Muhsals Frontalangriff gegen das Gericht
Im Betrugsprozess gegen die AfD-Landtagsabgeordnete folgt ein Befangenheitsantrag dem nächsten
einen neuerlichen Befangenheitsantrag – und dann gleich noch einen, als der Richter sichtlich genervt mit der Verhandlung fortfuhr. Fortan stritten die Beteiligten über die Strafprozessordnung.
Muhsal ist wegen Betrugs angeklagt. Eine Verurteilung, rechtskräftig oder nicht, würde ihr Image schwer beschädigen – und das ihrer Partei. Die Abgeordnete hatte dem ursprünglichen Strafbefehl der Erfurter Staatsanwaltschaft über 60 Tagesssätze widersprochen, um vor dem Gericht für ihren Freispruch kämpfen zu können. Ob diese Strategie aufgeht, muss sich noch zeigen: Aus den bisherigen Aussagen des Richter wurde deutlich, dass eine Verurteilung wahrscheinlich ist. Umso härter ist nun Muhsals Gegenwehr. Es geht nun ums Prinzip.
Angezeigt wurde sie von einer ehemaligen Wahlkreismitarbeiterin. Ines D. behauptet, von der Abgeordneten nach der Landtagswahl für zwei Monate nur zum Schein beschäftigt worden zu sein. Das vom Landtag bezahlte Gehalt (rund 3250 Euro) habe sie auf Anweisung Muhsals vor allem für einen Internetauftritts ausgegeben. Den Rest floss angeblich in Büromöbel – die dann nochmals beim Landtag abgerechnet worden seien.
Muhsal sagte, sie wisse von all dem nichts, jedenfalls fast nichts. Sie gab zu Prozessbeginn zu, den Einstellungsvertrag von Ines D. um etwa zwei Wochen rückdatiert zu haben – was ein womöglich folgenschweres Eingeständnis war. Denn auch wenn ihr Anwalt die falsche Datierung nicht als Betrug ansieht: Die Anklagebehörde scheint da anderer Meinung zu sein. Eine zentrale Frage ist, wie die Aussagen von Ines D. zu würdigen sind. Nachdem sie sich als Zeugin vor Gericht selbst in Widersprüche verwickelt hatte, wurden gestern zusätzliche Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit genährt. Der Geschäftsführer der Firma, bei der Ines D. in den zwei Monaten ihrer mutmaßlichen Scheintätigkeit für Muhsal parallel angestellt war, berichtete von einer Abmahnung und einer womöglich gefälschten Krankschreibung.
Allerdings bestätigte der Zeuge, dass Ines D. in dem Zeitraum, in dem sie laut Arbeitsvertrag bei Muhsal angestellt war, zwei Wochen lang voll für seine Firma tätig war.
Die Verhandlung wird am 7. April fortgesetzt.