Einsatzübung mit gemeinsamen Kräften
Feuerwehr und THW arbeiten zusammen
Greiz. Zu einer gemeinsamen Übung trafen sich die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Reinsdorf und des Technischen Hilfswerks (THW), Ortsgruppe Reichenbach. Gemeinsam wollte man eine Wasserversorgung aufbauen. Der Anstoß, sich zusammen auf Einsätze vorzubereiten, kam vom THW. Dieses hatte einen Absatzcontainer mit einer Plane ausgerüstet, um ihn im Einsatz als Wasserbehälter zu nutzen. Da das THW mit Hochleistungspumpen (12 000 Liter in der Minute) ausgerüstet ist, können diese erheblich mehr Wasser in der Minute bringen als die Pumpen der Feuerwehr. Gerade bei der Wasserförderung über lange Wegestrecken ist dies eine gute Unterstützung, betont der amtierende Wehrleiter Matthias Singer. Somit kann man die Wasserentnahmestelle näher an den Einsatzort heran bringen. Das zusammen zu üben, war die Aufgabe.
Vom THW wurde die Wasserförderung aus dem Teich an der Gaststätte Zur Salzmest zum Absatzcontainer aufgebaut. Die Reinsdorfer bauten von dort eine Wasserförderung auf. Mittels Feuerlöschkreiselpumpe wurden das Wasser entnommen und zwei Monitore versorgt. Diese können bei Bildung einer Wassergasse zur Abschirmung zwischen Brandobjekt und angrenzenden Gebäuden oder bei Waldbränden Einsatz finden.
Nach der geglückten Übung verständigten sich beide Seiten, die im September begonnene Freundschaft, die durch die Exkursion der Reinsdorfer Jugendfeuerwehr zum THW-Stützpunkt Reichenbach gefestigt wurde, weiter auszubauen. Zeulenroda-Triebes. Da viele in den Sommermonaten das sprießende Unkraut auf den Gehwegen beseitigen wollen, kommt es in dieser Zeit immer wieder zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die eine schnelle Wirkung zeigen sollen. Dass diese eingesetzten Chemikalien auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich eingesetzt werden, verboten sind, wissen viele nicht. Dieser Unwissenheit möchte das Landratsamt Zeulenroda mit Hinweisen entgegenwirken.
So weist das Amt dieser Tage darauf hin, dass die Anwendung aller Pflanzenschutzmittel auf Flächen, die nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzt werden, beispielsweise Hofflächen, Wege, Plätze oder Garageneinfahrten, nach geltendem Pflanzenschutzrecht verboten ist. Das Gleiche gilt für den Einsatz von anderen Chemikalien wie Steinreiniger zur Beseitigung von Pflanzen. Verstöße gegen das Anwendungsverbot von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland können sogar mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Durch die Ausbringung von chemischen Substanzen besteht eine erhöhte Gefahr des Eintrages der Wirkstoffe über die Kanalisation