Thüringen scheitert im Bundesrat
Der Vorstoß des Freistaates und vier anderer Länder zum Mindestlohngesetz scheiterte am Freitag im Bundesrat.
Erfurt. Thüringen ist im Bundesrat zusammen mit anderen Bundesländern mit einem Vorstoß zum Mindestlohngesetz gescheitert. Sie wollten erreichen, dass die Bundesregierung im Gesetz klarstellt, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld grundsätzlich nicht verrechnet werden dürfen, um die gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde zu erreichen, wie Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) am Freitag in Erfurt sagte. Der Entschließungsantrag dazu sei auch von Brandenburg, Hamburg, Bremen und NordrheinWestfalen getragen worden, er habe in der Länderkammer jedoch keine Mehrheit gefunden.
Werner forderte wie ihre Brandenburger Amtskollegin Diana Golze (Linke) die Bundesregierung auf, für eine Klarstellung zu sorgen, dass der Mindestlohn nur das Grundgehalt pro Stunde berücksichtigt und nicht Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Die fünf Länder reagierten mit ihrer Forderung auf das erste Mindestlohn-Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom Mai. Danach dürfen Sonderzahlungen in bestimmten Fällen angerechnet werden, damit die Lohnuntergrenze erreicht wird. Das ist laut Urteil dann möglich, wenn Sonderzahlungen wie Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistung zu verstehen sind - und verlässlich beispielsweise aufgeteilt auf die einzelnen Monate gezahlt werden.