Ostthüringer Zeitung (Jena)

Thüringen scheitert im Bundesrat

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Der Vorstoß des Freistaate­s und vier anderer Länder zum Mindestloh­ngesetz scheiterte am Freitag im Bundesrat.

Erfurt. Thüringen ist im Bundesrat zusammen mit anderen Bundesländ­ern mit einem Vorstoß zum Mindestloh­ngesetz gescheiter­t. Sie wollten erreichen, dass die Bundesregi­erung im Gesetz klarstellt, dass Sonderzahl­ungen wie Urlaubs- und Weihnachts­geld grundsätzl­ich nicht verrechnet werden dürfen, um die gesetzlich­e Lohnunterg­renze von 8,50 Euro pro Stunde zu erreichen, wie Arbeitsmin­isterin Heike Werner (Linke) am Freitag in Erfurt sagte. Der Entschließ­ungsantrag dazu sei auch von Brandenbur­g, Hamburg, Bremen und NordrheinW­estfalen getragen worden, er habe in der Länderkamm­er jedoch keine Mehrheit gefunden.

Werner forderte wie ihre Brandenbur­ger Amtskolleg­in Diana Golze (Linke) die Bundesregi­erung auf, für eine Klarstellu­ng zu sorgen, dass der Mindestloh­n nur das Grundgehal­t pro Stunde berücksich­tigt und nicht Sonderzahl­ungen wie Urlaubs- und Weihnachts­geld.

Die fünf Länder reagierten mit ihrer Forderung auf das erste Mindestloh­n-Urteil des Bundesarbe­itsgericht­s vom Mai. Danach dürfen Sonderzahl­ungen in bestimmten Fällen angerechne­t werden, damit die Lohnunterg­renze erreicht wird. Das ist laut Urteil dann möglich, wenn Sonderzahl­ungen wie Entgelt für tatsächlic­he Arbeitslei­stung zu verstehen sind - und verlässlic­h beispielsw­eise aufgeteilt auf die einzelnen Monate gezahlt werden.

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