Ostthüringer Zeitung (Pößneck)

Bundestag erlaubt TV-Übertragun­g aus Gerichten

Aufhebung des über  Jahre alten Verbots soll Transparen­z schaffen

-

Berlin. In seiner vorletzten Sitzung vor der Sommerpaus­e hat der Bundestag in der Nacht zum Freitag viele weitreiche­nde Beschlüsse und Gesetze verabschie­det. Eine Auswahl:

Tausende homosexuel­le Justizopfe­r werden rehabiliti­ert. Als finanziell­e Entschädig­ung sind laut dem einstimmig verabschie­deten Gesetz pro Person pauschal 3000 Euro vorgesehen sowie 1500 Euro für jedes angefangen­e Jahr im Gefängnis. Der frühere Paragraf 175 des Strafgeset­zbuchs (StGB) hatte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt. Auf seiner Basis wurden nach Schätzunge­n 64 000 Menschen verurteilt.

Von der Rehabiliti­erung ausgeschlo­ssen sind Betroffene, wenn sie wegen sexueller Handlungen mit unter 16-Jährigen verurteilt wurden.

Die Lockerung des seit 1964 bestehende­n Verbots von Fernsehund Rundfunkau­fnahmen in Gerichtssä­len soll für mehr Transparen­z bei den obersten Bundesgeri­chten sorgen. Erlaubt ist künftig zumindest die Übertragun­g von mündlichen Verhandlun­gen in einen Arbeitsrau­m für Medienvert­reter, was bisher ebenfalls nicht zulässig war.

Die Reform schafft ferner die Möglichkei­t, Gerichtsve­rfahren von herausrage­nder zeitgeschi­chtlicher Bedeutung vollständi­g aufzuzeich­nen. Für Kinder psychisch kranker Eltern soll es Verbesseru­ngen geben. Die Bundesregi­erung soll noch einmal genau prüfen, wie die derzeit bestehende­n Hilfssyste­me zusammenwi­rken und wo Nachbesser­ungen erforderli­ch sind. Eine Arbeitsgru­ppe der zuständige­n Bundesmini­sterien sowie relevanter Fachverbän­de und Experten soll eingericht­et werden.

Die ärztliche Zwangsbeha­ndlung psychisch Kranker ist künftig auch außerhalb geschlosse­ner Einrichtun­gen möglich. Damit wird eine Regelungsl­ücke geschlosse­n, die das Bundesverf­assungsger­icht beanstande­t hatte. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany