Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Uli Hoeneß‘ Schatten im Pößnecker Gericht

Sogenannte­r Reichsbürg­er aus Triptis wird zu einer Gesamtgeld­strafe von  Euro verurteilt

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In seinem Plädoyer stellte Rechtsanwa­lt Böttcher seinen Mandanten als Opfer dar. Der 41-Jährige sei „zur Zwangsvoll­streckung seines Hauses getrieben“worden. Der Triptiser habe keine Gesetze gebrochen, sondern nur das gemacht, was zulässig sei, nämlich Rechnungen verschickt. Diese habe doch niemand ernst nehmen können, demnach sei keinem ein Schaden entstanden. Der Staat möge lieber Gesetzeslü­cken schließen, statt „den kleinen Bürger“zu verfolgen, der sie mal nutzt, während verurteilt­e MillionenS­teuerhinte­rzieher Präsident des FC Bayern werden können. Diesen einen amtlichen Anschein erweckende­n Milliarden-Pfandbrief Marke Eigenbau schickte ein -jähriger Triptiser dem Pößnecker Gerichtsdi­rektor. Bayern-München-Chef Uli Hoeneß wird im Pößnecker Strafgeric­htssaal immer wieder Mal von Angeklagte­n oder deren Verteidige­rn als (Negativ-)Beispiel zitiert. Fotos: Marius Koity, dpa/Bernd Thissen In einem Exkurs zum Justizwese­n stellte der Rechtsanwa­lt schließlic­h den „Untergang der Rechtspfle­ge“fest.

„Uli Hoeneß darf natürlich nicht fehlen“, stellte Strafricht­er Kurz in seiner mündlichen Begründung des Urteiles fest. Die zentrale Frage lautete für ihn: „Kann, darf und muss der Staat ein Verhalten wie jenes des Angeklagte­n dulden?“Seine Antwort: „Nein, muss er nicht.“Der Triptiser habe keine Gesetzeslü­cke genutzt, vielmehr sei es sein Ziel gewesen, Justizbeam­te einzuschüc­htern. „Deutschlan­d ist eine Gesellscha­ft, die auf Kredit aufbaut“, so Strafricht­er Kurz. Daher würden Menschen, deren Kreditwürd­igkeit etwa durch die Eintragung in das UCC in Frage gestellt werde, einen empfindlic­hen Schaden erfahren.

Der Triptiser war noch wegen des Verstoßes gegen das Waffengese­tz angeklagt. Als er verhaftet wurde, wurde in einer Schublade ein verbotenes Butterfly-Messer gefunden. Rechtsanwa­lt Böttcher hielt polizeilic­hes Öffnen von Schubladen ohne Durchsuchu­ngsbeschlu­ss für unrechtmäß­ig. Oberstaats­anwalt Villwock verzichtet­e ohne großen Kommentar auf diesen Punkt. Der Triptiser verzichtet­e im Gegenzug auf das Messer. heute recht herzlich und wünschen alles Gute in

Manfred Döbel zum 79., in Bernhard Thalmann zum 80., in Hans-Jürgen Simon zum 70. Geburtstag.

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