Innenminister bringen Abhörzentrum auf den Weg
Von Leipzig aus sollen Kriminelle in fünf ostdeutschen Ländern abgehört werden. Thüringens Teilnahme ist unsicher
Leipzig. Im Kampf gegen Terror und schwere Straftaten haben fünf ostdeutsche Innenminister und -senatoren die Schaffung eines gemeinsamen Abhörzentrums einen Schritt weitergebracht. Vier der Innenressortchefs unterzeichneten dazu gestern in Leipzig einen Staatsvertrag: Markus Ulbig (CDU, Sachsen), Holger Stahlknecht (CDU, Sachsen-Anhalt), KarlHeinz Schröter (SPD, Brandenburg) und Andreas Geisel (SPD, Berlin). Einzig Thüringens Innenminister Holger Poppenhäger (SPD) unterschrieb nur eine Absichtserklärung. Der Innenausschuss des Landtags müsse sich erst noch mit dem Thema befassen, sagte er. Die Thüringer CDU warnte daher vor einem Scheitern des Projekts. Laut MDR sperren sich mindestens drei Abgeordnete der Grünen gegen das Projekt. Auch Datenschützer meldeten Bedenken an. Das Abhörzentrum – offiziell Gemeinsames Kompetenz- und Dienstleistungszentrum (GKDZ) genannt – soll Ende 2019 in Leipzig in Betrieb gehen. Darin soll die polizeiliche Kommunikationsüberwachung der fünf Länder gebündelt werden. „Es geht nicht darum, den rechtstreuen Bürger auszuschnüffeln“, sagte Sachsens Innenminister Martin Ulbig (CDU). Vielmehr solle das Zentrum aktiv werden, wenn es um schwere Straftaten wie Terrorismus, Mord, Vergewaltigung, Kinderpornografie oder organisierte Kriminalität gehe.
15,8 Millionen Euro sollen in den kommenden fünf Jahren dafür investiert werden. Von der Zentrale aus sollen MessengerDienste mitgelesen und Telefonate abgehört werden können.
Die Entscheidung, ob eine Telekommunikationsüberwachung angeordnet wird, soll künftig weiter bei den Landesbehörden liegen. Die Daten sollen strikt nach Ländern getrennt gespeichert werden. Durch die Kooperation erhoffen sich die Innenminister eine effizientere Aufklärungsarbeit. Fast elf Millionen Euro will man mit dem Zentrum einsparen. Gemeinsam sei es leichter, die Technik aktuell zu halten, hieß es. Zudem finde man für ein einziges Zentrum leichter Personal. Maximal 50 Menschen sollen später in der Anstalt des öffentlichen Rechts arbeiten. (dpa)