Ostthüringer Zeitung (Pößneck)
Notorischem Schwarzfahrer droht wieder der Weg ins Gefängnis
-jähriger Pößnecker hat es seit der Wende zu über dreißig Auftritten als Angeklagter geschafft
– um keine einzige Bewährungszeit ohne Straftat durchzuhalten. Nach dem jüngsten Gefängnisaufenthalt sollte alles besser werden, zumal der Mann dem Richter „Wir sehen uns nie wieder!“versprochen hatte – nichts war‘s.
Mehrerer Sachen angeklagt, hielten das Gericht und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft am Ende zwei Fälle fest, bei welchen sich der Mann nicht herausreden konnte, auch wenn er dem Richter weiszumachen versuchte, dass es kein Führen eines Fahrzeuges wäre, wenn man mit einem Krad eine abschüssige Straße runter rollt. Im September und im November des vergangenen Jahres wurde er jeweils am Steuer eines Motorrades erwischt – in der Tuchmacherstraße mit 1,3 Promille und in der Mühlstraße mit 1,4 Promille Alkohol im Blut. Vorsätzliche Trunkenheit im Straßenverkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen lautete daher die Anklage – und Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr das Urteil. Von einer Bewährung sah der Richter ab, auch wenn der Verteidiger des Angeklagten der Überzeugung war, dass der 48-Jährige jetzt wirklich auf dem Weg der Tugend sei, weswegen er eine milde Bestrafung für seinen Mandanten beantragte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, denn der notorische Kriminelle fühlt sich ungerecht behandelt.
Der wahrlich berufserfahrene Strafrichter bescheinigte dem Angeklagten, angesichts der Vielzahl und Vielfalt der Straftaten (unter anderem auch Bedrohung, Diebstahl, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung), sein „ganz, ganz großer Spitzenreiter“zu sein. Auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft kannte den Pößnecker mittlerweile so gut, dass sie ihm „Reue, wie immer im Gerichtssaal“bescheinigte – eine Reue, die allerdings nur bis zur Gerichtsausgangstür anhalte, wie der Richter ergänzte.
Der 48-Jährige selbst stellte fest, dass ihn jeder hiesige Polizist kenne, wobei er das fast schon mit Stolz rausschlug. Auch bei einigen anderen seiner Erklärungen in der Verhandlung wusste man nicht recht, ob man heulen oder lachen sollte. Einmal sprach der reichlich unbedarft erscheinende Angeklagte den Richter mit dem Satz „Sie wissen‘s ja selber, wie das ist, wenn man Alkoholiker ist...“an – Thilo Kurz trug es mit Fassung.