Jahre bis zur Erleuchtung
Gegen einen Beitragsbescheid aus ist Wilfried Schnell gerichtlich vorgegangen und hat nun Recht bekommen
Anwalt zog schließlich vors Verwaltungsgericht. „Ich wusste nicht, ob ich mit der Klage Erfolg haben werde. Ich bin im Dunkeln getappt“, macht sich Schnell einen Spaß daraus, Wortspiele rund ums Licht einfließen zu lassen. Durch 238 Seiten Verwaltungsakten musste er sich wühlen, „das liest sich nicht wie ein Roman“, betont der Jurist.
Zwei Verhandlungen und zwei Ortstermine folgten. „Eine Gerichtsverhandlung fand in unserem Wohnzimmer statt. Das habe ich noch nie erlebt – auf der Straße ja, aber nicht im Wohnzimmer“, erzählt Wilfried Schnell schmunzelnd.
Urteil von 2011 ist nun rechtskräftig
Das Verwaltungsgericht gab Schnell 2011 Recht, die Stadt brachte die Sache vors Oberverwaltungsgericht. Das bestätigte im Februar dieses Jahres das Urteil vom Verwaltungsgericht, die Begründung sei allerdings ein wenig falsch. Die Verschlissenheit der alten Anlage müsse auf jeden Fall festgestellt werden, heißt es. „Der Richter hat gesagt: Wenn eine Glühbirne von James Watt drin gewesen wäre und die noch funktioniert, dann ist sie nicht verschlissen“, berichtet Wilfried Schnell.
Fakt ist: Das Urteil des Verwaltungsgerichts von 2011 ist nun rechtskräftig, der Bescheid von 2004 falsch, Schnell bekommt sein Geld zurück. Für die anderen Betroffenen sieht es nicht so rosig aus: Die Bescheide sind rechtswidrig, „aber von sich aus wird die Stadt sie nicht zurücknehmen“, so Wilfried Schnell. Wer unter Vorbehalt bezahlte, könnte noch profitieren. Oder die Anwohner müssten einen Antrag auf Aufhebung des Bescheids stellen. Die Erfolgsaussichten sind gering – zumal die meisten mit dem Thema schon längst abgeschlossen haben dürften.