Kein Verstoß gegen das Grundgesetz
Zum Leserbrief von Frau Kramer „Einsatz ist moralisch nicht zu verantworten“. (OTZ, 16.3.2017).
Geraer Soldaten bereiten sich auf ihren Einsatz in Litauen vor. Dabei geht es mitnichten um Kriegshandlungen, sondern um eine normale Stationierung auf Wunsch Litauens, das sich durch Russland bedroht fühlt. Das ist kein Völkerrechtsbruch und auch kein Verstoß gegen das Grundgesetz oder die Verfassung Thüringens. Das Grundgesetz verbietet die Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges. Dieser ist jedoch nicht geplant, weder gegen Russland noch gegen sonst wen.
Wer behauptet, Russland habe bisher alle Verträge eingehalten, behauptet schlicht die Unwahrheit. Die Annexion der Krim weckt in Polen wie in den baltischen Ländern die Erinnerungen an die langjährigen Erfahrungen mit Russland als Aggressor. Daher wünschen sich diese Länder auch Militär anderer Bündnisstaaten einschließlich der Bundeswehr, damit es nicht mehr so passiert wie 1772, 1793 und 1795, als Litauen und Polen einfach von den Landkarten verschwanden.
Die Bevölkerung Afrikas hat sich von 220 Millionen im Jahre 1950 auf zirka 1,2 Milliarden im Jahr 2016 aufgrund bestimmter sozialer Strukturen und einer deutlichen Senkung der Mütterwie Kindersterblichkeit verfünffacht. Die landwirtschaftliche Entwicklung hielt damit nicht Schritt. Die Folge sind dort Hungersnöte. Diese afrikanische Entwicklung als Völkermord zu bezeichnen, ist eine dreiste Lüge. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, wofür in Europa Geld ausgegeben wird. Ob für Militär, für Infrastruktur, für Entwicklungshilfe oder zur Schuldentilgung: die Ressourcen zur Nahrungserzeugung in Afrika, insbesondere die dafür zur Verfügung stehende Fläche, werden dadurch nicht größer. (gekürzt)
Harald Mertes, Jena