Ärger und Verdruss statt Kosteneinsparung
Zum Thema Gebietsreform in Thüringen.
Die Landesregierung will die Verwaltungsgemeinschaften abschaffen und damit der Selbstständigkeit der einzelnen Gemeinden ein Ende bereiten. Es soll nur noch Städte und sogenannte Landgemeinden geben. Wer sich diesen Vorgaben nicht fügt, dem droht Zwangseingemeindung. Die Landesregierung hat zwar recht, den Status von Kommunen zu ändern, aber nur aus Gründen des öffentlichen Wohls. Die Gebietsreform soll ja dazu dienen, künftig die Verwaltungskosten zu reduzieren. Die Verwaltungsgemeinschaften haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie ebenso effizient arbeiten können wie Einheitsgemeinden. Ihr Vorteil ist, dass die Eigenständigkeit und damit die Selbstbestimmung der beteiligten Gemeinden erhalten bleibt. Wie will die Landesregierung mit der Abschaffung der Eigenständigkeit vieler Gemeinden und dem damit verbundenen Demokratieabbau „öffentliches Wohl“vermitteln? Zusätzliche Kosteneinsparung gegenüber den Verwaltungsgemeinschaften gibt es nicht, nur programmierten Ärger und Verdruss vieler Orte, die unter der Dominanz der Hauptorte in den
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