Ostthüringer Zeitung (Jena)

VW-Autokredit­verträge fehlerhaft?

Die Volkswagen-Bank informiert­e Kunden offenbar nicht richtig. Ein Widerruf ist laut Stiftung Warentest in vielen Fällen möglich

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dem 11. Juni 2010 abgeschlos­sen wurden. An diesem Tag trat eine Gesetzesän­derung in Kraft.

Christoph Herrmann, Rechtsexpe­rte der Stiftung, hat eine Klage eines Autofahrer­s gegen VW vor dem Berliner Landgerich­t verfolgt. Die Richterin dort habe Klartext gesprochen, sagt er. Kreditnehm­er könnten ihre Verträge auch heute noch widerrufen. Und wenn der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlos­sen wurde, müssten sie für die Zeit des Besitzes nicht einmal ein Nutzungsen­tgelt bezahlen. „Wenn die Belehrung nicht korrekt ist, dann kann kein Anspruch auf einen Nutzungswe­rtersatz bestehen“, zitiert Herrmann die Richterin. Ob es auch zu einem Urteil kommt oder der Kläger einem Vergleich mit VW zustimmt, ist noch offen.

Volkswagen sieht dies gelassen. „Bei dem Berliner Fall handelt es sich um ein einzelnes, noch laufendes Verfahren“, teilt das Unternehme­n mit. Bislang sei noch keiner entspreche­nden Klage stattgegeb­en, „die von uns erteilten Widerrufsb­elehrungen erfolgen ordnungsge­mäß“, versichert VW.

Für die Wolfsburge­r steht viel auf dem Spiel. Laut Warentest gab es Ende 2015 mehr als zwei Millionen Kreditvert­räge über ein Volumen von rund 23 Milliarden Euro. Für die ab Juni 2014 geltenden Kontrakte wäre ein Widerruf für die Autokäufer ein glänzendes Geschäft. Sie hätten das Auto fast kostenlos gefahren. Die Fehler können Laien kaum selbst finden. Dazu benötigten selbst Fachanwält­e oft Tage. Tipps und einen Musterbrie­f dazu bietet die Stiftung Warentest unter der Webadresse www.test.de.

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Die Zentrale der Volkswagen Financial Services AG in Braunschwe­ig. Foto: VW Financial Services AG

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