Leilas qualvoller Tod: Täter akzeptieren die Urteile nicht
Gera. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Gera am Freitag auf Anfrage mitteilte, haben alle drei Verurteilten Revision eingelegt. Angekündigt hatten sie dies bereits kurz nach dem Richterspruch in der vorigen Woche. Staatsanwaltschaft und Nebenklage verzichten dagegen auf Rechtsmittel.
Die 4. Strafkammer hatte den Hauptangeklagten für den gewaltsamen Tod der neunjährigen Leila zu elf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er hatte das Mädchen aus Bayern während eines Ferienaufenthalts bei Verwandten in Jena so schwer misshandelt, dass es innerlich verblutete. Zudem hat er es nach Überzeugung der Richter mehrfach sexuell missbraucht. Mehr als 170 Verletzungen hatten Rechtsmediziner bei der Obduktion der Kinderleiche gezählt. Gestorben ist Leila an inneren Blutungen. Ursache war massive Gewalt gegen Leilas Bauch am Abend des 3. September 2014. Der Notarzt wurde erst am nächsten Morgen gerufen – zu spät für die Neunjährige. Sie starb im Krankenhaus.
Die Anwälte des Hauptangeklagten hatten sich für fünf Jahre Haft ausgesprochen und die Missbrauchsvorwürfe bestritten. Verurteilt worden waren auch die Oma und die Tante des Mädchens, denen Leila in der Zeit anvertraut war: wegen Körperverletzung durch Unterlassen zu einer Geld- und einer Bewährungsstrafe. Ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.
Die drei Beschuldigten im Leila-Prozess akzeptieren ihre Verurteilung nicht.