Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Notorische­m Schwarzfah­rer droht wieder der Weg ins Gefängnis

-jähriger Pößnecker hat es seit der Wende zu über dreißig Auftritten als Angeklagte­r geschafft

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– um keine einzige Bewährungs­zeit ohne Straftat durchzuhal­ten. Nach dem jüngsten Gefängnisa­ufenthalt sollte alles besser werden, zumal der Mann dem Richter „Wir sehen uns nie wieder!“versproche­n hatte – nichts war‘s.

Mehrerer Sachen angeklagt, hielten das Gericht und die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft am Ende zwei Fälle fest, bei welchen sich der Mann nicht herausrede­n konnte, auch wenn er dem Richter weiszumach­en versuchte, dass es kein Führen eines Fahrzeuges wäre, wenn man mit einem Krad eine abschüssig­e Straße runter rollt. Im September und im November des vergangene­n Jahres wurde er jeweils am Steuer eines Motorrades erwischt – in der Tuchmacher­straße mit 1,3 Promille und in der Mühlstraße mit 1,4 Promille Alkohol im Blut. Vorsätzlic­he Trunkenhei­t im Straßenver­kehr in Tateinheit mit vorsätzlic­hem Fahren ohne Fahrerlaub­nis in zwei Fällen lautete daher die Anklage – und Gesamtfrei­heitsstraf­e von einem Jahr das Urteil. Von einer Bewährung sah der Richter ab, auch wenn der Verteidige­r des Angeklagte­n der Überzeugun­g war, dass der 48-Jährige jetzt wirklich auf dem Weg der Tugend sei, weswegen er eine milde Bestrafung für seinen Mandanten beantragte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, denn der notorische Kriminelle fühlt sich ungerecht behandelt.

Der wahrlich berufserfa­hrene Strafricht­er bescheinig­te dem Angeklagte­n, angesichts der Vielzahl und Vielfalt der Straftaten (unter anderem auch Bedrohung, Diebstahl, Hausfriede­nsbruch, Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung), sein „ganz, ganz großer Spitzenrei­ter“zu sein. Auch die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft kannte den Pößnecker mittlerwei­le so gut, dass sie ihm „Reue, wie immer im Gerichtssa­al“bescheinig­te – eine Reue, die allerdings nur bis zur Gerichtsau­sgangstür anhalte, wie der Richter ergänzte.

Der 48-Jährige selbst stellte fest, dass ihn jeder hiesige Polizist kenne, wobei er das fast schon mit Stolz rausschlug. Auch bei einigen anderen seiner Erklärunge­n in der Verhandlun­g wusste man nicht recht, ob man heulen oder lachen sollte. Einmal sprach der reichlich unbedarft erscheinen­de Angeklagte den Richter mit dem Satz „Sie wissen‘s ja selber, wie das ist, wenn man Alkoholike­r ist...“an – Thilo Kurz trug es mit Fassung.

 ??  ?? Ein Bewährungs­versager aus Pößneck landet wieder hinter Gittern, wenn sein neuestes Urteil rechtskräf­tig wird. Symbolfoto: Alexander Volkmann
Ein Bewährungs­versager aus Pößneck landet wieder hinter Gittern, wenn sein neuestes Urteil rechtskräf­tig wird. Symbolfoto: Alexander Volkmann

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