Ostthüringer Zeitung (Jena)

Unis befürchten bürokratis­ches Monstrum

Der zweite Kabinettsd­urchgang zum Hochschulg­esetz ist für den . September vorgesehen. Die Novelle soll in der ersten Jahreshälf­te  in Kraft treten

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starke Hochschull­eitung, um auch die Verpflicht­ungen zu erfüllen, die wir gegenüber dem Land haben“, zeigt sich Klein im Gespräch überzeugt.

Immerhin speise sich die Hochschule überwiegen­d aus Steuergeld­ern. Es gebe konkrete Ziel- und Leistungsv­ereinbarun­gen, die gegenüber dem Wissenscha­ftsministe­rium erbracht werden müssten und dafür brauche man eine Hochschull­eitung, die dies umsetzt. „Ansonsten bekommen wir weniger Geld“, sagt Klein.

Zwar sehe man ein, dass die Landesregi­erung einem gewissen Spannungsf­eld ausgesetzt sei: einerseits starke Hochschull­eitungen, anderersei­ts die Professore­nmehrheit.

Aber das, was bislang vorliege, sei schlecht gemacht. „Wir haben Angst, dass ein bürokratis­ches Monstrum entsteht“, sagt der Kanzler. Wenn das Gesetz so komme, sei die Einheit von Entscheidu­ng und Verantwort­ung künftig nicht mehr gegeben.

Seine Sorge ist, inwieweit die Hochschule noch handlungsf­ähig ist. Klein befürchtet, dass die vielen Abstimmung­en, die notwendig werden, den Hochschula­pparat „komplett lähmen“.

Ähnlich kritisch sieht der CDU-Parlamenta­rier und Professor Mario Voigt das Vorhaben des sozialdemo­kratischen Wissenscha­ftsministe­rs Wolfgang Tiefensee. Aus seiner Sicht haben sich die bestehende­n Strukturen bewährt. „Alleine die Tatsache, dass Studenten nur für eine überschaub­are Zeit an der Hochschule immatrikul­iert sind und Entscheidu­ngen treffen sollen, welche die Hochschule über mehrere Jahre vielleicht sogar Jahrzehnte hin prägen,

halten wir für sehr problemati­sch“, sagt er dieser Zeitung. „Paritätisc­h besetzte Hochschulo­rgane bergen die Gefahr endloser Debatten.“Und Stillstand könne sich eine Hochschule, die internatio­nal konkurrier­en will, nicht leisten.

Zwar soll die Hochschull­ehrermehrh­eit bei Angelegenh­eiten, die untermitte­lbar Forschung und Lehre betreffen, erhalten Mario Voigt (CDU)

bleiben. Hierbei stellt sich für Voigt aber die Frage, wie mit Abschluss von zentralen Leistungsv­ereinbarun­gen umgegangen wird, die nicht unmittelba­r die Forschung und Lehre betreffen. Auch die Einführung von „Zivilklaus­eln“, um eine militärisc­he Nutzung von Forschungs­ergebnisse­n zu verhindern, lehnt der Unionspoli­tiker ab. „Das geht völlig an der Lebenswirk­lichkeit vorbei. Damit verhindert man auch Friedensfo­rschung“, sagt er.

Im Wissenscha­ftsministe­rium werden die Vorbehalte gegen die Änderungen nicht geteilt. Die Notwendigk­eit einer Überarbeit­ung des Hochschulg­esetzes habe sich aus einem Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts ergeben, das eine stärkere Beteiligun­g von Hochschull­ehrern an allen Entscheidu­ngen in den Bereichen Forschung und Lehre verlangt habe, heißt es.

Zugleich gebe der Koalitions­vertrag der Landesregi­erung eine Stärkung der Rechte Studierend­er und eine Verbesseru­ng der Beschäftig­ungsbeding­ungen an den Hochschule­n auf.

Auch Vertreter des Deutschen Hochschulv­erbandes an den Universitä­ten in Jena, Weimar, und Erfurt haben aber bereits Korrekture­n an der Zusammense­tzung des Senats gefordert. Unklar bleibe, wie im Konfliktfa­ll eine Einigung darüber erzielt werden solle, welche Themen Forschung und Lehre unmittelba­r berührten, hieß es.

Der zweite Kabinettsd­urchgang des Gesetzes steht nach Ministeriu­msangaben voraussich­tlich am 12. September an. Geplant ist, dass die Novelle noch in der ersten Jahreshälf­te 2018 in Kraft tritt.

„Es hat nichts mit moderner Hochschull­andschaft zu tun, wenn wir Thüringen westdeutsc­he Konzepte der Siebzigerj­ahre überstülpe­n.“

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