Unis befürchten bürokratisches Monstrum
Der zweite Kabinettsdurchgang zum Hochschulgesetz ist für den . September vorgesehen. Die Novelle soll in der ersten Jahreshälfte in Kraft treten
starke Hochschulleitung, um auch die Verpflichtungen zu erfüllen, die wir gegenüber dem Land haben“, zeigt sich Klein im Gespräch überzeugt.
Immerhin speise sich die Hochschule überwiegend aus Steuergeldern. Es gebe konkrete Ziel- und Leistungsvereinbarungen, die gegenüber dem Wissenschaftsministerium erbracht werden müssten und dafür brauche man eine Hochschulleitung, die dies umsetzt. „Ansonsten bekommen wir weniger Geld“, sagt Klein.
Zwar sehe man ein, dass die Landesregierung einem gewissen Spannungsfeld ausgesetzt sei: einerseits starke Hochschulleitungen, andererseits die Professorenmehrheit.
Aber das, was bislang vorliege, sei schlecht gemacht. „Wir haben Angst, dass ein bürokratisches Monstrum entsteht“, sagt der Kanzler. Wenn das Gesetz so komme, sei die Einheit von Entscheidung und Verantwortung künftig nicht mehr gegeben.
Seine Sorge ist, inwieweit die Hochschule noch handlungsfähig ist. Klein befürchtet, dass die vielen Abstimmungen, die notwendig werden, den Hochschulapparat „komplett lähmen“.
Ähnlich kritisch sieht der CDU-Parlamentarier und Professor Mario Voigt das Vorhaben des sozialdemokratischen Wissenschaftsministers Wolfgang Tiefensee. Aus seiner Sicht haben sich die bestehenden Strukturen bewährt. „Alleine die Tatsache, dass Studenten nur für eine überschaubare Zeit an der Hochschule immatrikuliert sind und Entscheidungen treffen sollen, welche die Hochschule über mehrere Jahre vielleicht sogar Jahrzehnte hin prägen,
halten wir für sehr problematisch“, sagt er dieser Zeitung. „Paritätisch besetzte Hochschulorgane bergen die Gefahr endloser Debatten.“Und Stillstand könne sich eine Hochschule, die international konkurrieren will, nicht leisten.
Zwar soll die Hochschullehrermehrheit bei Angelegenheiten, die untermittelbar Forschung und Lehre betreffen, erhalten Mario Voigt (CDU)
bleiben. Hierbei stellt sich für Voigt aber die Frage, wie mit Abschluss von zentralen Leistungsvereinbarungen umgegangen wird, die nicht unmittelbar die Forschung und Lehre betreffen. Auch die Einführung von „Zivilklauseln“, um eine militärische Nutzung von Forschungsergebnissen zu verhindern, lehnt der Unionspolitiker ab. „Das geht völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei. Damit verhindert man auch Friedensforschung“, sagt er.
Im Wissenschaftsministerium werden die Vorbehalte gegen die Änderungen nicht geteilt. Die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Hochschulgesetzes habe sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergeben, das eine stärkere Beteiligung von Hochschullehrern an allen Entscheidungen in den Bereichen Forschung und Lehre verlangt habe, heißt es.
Zugleich gebe der Koalitionsvertrag der Landesregierung eine Stärkung der Rechte Studierender und eine Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen an den Hochschulen auf.
Auch Vertreter des Deutschen Hochschulverbandes an den Universitäten in Jena, Weimar, und Erfurt haben aber bereits Korrekturen an der Zusammensetzung des Senats gefordert. Unklar bleibe, wie im Konfliktfall eine Einigung darüber erzielt werden solle, welche Themen Forschung und Lehre unmittelbar berührten, hieß es.
Der zweite Kabinettsdurchgang des Gesetzes steht nach Ministeriumsangaben voraussichtlich am 12. September an. Geplant ist, dass die Novelle noch in der ersten Jahreshälfte 2018 in Kraft tritt.
„Es hat nichts mit moderner Hochschullandschaft zu tun, wenn wir Thüringen westdeutsche Konzepte der Siebzigerjahre überstülpen.“