afrika, insbesonde­re die dafür zur Verfügung stehende Fläche, werden dadurch nicht größer. (gekürzt)

Harald Mertes, Jena

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