Ostthüringer Zeitung (Jena)

So können Bausparer sich gegen Kündigung wehren

Kein Grundsatzu­rteil zu älteren Verträgen mit Bonuszinse­n

-

Düsseldorf. Bausparkas­sen versuchen seit einiger Zeit, Kunden mit älteren hochverzin­sten Bausparver­trägen loszuwerde­n. Der Grund: Wegen der aktuellen Niedrigzin­sphase haben Anbieter mitunter Schwierigk­eiten, die hohen Renditezus­agen der Vergangenh­eit einzuhalte­n. Sparer können sich gegen eine Kündigung wehren.

„Die Bausparkas­sen berufen sich auf unterschie­dliche Kündigungs­rechte“, erklärt Christian Urban von der Verbrauche­rzentrale Nordrhein-Westfalen. Viele Fälle landen dennoch vor Gericht. Die meisten Richter erlauben eine Kündigung, wenn der Bausparver­trag vollständi­g angespart ist – das heißt, wenn die Bausparsum­me durch Sparleistu­ngen und Zinsen des Bausparers erreicht wurde. „In diesem Fall kann das eigentlich­e Ziel des Bausparver­trages, nach der Sparphase ein zinsgünsti­ges Bauspardar­lehen zu erhalten, nicht mehr erreicht werden“, erklärt Urban. „Denn der eigentlich durch das Darlehen abzudecken­de Teil der Bausparsum­me wurde ja bereits erspart.“

Der Bundesgeri­chtshof wollte sich nun mit der Frage befassen, ob Bausparkas­sen Bonuszinse­n miteinrech­nen dürfen, damit die Bausparsum­me früher erreicht wird und eine Auflösung des Vertrags möglich ist. Der Termin wurde aber inzwischen abgesagt (Az.: XI ZR 537/16 und XI ZR 540/16). Die Parteien haben sich außergeric­htlich geeinigt. Obwohl es nun keine Entscheidu­ng der obersten Richter geben wird, können sich betroffene Kunden mit ähnlichen Fällen trotzdem weiter gegen eine Kündigung wehren. „Zum einen ist nun offensicht­lich geworden, dass die Bausparkas­se doch eine Bereitscha­ft zeigt, sich außergeric­htlich zu einigen“, erklärt Niels Nauhauser von der Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g. Zum anderen können sich Kunden weiterhin auf die Entscheidu­ng des Oberlandes­gerichts Celle beziehen. Es hatte entschiede­n, dass eine Berücksich­tigung der Bonuszinse­n nicht zulässig ist (Az.: 3 U 207/15 und 3 U 86/16). (dpa)

 ??  ?? Bausparkas­sen lockten in den vergangene­n Jahren Sparer mit hohen Zinszusage­n. Foto: dpa/pa
Bausparkas­sen lockten in den vergangene­n Jahren Sparer mit hohen Zinszusage­n. Foto: dpa/pa

Newspapers in German

Newspapers from Germany